Nun ja, klare Tendenzen dahin gibt es auf jeden Fall.
Hat schon seinen Grund, warum man Björn Höcke einen Faschisten nennen darf (von der Meinungsfreiheit gedeckt) und Alice Weidel eine Nazischlampe (von der Kunstfreiheit gedeckt). Wäre beides total abwegig, wäre es vor Gericht zumindest als üble Nachrede (und damit Straftat) eingestuft worden.
Anmerkung: Die Gerichte haben nicht festgestellt, dass Björn Höcke ein Faschist und Alice Weidel eine Nazischlampe ist, sondern lediglich, dass diese Titulierung zulässig ist.
Im Falle des Faschisten wäre ich etwas vorsichtiger, ich würde lediglich schreiben, dass Björn Höcke meiner Meinung nach ein Faschist ist. Ist er meiner Meinung nach auch.
Mit der Nazischlampe ist es viel einfacher. Schließlich stammt es aus einem satirischen Beitrag einer Satiresendung, bei der Weidels Äußerung, dass die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehört, aufs Korn genommen wurde. Entsprechend politisch unkorrekt war dann diese Äußerung. So ein Pech aber auch für die Nazischlampe! Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt.