Schmerzensgeld trotz Einstellung Verfahren?

6 Antworten

Grundsätzlich ist der zivilrechtliche Schmerzensgeldanspruch unabhängig von der strafrechtlichen Verfahrenseinstellung. Dies ist schon deshalb so, weil die Anforderung an einen strafrechtlichen Beweis deiner Schuld höher sind, als dies im Zivilrecht der Fall ist. Soll heißen: Wenn das Verfahren nur deshalb eingestellt wurde, weil deine Schuld nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden konnte, kann es immer noch sein, dass die Beweislage für eine Verurteilung zu einem Schmerzensgeld ausreicht.

Was mich nur wundert, ist dass ein solcher Anspruch über eine Gewerkschaft geltend gemacht wird.

juraerstie2019  08.09.2019, 23:29

Ist es nicht so, dass die Beamten von der Gewerkschaft rechtliche Unterstützung erhalten? Ich habe das meine ich schon häufiger gelesen, dass genau dies einer der Vorteile ist wenn man in einer Gewerkschaft ist. Wie das in dem Fall ist müsste man klären.

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juraerstie2019  08.09.2019, 23:33
@juraerstie2019
Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird häufig Rechtschutz gewährt. 

Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren

Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z. B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. 
Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Leistungsuebersicht

Lag ich mit meiner Erinnerung gar nicht so falsch. Irgendwann mal gelesen und dann nicht mehr vergessen. Manchmal hilfts.

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gubi19  08.09.2019, 23:43
@juraerstie2019

Ja klar. Aber dass die Gewerkschaft dann selbst den Schadensersatzanspruch geltend macht, also im Namen des Beamten ist mir neu. Dass die vielleicht einen Anwalt stellen, oder einen Prozesskostenzuschuss gewähren, ist mir klar.

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juraerstie2019  08.09.2019, 23:45
@gubi19

Ja wieso nicht, Gewerkschaften (gerade die Großen) haben doch selber Anwälte. Beim Zivilverfahren könnte es der Polizist auch selber schreiben, so macht es die Gewerkschaft und das kostenfrei für das Mitglied.

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gubi19  08.09.2019, 23:47
@juraerstie2019

Ich habe ja auch nur gesagt, dass es mich wundert. Ich bin selbst Beamter und würde nicht auf die Idee kommen, mich in einem solchen Fall an die Gewerkschaft zu wenden.

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juraerstie2019  08.09.2019, 23:54
@gubi19

Das habe ich schon verstanden und deshalb wollte ich zur Aufklärung beitragen. So gut wie jede Gewerkschaft hat für ihre Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung.

Ich nehme auch nicht an das du Polizist bist. Als Schutzpolizist kommt es mitunter ziemlich häufig vor das man mal von jemandem verletzt wird. Da nutzt man clevererweise diejenigen, die tagtäglich diese Schreiben für Polizisten in Deutschland versenden.

Ich nehme mal an in deinem Bereich hast du dann zum Glück weniger mit der Art Justiz zutun und brauchst keinen Anwalt. Dann denkt man daran natürlich nicht sofort. Ich kenne das beispielsweise von Lehrern die in der GEW sind, die haben dort auch Rechtsbeistand. Wenn man Gewerkschaftsbeitrag zahlt, dann würde ich das auch nutzen. Sonst sind die Beiträge echt viel zu hoch. Gerade bei Beamten, sonst haste ja nicht viel was es dir bringen kann.

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Ich mein, da kann doch jeder behaupten, irgendwann mal von jemandem verletzt worden zu sein und Schmerzensgeld verlangen.

Das kann auch jeder. Nur muss er es dann eben beweisen, wenn es in das Klageverfahren geht. So stehen auch hier die Dinge. Ob man tatsächlich eine zivilrechtliche Klage gegen dich erheben wird, ist natürlich noch einmal die andere Frage. Aber wenn die Gewerkschaft dahinter steht, gehe ich mal davon aus, da dies das persönliche Kostenrisiko minimiert.

Aus welchem Grund wurde das Verfahren eingestellt?

Aus Mangel an Beweisen?

Dann würde ich an die große Glocke hängen und dagegen vorgehen.

Was die Gewerkschaft der Polizei hier macht, ist meinem Verständnis nach nicht zulässig.

Das Verfahren wurde eingestellt. Zivilrecht ist zwar eine andere Sache aber auch da wird es es schwer für den Polizisten da etwas durchzusetzen, wenn die Beweise fehlen.

Ich würde einen Anwalt einschalten.

juraerstie2019  08.09.2019, 23:28

Uh, dass würde ich ziemlich anders sehen. Im Strafrecht ist es so, dass die Tat einwandfrei bewiesen werden muss. Im Zivilrecht müssen die Parteien ihre Forderung stützen.

Man muss also einen Gegenbeweis liefern wenn die andere Seite etwas beweisen kann oder ihm zumindest widersprechen. Andernfalls gilt es als angenommen. Der Zivilprozess unterscheidet sich da doch erheblich von dem des Strafverfahrens.

Beamte sind in einem gerichtlichen Verfahren auch keine schlechten Zeugen. Gerichte vertrauen denen meist deutlich mehr als dem Normalzeugen.

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Ich schätze das Polizisten immer bevorteiligt werden bei so einer Sache aber zb würde ich halt nicht glauben das es ein Polizist sagt ohne das es stimmt um schmerzend Geld zu kassieren aber ich finde es komisch das das Verfahren eingestellt wurde aber trotzdem schmerzens Geld verlangen werden kann

Limbo1337 
Fragesteller
 08.09.2019, 22:06

Mir kommt es einfach so vor, als ob man hier auf dummfang geht.. Es haben sich mehrere Schläger an dem Abend vom Tatort entfernt, als die Polizei eintraf.. Und jetzt hab ich das Gefühl, dass man sich nen blöden raus sucht, von dem man die Daten vorliegen hat. Und das finde ich hammer hart, ganz ehrlich...

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Hallo,

ja, dass ist möglich.

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene Dinge. Eine Einstellung im Strafrecht bedeutet nur, dass die Justiz die Straftat nicht verfolgen will. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, Mangel an Beweisen, kein öffentliches Interesse usw...

Auf zivilrechtlicher Ebene wird dich der Herr verklagen -- hier sollte man natürlich malo vorher die Ermittlungsakte sehen um zu prüfen, was der Herr in der Hand hat und was an der Behauptung dran ist ;)