Die Polizei fährt auf mein Grundstück, führt ein Verkehrskontrolle durch und Verwarnt mich ?

5 Antworten

Das Geld zurückfordern nein, nach § 56, Absatz 1 OWiG kann die Verwaltungsbehörde, hier Polizei, einen verwarnen, entweder ohne Verwarnungsgeld oder mit Verwarnungsgeld und das beträgt zwischen 5 und 55 Euro und ist damit auch zulässig.

Können kannst Du alles und viel, aber in diesem Falle wirst Du den "Kürzeren" ziehen. Müsstest ja einen Anwalt nehmen, der kostet Dir Geld, wird Dir aber gleich von weiteren Schritten abraten!!!

Du bist im öffentlichen Verkehrsraum ohne Gurt gefahren und dafür bist du verwarnt worden.

Alles in Ordnung.

Nein. Du bist auf einer öffentlichen Straßße gefahren und warst nicht angeschnallt. Du kannst den Polizisten verbieten dein Grundstück zu betreten, aber was nützt es dir ? Dann bringt eben der Briefträger den Strafzettel.


Hallo fragesteller027,

wer im Öffentlichen Straßenverkehr ohne angelegten Sicherheitsgurt fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 21a StVO.

Stellen Polizeibeamte eine Ordnungswidrigkeit fest, dürfen sie die Identität der Person die den Verstoß begangen hat feststellen. Die Möglichkeit der Identitätsfeststellung hört aber nicht auf, wenn man den öffentlichen Straßenverkehr verlassen hat, sondern die Polizei kann die Maßnahme der Identitätsfeststellung logischerweise auch bei Dir auf Deinem Grundstück durchführen.

Hättest Du übrigens nicht gleich vor Ort gezahlt, hatte man Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog  folgenden Bußgeldbescheid zugestellt:


Tatbestandsnummer: 121172

Tatvorwurf: Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Übrigens, hat man ein Verwarnungsgeld erst einmal bezahlt (und dabei spielt es keine Rolle, ob man das Verwarnungsgeld vor Ort in Bar bezahlt oder nach Erhalt des Bußgeldbescheides überwiesen hat), ist eine Rückforderung ausgeschlossen.

Wenn man nicht zahlen will, muss man bereits vor der Zahlung den Rechtsweg einschlagen, denn nach Zahlung ist der Verwaltungsakt rechtskräftig und gegen einen Rechtskräftigen Verwaltungsakt kann man nichts mehr machen.  Aber meist bringt das Vorgehen sowieso nichts, denn hat man einen Verstoß begangen, muss man damit rechnen, dass die rechtlichen Schritte nichts bringen, aber zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro kosten würden. In Deinem Fall, hattest Du dann nicht nur 30,00 Euro gezahlt, sondern sogar 58,50 Euro. 

Schöne Grüße
TheGrow