Darf ein ebay Verkäufer meine Bilder verwenden Urheberrecht?
Wenn ich einen Artikel verkaufe und der Verkäufer den selben Artikel weiterverkaufen möchte, darf er dann meine Bilder verwenden da es ja das selbe Produkt ist?
Was ist wenn ich einen Screenshot von dem Inserat mache und zum Anwalt gehe aber der Verkäufer das Foto gelöscht hat und dann eigene Bilder hochlädt? Sind die Beweise (Screenshots) ausreichend um zu klagen? Der einzige Beweis wäre dann ja nur der Screenshot und das kann man in der heutigen Zeit ja bearbeiten oder fälschen.
Danke
5 Antworten
Was ist wenn ich einen Screenshot von dem Inserat mache und zum Anwalt gehe
Dann wird dich der Anwalt fragen, worin bei dem Bild deine künstlerische Leistung bestanden hat, die durch das Urheberrecht gedeckt sein soll.
Es ist ein Bild von einem Artikel, den du lediglich verkauft hast. Du hast nicht einmal den Artikel auf dem Bild entworfen. Stell dir lieber die Frage, ob es sich lohnt, dafür ein Fass aufzumachen, bei dem der Streitwert derart unerheblich ist, dass sich kein Gericht der Welt damit auseinandersetzen wird.
Dir ist durch die Verwendung des Bildes doch kein Schaden entstanden.
Die Ausleuchtung, Aufnahmewinkel, Bildausschnitt... Genau das ist die Schaffenstiefe, die künstlerische Leistung. Die Ausführung der Idee muss nicht als wertvoll beurteilt werden.
Die Ausleuchtung, Aufnahmewinkel, Bildausschnitt
Das mag vielleicht für einen Oldscool Fotografen mit 80er Jahre Ausrüstung gelten. Alles andere schafft und übertrifft ein 12 Jähriger heute in Minuten mit seinem Smartphone ;-)
Ganz klar: Das Bild darf er nicht verwenden. Aber: Du hast maximal einen Anspruch auf Unterlassung, ein Schaden dürfte Dir kaum entstanden sein.
Wenn Du auch selbst auf den Bildern noch drauf bist, hast ein Recht aufs eigene Bild... Was ihr alles für Problem habt..?!
Wenn du beweisen kannst, dass du der Urheber bist, kannst du eine Abmahnung schicken.
Aber direkt mit Anwalt ect....direkt das große Besteck auffahren ist recht übertrieben
ok aber meine Frage bezieht sich darauf ob der Screenshot als Beweis ausreicht da die Bilder er die Bilder gelöscht hat und andere hochgeladen hat und auch die gesamte Anzeige etwas umgeschrieben wurde....
Nein, nachträglich kannst du da nichts mehr machen, der neue VK hat das Bild ja rausgenommen, seinen "Fehler" eingesehen.
aber es war ja für einen gewissen Zeitraum online.
Dann schreibt man den neuen VK an und verlangt, das Foto raus zu nehmen und gut ist- die deutschen Gerichte haben echt wichtigeres zu tun.
https://irights.info/artikel/amazon-haendler-duerfen-fotos-anderer-teilnehmer-nutzen/25078
Nehme an, das gilt auch bei eBay. Amazon erlaub es zwar explizit (was eBay nicht tut), aber auch ohne diese Erlaubnis dürfte der schöpferische Wert von reinen Produktfotos unterirdisch sein.
Ganz schön lächerlich und sinnfrei wegen sowas zum Gericht zu gehen...
Die Ausleuchtung, Aufnahmewinkel, Bildausschnitt... Viele Kleinigkeiten machen das Bild einzigartig.