Bitte schau dir genau die Regeln für den Import nach Deutschland an. Wenn du Pech hast, wird der Hund am Zoll eingezogen und dann geht es iohm richtig beschissen.

Also Chip, Impfen --> Zoll nachprüfen, was du alles brauchst!

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Kommt drauf an, ob hier Tateinheit gemeint ist. Wenn du zwei Delikte hast a 2 mal rote Ampel überfahren, ist der zweite Verstoß glaube kein A verstoß mehr. Wird eng um deinen Führerschein.

Eventuell hilft dirt das: https://www.expertehilft.de/bussgeld/geschwindigkeitsueberschreitung/geschwindigkeitsueberschreitung-in-der-probezeit-was-ist-zu-beachten/

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Verbund über HDMI Kabel? Probiere mal ein aktuelles HDMI Kabel 1.4 -> gibts bei Amazon.

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Muss irgendeine Einstellung sein, dein PC sollte FIFA locker schaffen. Bau zum prüfen nochmal den alten Monitor ran und schau ob es die selbe Auflösung ist. Eventuell hast du dir nen 4K Monitor gekauft und die Grafikkarte schafft die Auflösung nicht.

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Chlamydien ist ein zusammenschluss mehrerer Keime, Viren oder Bakterien. Der Begriff fällt oft im Zusammenhang mit einer Geschlechtskrankheit. Chlamydien fängt man sich schnell ein, oft gehen sie auch ohne Behandlung weg, viele raten direkt zum Antibio. ! Geht auf jeden Fall zum Arzt - Folgen der Chlamydien können auch unangenehm werden.

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Schmerzensgeld trotz Einstellung Verfahren?

Hallo,

letztes Jahr kam es bei einer Veranstaltung zu einer Schlägerei, die damit endete, dass die Polizei eintraf und diese letzten Endes auflöste. Es waren mehrere Personen verwickelt.

Es gab mehrere geschädigte, unter anderem ich und ein Polizist.

Der Polizist hat behauptet, ich hätte ihn an dem besagten Abend in die Hand gebissen. Ich hab das bestritten, weil ich ihn schlicht weg nicht gebissen habe.

Irgendwann flatterte eine Anzeige ins Haus. Der Beamte hat mich wegen Körperverletzung angezeigt. Daraufhin musste ich zur Aussage. Dort hab ich den Hergang noch einmal geschildert und ebenfalls gesagt, dass ich an dem Abend niemanden gebissen habe. Fakt ist, dass meine Arbeitskollegin, die an dem Abend ebenfalls anwesend war, auch gebissen wurde. Nachweislich durch eine andere Person. Dies habe ich auch bei meiner Aussage so angegeben.

Irgendwann erhielt ich dann ein schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

Vor einem Monat flatterte mir ein Schreiben der Gewerkschaft der Polizei ins Haus, dass ich dem Herrn Beamten doch bitte 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen habe. Dem habe ich mit dem Hinweis, dass das Verfahren gegen mich mangels beweisen eingestellt wurde, widersprochen. Nun habe ich eine Antwort auf mein schreiben erhalten, wo doch tatsächlich wortwörtlich drin steht, dass der Schreiberin telefonisch vom geschädigten bestätigt wurde, dass ich ihn gebissen habe und das er sich da "ganz sicher" sei. Ich bin ehrlich gesagt erstmal sprachlos gewesen. Es gab nie eine Gegenüberstellung oder ähnliches. Ich weiß nicht mal, wie der Beamte aussehen soll.

Dem schreiben habe ich jetzt erneut widersprochen.

Meine Frage ist: Kann er tatsächlich Schmerzensgeld von mir verlangen, obwohl nie bewiesen wurde, dass ich die Verursacherin gewesen sein soll? Ich mein, da kann doch jeder behaupten, irgendwann mal von jemandem verletzt worden zu sein und Schmerzensgeld verlangen.

Danke vorab.

Grüße

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Hallo,

ja, dass ist möglich.

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene Dinge. Eine Einstellung im Strafrecht bedeutet nur, dass die Justiz die Straftat nicht verfolgen will. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, Mangel an Beweisen, kein öffentliches Interesse usw...

Auf zivilrechtlicher Ebene wird dich der Herr verklagen -- hier sollte man natürlich malo vorher die Ermittlungsakte sehen um zu prüfen, was der Herr in der Hand hat und was an der Behauptung dran ist ;)

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Bürger --> Steuern --> Staat --> Sozialverpflichtung --> Bürger

Wer freiwillig aus dem Kreis austritt, macht das, weil er es will!

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Ein Fall für den Frauenarzt.

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Müsste man schauen, was da dahinter steckt. Kaltaquise ist verboten.

Mit Unterlassung drohen, dann sollte es aufhören. Nummern kann man nachverfolgen ;) Du kannst auch Nummern sperren bzw. nach einer gewissen Uhrzeit, nur einzelene Nummern zulassen - die Moderne der Technik lässt das zu ;) *zwinker

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Korrekt, die Kosten werden je nach Etage aufgeteilt. Das EG muss daher quasi (fast) nichts bezahlen oder wird befreit. Je höher, desto mehr die Umlage auf den Mieter. Oft ein schöner Sanierungsgedanke, um die Miete mal schnell um 50 bis 60 Euro pro Monat ansteigen zu lassen! Klassiker!

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