Wieso wird einmal der Betrug strafrechtlich verfolgt und einmal nicht?

Was ist hier juristisch genau der Unterschied (außer z. B. die Höhe des finanziellen Gesamtschadens)? Warum in Fall zwei ein versuchter Betrug von der Staatsanwaltschaft bejaht, obwohl ja in diesem Fall zumindest ein Teil der Gelder zweckbestimmt verwendet wurden (Spende für die Querdenker) und somit der soziale Zweck der Spende ja immerhin teilweise erfüllt wurde?

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft in Fall eins das Verfahren einstellt, könnte sie doch den Betrug bejahen, aber wegen Geringfügigkeit des Schadens einstellen!

Oder liegt hier wieder einmal reine Behördenwillkür der dt. Justiz vor, um der Justiz in Deutschland Arbeit zu ersparen (zivilrechtliche Geltendmachung von den 250€ wäre schwierig, da bei einer Schenkung die berechtigte Anspruchsgrundlage fehlt).

Fall eins:

Bezüglich der zweckgebundenen Schenkung von 250€ zur Begleichung einer Stromrechnung fehlt es am hinreichenden Tatverdacht auf einen Betrug.

Die freiwillige Herausgabe eines Vermögenswertes ohne wirtschaftliche Gegenleistung begründet als bewusste Selbstschädigung nur dann einen betrugsrechtlich relevanten Schaden, wenn der soziale Zweck der Schenkung überhaupt nicht erreicht wird, was aber vorliegend nicht der Fall war, da dem Beschuldigten angesichts einer finanziellen Notlage freiwillig Geld überlassen wurde und er - was man nicht wird widerlegen können - dieses Geld, wenn auch entgegen der konkreten Zweckbindung zur Deckung seines Mindestbedarfs einsetzte.

Fall zwei:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/anklage-versuchter-betrug-querdenken-ballweg-staatsanwaltschaft-beschwerde-strafverfahren/

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Oder liegt hier wieder einmal reine Behördenwillkür der dt. Justiz vor (...)

Wo denn noch? Wie oft ist dir das denn schon passiert? Und wie oft lag diese "Willkür" tatsächlich (also faktisch und nicht nur gefühlt) vor?

Bezüglich der zweckgebundenen Schenkung von 250€ zur Begleichung einer Stromrechnung fehlt es am hinreichenden Tatverdacht auf einen Betrug.

Wer sich auskennt merkt sofort, dass deine Annahme ("um der Justiz in Deutschland Arbeit zu ersparen") gar nicht vorliegt. Eine solche Arbeitentlastungseinstellung gibt es tatsächlich. Diese ist in § 153 I StPO normiert. Die StA könnte die Ermittlungen einstellen, weil sie kein öffentliches Interesse sieht. Das spart StA und Gericht letztlich Arbeit. In deinem Fall aber hat die StA umfassend den Sachverhalt geprüft, aber entweder keine Straftat festgestellt oder nicht ausreichende Beweise gefunden, um eine Straftat zu belegen. Das nennt man dann "kein hinreichender Tatverdacht". Hier erfolgt die Einstellung dann gem. § 170 II StPO.

Es hat also gar nichts mit Behördenwillkür zu tun. Ganz im Gegenteil sogar.

Inhaltlich ist die Begründung der StA nachvollziehbar. Der Schenker gab dem Beschuldigter Geld, das dieser einsetzen sollte, um seine wirtschaftliche Situation zu bessern. Ob dies nun für die Stromrechnung (wie offenbar beabsichtigt) oder für die Gasrechnung, den leeren Kühlschrank oder zur Anwendung einer drohenden Wohnungsräumung verwendet wird, ist egal. Denn all diese Handlungen dürften die wirtschaftliche Situation zumindest vorübergehend verbessern. Zweck war zwar eigentlich die Begleichung der Stromrechnung. Der soziale Zweck hingegen war die Hilfe in der wirtschaftlichen Schieflage. Und dieser ist - nach Ansicht der StA - jedenfalls nicht nachweisbar verfehlt.

Im Fall von Herrn Ballweg liegt die Sache offenbar anders. Die Spender wollten die Querdenken-Bewegung unterstützen. Dies ist bereits der soziale Zweck! Denn ob die Spenden für Plakate, ein Megaphon, Banner, Flyer, eine Mietbühne oder sonst etwas ausgegeben werden, wäre egal. All das würde dem sozialen Zweck gerecht. Offenbar hat Herr Ballweg diese Gelder aber für völlig andere Zwecke ausgegeben, die mit den Querdenker nichts zu tun hatten. Den Spendern lag z.B. nichts daran die wirtschaftliche Situation von Herrn Ballweg zu verbessern oder etwa die Grünen oder die SPD zu unterstützen.

