Idenditätsfeststellung von beifahrer wie weit dürfen Polizisten gehen?

10 Antworten

Ich sag mal: im berechtigten Fall dürfen sie allerhand. Dummes Beispiel: grad Mord nebenan und da kann sich einer nicht ausweisen.

Oder eben, sie wollen sicherstellen, dass kein entführtes verschüchtertes Kind.

dabei sollte aber doch alles im Rahmen bleiben.

Dass das nicht immer unbedingt der Fall ist.. auch klar. Mein Freund wurde nmal gestoppt, da an neu aufgestellten Straßenschild außerortsca 20kmh zu schnell. Er hatte nicht genug Bargeld bei (war grad unterwegs zur Bank im übernächsten Ort)- bittet um Zahlschein. ne, geht nicht, bar.

Ne, bar, zur Bank fahren sie ihn klaro nicht und Zahlsxchein kriegt er nicht, denn.. es besteht Fluchtgefahr.

(weil: mein Freund ist deutscher Staatsbürger, geboren in EU-Ausland. Ganz gefährlich!)

Im Endeffekt war das Glück: Kumpel kommt vorbei, sieht ihn, leiht Geld.

Anderer Kumpel, Kommissar, konnt es später nicht fassen: absolut ungerechtfertigt und übertrieben.

Ich finde das Verhalten sehr gut. Wie oft hört man von vermissten Kindern? Hätte da bloß jemand 2 Mal hingesehen...

Und einen "Mutti-Zettel" oder Schülerausweis mit zuhaben ist ja nicht so schwer, oder? Kinder haben sehr wohl Ausweise.

Wenn das ein Kind ist und du kein Elternteil, dann geht da so einiges.

Und dann noch ausländischer Staantsangehöriger, der keinen Ausweis oder Visum vorlegen kann?

Da ist schlimmstenfalls Polizeigewahrsam bzw. Jugendamt angesagt, bis Identität, Aufenthaltsstatus und Vormundschaft geklärt sind.

natürlich darf die polizei auch verlangen, das sich dein beifahrer ausweist.

wenn es ein kind ist, ohne ausweis und schrieben de reltern, das sie dir die aufsichtpflicht übertragen haben, können die beamten von einer kindesentführung ausgehen.

heisst, sie nehme euch mit auf die wache, um das zu überprüfen.

Wenn die Identitaet des Beifahrers festgestellt werden soll/muss, dann darf die Polizei so weit gehen, wie notwendig ist, um die Identitaet festzustellen. Das allein zaehlt.

freede  26.08.2014, 18:28

So ist es.

Eine allg. Verkehrskontrolle an sich bietet allerdings keine Rechtsgrundlage dafür.

Wenn die Identität allerdings rechtmäßig festgestellt werden soll dürfen alle nötigen Maßnahmen getroffen werden.