An der Schule meines Sohnes wird für den Herbst eine Auslandschulfahrt in das vereinigte Königreich Organisiert. Fahren sollen mehrere Klassen gemeinsam, damit der Bus voll wird. Allerdings hat schon die Lehrerin angedeutet, dass Sie nur Schüler mitnimmt, die Sie für geeignet befindet. Auch sollen die Schüler bis zum Winterferien eine "Bewerbung" Schreiben, warum sie an der Fahrt teilnehmen möchten. Da es in der Schule sowohl zwischen den Schülern als auch zwischen Schülern und Lehrern diverse "Verwerfungen" gibt, haben bereits mein Sohn sowie circa 10 weitere Schüler aus seiner sowie aus den anderen Beteiligten Klassen demonstrativ Ihr desinteresse bekundet. Ich kann die Beweggründe meines Sohnes nachvollziehen, da er nicht 24h mit den Bus durch die Nacht quer durch Europa fahren möchte. Auch will er nicht mit seinen "Erzfeind" in einer Gastfamilie landen.
Desweiteren finde ich die Aussage der Lehrerin bedenklich, dass Sie bestimmt, wer mitfährt. Dies käme ja einen Ausschluss von einer Schulveranstaltung gleich. Nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 39 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Schulgesetz ist dies nur bei Schweren oder wiederholten Verfehlungen zulässig. Nach § 39 Abs. 3 Nr. 2 wäre hier auch der Schulleiter zuständig und nicht die organsierende Lehrerin.
Ich habe folgende Fragen an die Community:
Findet ihr es in Ordnung, dass ich hinter meinen Kind stehe, wenn es demonstrativ nicht mitfahren will? Oder sollte ich es zwingen, die Bewerbung zu Schreiben und teilzunehmen?
Ist meine Rechtsauffassung zutreffend, dass ein Ausschluss von einer Schulfahrt nur aufgrund objektiver Verfehlungen zulässig ist (begründeter Verweis) oder genügt es, wenn die Lehrerin einen Schüler für ungeeignet hält?
Welche Maßnahmen sollte man ergreifen, wenn das Verhalten der Lehrerin rechtswidrig ist?