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Beim Prozess werden auch Polizisten anwesend sein, die keine Zeugen der Tat waren, aber bestätigen werden, dass es ständig Reibereien zwischen den beiden gab und somit ein schlechtes Licht auf Person A werfen werden.

Ziel der Vernehmung dieser Zeugen ist es ein besseres Bild vom Angeklagten und er generellen Situation zu bekommen, die letztlich der Tat geführt hat. Das ist solide Arbeit.

Person A möchte auch Nachbarn als Zeugen vorladen lassen, die bestätigen, dass der Vater auch Nachbarn terrorisiert.

Ziel dieser Vernehmung wäre hingegen den Vater in ein schlechtes Licht zu rücken. Der Vater interessiert aber niemanden, denn es geht um A. Zudem ist es traurig, dass A diese Bühne zu nutzen versucht seinen Vater zu diffamieren. A sollte sich mit seinem eigenen Fehlverhalten auseinandersetzen und nicht im Stile der Täter-Opfer-Umkehr mit dem Finger auf andere zeigen.

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Hallo!

  1. Leider ist die Klausel durch die Kürzungen derart unverständlich geworden, dass der Inhalt (jedenfalls von mir) nicht mehr verstanden werden kann. Vielleicht kannst du den Text noch einmal ungekürzt zeigen, damit die Klausel Sinn ergibt?
  2. Die Unwiderrufbarkeit ist meistens für das Außenverhältnis einer Vollmacht, also zwischen Vollmachtnehmer und Dritten. Ein Untersagen des Gebrauchmachens betrifft das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer.
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Vermieter sagt wir müssen ausziehen bis Samstag 15:00?

Also ich versuche es kurz zu halten. Vor c.a einem Monat haben wir unsere Wohnung gekündigt. Nichts schriftliches. Es gab keine Kündigung, gar nichts. Der Vemieter kannte Sie, deshalb haben wir alles mündlich so abgemacht.

Unsere Nachbarn unten, Sie sind Rentner, sein Sohn von ihm wollte unsere Wohnung übernehmen. Eigentlich hätten wir erst im Januar umziehen müssen, laut neuem Vertrag in unserer neuen Wohnung. Sein Sohn fragte aber ob es doch nicht früher geht, da Sie alle zusammen im engsten Raum wohnen. Heisst Mutter, Vater, Sohn und seine Ehefrau und seine 3 Kinder.

Jedenfalls haben wir zugestimmt das wir im Dezember versuchen die Wohnung zu räumen, da auch der ehemalige Vermieter aus der neuen Wohnung wo wir jetzt umziehen es ihm passt.

Alles schön und gut. Mein Ehemann hat Ihnen von Anfang an gesagt, dass es eventuell ein paar Tage länger dauern könnte mit dem Umzug, weil auch der jetzige Vermieter aus der neuen Wohnung nicht sicher war wann er genau geht. Er sagte mitte bis ende November. Sie sagten das sei gar kein Problem.

Ich finde es sehr hinterhältig und ich fühle mich ehrlich gesagt sehr ausgenutzt, da wir eigentlich erst ab Januar raus mussten, wir aber auch ihre beengte Situation verstanden. Jetzt sagen Sie das wir bis Samstag 15 Uhr raus müssen, da ihre neue Möbel am Samstag geliefert werden. Können die das überhaupt so machen und sind Sie im Recht? Oder sind wir einfach im Unrecht?... das kann ja auch sein...weiss es nicht... fühle mich aber so richtig ausgenutzt.

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Die gute Nachricht: Ihr müsst nicht bis Samstag, 15:00 Uhr die Wohnung räumen.

Die schlechte Nachricht: Ihr habt den Mietvertrag bisher gar nicht wirksam gekündigt.

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letztens war ein Brief adressiert an meinen Vater ich öffnete ihn und sah das es von der Polizei kam es stand nur drinne das die Anzeige fallen gelassen wurde

Das ist mehr als merkwürdig. Denn die Polizei kann Anzeigen wegen Straftaten weder "fallen lassen" noch sonst wie darüber entscheiden. Das macht nämlich (immer!) die Staatsanwaltschaft.

