Oder liegt hier wieder einmal reine Behördenwillkür der dt. Justiz vor (...)
Wo denn noch? Wie oft ist dir das denn schon passiert? Und wie oft lag diese "Willkür" tatsächlich (also faktisch und nicht nur gefühlt) vor?
Bezüglich der zweckgebundenen Schenkung von 250€ zur Begleichung einer Stromrechnung fehlt es am hinreichenden Tatverdacht auf einen Betrug.
Wer sich auskennt merkt sofort, dass deine Annahme ("um der Justiz in Deutschland Arbeit zu ersparen") gar nicht vorliegt. Eine solche Arbeitentlastungseinstellung gibt es tatsächlich. Diese ist in § 153 I StPO normiert. Die StA könnte die Ermittlungen einstellen, weil sie kein öffentliches Interesse sieht. Das spart StA und Gericht letztlich Arbeit. In deinem Fall aber hat die StA umfassend den Sachverhalt geprüft, aber entweder keine Straftat festgestellt oder nicht ausreichende Beweise gefunden, um eine Straftat zu belegen. Das nennt man dann "kein hinreichender Tatverdacht". Hier erfolgt die Einstellung dann gem. § 170 II StPO.
Es hat also gar nichts mit Behördenwillkür zu tun. Ganz im Gegenteil sogar.
Inhaltlich ist die Begründung der StA nachvollziehbar. Der Schenker gab dem Beschuldigter Geld, das dieser einsetzen sollte, um seine wirtschaftliche Situation zu bessern. Ob dies nun für die Stromrechnung (wie offenbar beabsichtigt) oder für die Gasrechnung, den leeren Kühlschrank oder zur Anwendung einer drohenden Wohnungsräumung verwendet wird, ist egal. Denn all diese Handlungen dürften die wirtschaftliche Situation zumindest vorübergehend verbessern. Zweck war zwar eigentlich die Begleichung der Stromrechnung. Der soziale Zweck hingegen war die Hilfe in der wirtschaftlichen Schieflage. Und dieser ist - nach Ansicht der StA - jedenfalls nicht nachweisbar verfehlt.
Im Fall von Herrn Ballweg liegt die Sache offenbar anders. Die Spender wollten die Querdenken-Bewegung unterstützen. Dies ist bereits der soziale Zweck! Denn ob die Spenden für Plakate, ein Megaphon, Banner, Flyer, eine Mietbühne oder sonst etwas ausgegeben werden, wäre egal. All das würde dem sozialen Zweck gerecht. Offenbar hat Herr Ballweg diese Gelder aber für völlig andere Zwecke ausgegeben, die mit den Querdenker nichts zu tun hatten. Den Spendern lag z.B. nichts daran die wirtschaftliche Situation von Herrn Ballweg zu verbessern oder etwa die Grünen oder die SPD zu unterstützen.