Hier liegen allerdings zwei verschiedene Taten vor. Neben dem Diebstahl (Straftat) hast du dich wohl auch weger einer Ordnungswidrigkeit (Angabe falscher Personalien, § 111 OWiG) verdächtig gemacht. Für die OWi ist mW nicht zwingend die StA zuständig. Ob es die Polizei selbst bearbeitet oder eine andere (Bußgeld-)Stelle, weiß ich nicht.

Daher könnte ich mir den Brief der Polizei maximal dahingehend erklären, dass hier über die OWi entschieden worden ist. Über den Diebstahl selbst ziemlich sicher (noch) nicht.

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Ich würde nicht zuschlagen

Es geht hier weniger um Recht haben, sondern um die Wahrnehmung in der Gesellschaft. Gewalt wird weitestgehend abgelehnt. Wer Gewalt anwendet (egal ob gerechtfertigt oder nicht) sieht sich oft öffentlicher Kritik ausgesetzt.

Der interviewte Mann handelt also vollkommen richtig, wenn er auf die Provokationen und Beleidigungen nicht eingeht. Denn in der öffentlichen Wahrnehmung ist nun die als Frau wahrzunehmende Person die "böse". Diese hat provoziert und am Ende zur Gewalt gegriffen. Und diese Botschaft ist für die Zwecke des interviewten Mannes viel wirksamer als alles, was er in das Mikro hätte sagen können.

Durch das Nichtanwenden von Gewalt erreicht der Mann also vermutlich deutlich mehr, als wenn er Gewalt angewandt hätte.

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Was ist wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Bußgeld nicht bezahlt wird. Denn erstens wird der Halter des Fahrzeugs, dessen Kennzeichen ihr gestohlen habt, wohl nicht so freigiebig mit seinem Geld um sich werfen, um dir deine Ausrutscher zu finanzieren. Und zweitens dürfte auch die Bußgeldstelle merken, dass das abgebildete Fahrzeug nicht mit dem hinterlegten Fahrzeug übereinstimmt. Spätestens dann wird klar, dass es sich nicht (nur) um eine Ordnungswidrigkeit, sondern (auch) um eine Straftat handelt. Und dann wird die Akte an die Staatsanwaltschaft/Polizei weitergeleitet.

Was ist wenn die polizei mich auf dem Bild erkennt (...)

Dann statten sie dir einen Besuch ab, oder laden dich auf ein Glas Wasser auf die Dienststelle ein, um sich mit dir zu unterhalten. Immerhin stehen hier einige Vorwürfe im Raum: Diebstahl (des Kennzeichens), Urkundenunterdrückung, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Pflichtversicherung, Steuerhinterziehung und ggfs. noch mehr. Die haben auf jeden Fall ein Interesse sich mit dir zu unterhalten.

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weil für mich gibt es keine schlimmere beleidigung

Glücklicherweise geht es bei Straftatbeständen weder um die sensibelsten, noch um die robustesten Menschen und deren Empfinden. Vielmehr geht es um den durchschnittlichen Menschen.

In diesem Fall mangelt es so ziemlich an allem, was eine Beleidigung ausmacht. Es ist keine Ehrverletzung erkennbar. Es ist kein Vorsatz erkennbar. Und selbst wenn man darüber hinweg sieht, wäre die Aussage wohl noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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Hallo!

Solange es deine Flasche war, kommt eine Sachbeschädigung daran nicht in Betracht.

Man könnte aber an § 315b StGB denken. Für alle weiteren Gedanken ist der Sachverhalt viel zu dünn...

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Warum möchtest du etwas mitführen, dass du ohnehin nicht benutzen dürftest?

Deiner Logik nach ist dir ja klar, dass die Benutzung deines Gegenstandes verboten wäre. Warum also so einen Gegenstand mitführen? Sobald du ihn benutzt machst du dich dann doch strafbar... 🤔

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(...) noch 3 Monate bis zur Verjährung (...)

Sicher?

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Hallo!

Ich muss gestehen, dass ich die meisten Antworten hier nicht nachvollziehen kann.

Natürlich habt ihr erstmal einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Bei deiner Willenserklärung unterlagst du aber einem Irrtum. Warum eine Anfechtung nicht möglich sein sollte (wie so oft behauptet), kann ich nicht nachvollziehen. Du solltest damit aber schnell sein, denn es gibt eine Frist.

Der Schadenersatz nach § 122 BGB ist dabei nahezu vernachlässigbar, da er nur auf das negative Interesse begrenzt ist. Der Käufer ist also so zu stellen, als wenn er die Nichtigkeit gekannt hätte. Er ist eben nicht so zu stellen, als wenn der Vertrag erfüllt worden wäre. Sprich: Wenn er sich bereits eine Handyhülle bestellt hat, müsstest du diese ggfs. ersetzen - falls er sie nicht retournieren kann. Denn diese hätte der Käufer ja nicht gekauft, wenn er die Nichtigkeit des Vertrages gekannt hätte.

Ich widerspreche also dem Gros hier und sage: Anfechtung ja, Schadenersatz möglich, aber nicht unbedingt wahrscheinlich.

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Merke: Der Stehler ist nie der Hehler!

In deinem Beispiel ist fraglich, ob A überhaupt einen Diebstahl begehen kann, wenn er leitender Angestellter ist. Hier dürfte es auch viele weitere Details ankommen. Aber mal angenommen es wäre tatsächlich Diebstahl, dann könnte B auch Hehler sein, wenn er die gestohlene Sache annimmt.

Deine Frage scheint Hintergrundwissen zu beinhalten. Dennoch hast du an irgendeinem Punkt offenbar Schwierigkeiten. Wenn du näher ins Detail gehen könntest, wäre es leichter zu versuchen dir adäquat zu antworten. Was stört dich? Wo stolperst du in der Prüfung?

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Der Post hast Sandmännchen-Niveau im Vergleich zu dem, was alles in den Pflegeeinrichtungen passiert.

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solche wichtige persönliche Sachen über e Mail da war ich ehrlich gesagt etwas stutzig

Dem Anwalt geht es letztlich darum, dass er die Unterlagen bekommt und selbst lesen kann. Ob du sie ihm persönlich vorbeibringst, per Post schickst, in dein Google Drive für ihn zum Download vorhälsts, sie per Mail verschickst oder per Fax ist ihm im Ergebnis wahrscheinlich egal.

Ich kenne dieses Vorgehen und kann dir sagen, dass es ganz üblich ist. Insbesondere, wenn Mandanten Anwälte aus dem Internet wählen, die nicht vor Ort sind, besteht per E-Mail die schnellste Kontaktmöglichkeit.

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Die Arbeit des Anwalts beginnt bereits mit der Entgegennahme der Information. Das heißt, wenn er nur zuhört wird die erste Gebühr ausgelöst.

Und diese Gebühr kann er dann auch in Rechnung stellen. Offenbar gibt es auch ein Urteil. War der Anwalt im Termin? Seine bloße Anwesenheit löst weitere Gebühren aus. Das der Anwalt "nicht gemacht" hat, wage ich mal zu bezweifeln...

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Hallo!

wie lange braucht die Polizei um einen betrüger zu finden?

Das kommt auf viele unterschiedliche Details an. Etwa die Zahlungsart. Eine Bankanfrage dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. PayPal ist da mit 10 Tagen deutlich schneller.

Sollte man dann ganz, ganz viel Glück haben und die Adresse des Betrügers ermittelt haben - und er da auch noch wohnen -, dann geht die Akte zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Wie lange die dann noch braucht ist unmöglich vorherzusagen. Und danach kommt ggfs. noch das Gericht dran, das ebenfalls Zeit braucht.

Bis zu einer Hauptverhandlung können so schnell 6 bis 12 Monate vergehen.

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Darf ich mal hinterfragen, warum in der Frage ein "Steuerverbrechen" ganz ohne Anführungszeichen steht, der "Betrug" aber in Anführungszeichen steht?

Mal ernsthaft: Die Frage suggeriert bereits, was hier angeblich schlimmer sein soll. Das Steuerdelikt wird gleich zum Verbrechen deklariert, also mit dem schlimmsten denkbaren Rechtsverstößen gleichgesetzt. Der Sozialhilfebetrug hingegen wird durch die Benutzung der Anführungszeichen quasi entkriminalisiert, weil es offenbar gar kein richtiger Betrug und damit auch gar keine richtige Straftat ist. Die Methodik ist vergleichbar mit der Frage: Was ist schlimmer Mord oder Schwarzfahren im Zug?

Man könnte die Frage auch umdrehen und fragen: Was ist schlimmer - "Steuertricks" oder vorsätzlicher Sozialhilfebetrug? Die Antworten hier würden sicherlich zu Lasten des Betruges ausfallen.

Sorry, aber auf solche hetzerischen Umfragen sollte besser gar nicht geantwortet werden...

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