Täter Opfer Ausgleich - welche Forderungen?

4 Antworten

Guck mal auf die Seite: http://taeter-opfer-ausgleich.de da wird TOA kurz erklärt. Der Sinn ist, dass Beschuldigter und Geschädigter auf der persönlichen Ebene den Vorfall mit Hilfe eines allparteilichen Vermittlers* klären. Zudem hat der Geschädigte die Möglichkeit, ein Schmerzensgeld zu fordern (außerhalb eines separaten zivilrechtlichen Verfahrens, welches u. U. lange dauert und Kosten (Anwälte, Gericht) verursacht - je nach Schuldanteilen sogar für beide Beteiligte!) Bei einer Einigung - beide Seiten müssen mit dem Ergebnis zufrieden sein - , kann der Beschuldigte dadurch sogar besser und eher zu seinem Geld kommen und vor allen Dingen kann der Konflikt beigelegt werden. Das heißt, dass man auch bei einer späteren Begegnung nicht berfürchten muss, dass da noch etwas schwelt. Falls ihr euch nicht einigen könnt, ist der TOA gescheitert, aber der Versuch ist es allemal wert.

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Die Frage ist, ob er überhaupt zahlungsfähig ist. Wenn er zuwenig Einkommen hat, hast Du ein Problem. Die Untergrenze für Schmerzensgeld liegt bei der Vielfalt um die 500 € aber genaues kann Dir ein Anwalt sagen.

Ist die Diagnose vom Arzt damals dokumentiert worden ?

prevukakovic 
Fragesteller
 28.03.2012, 22:52

Ja alles gemacht vom Arzt danach zur Polizei . Eigentlich habe ich ja auch lein bock auf so ein gerichtliches Verfahren. Lieber so . Der Typ ( hab ich oft in so einem laden gesehn ) Arbeit auf.400 Euro Basis

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DerRumpelrudi  28.03.2012, 23:05
@prevukakovic

Dann ist das das Strafverfahren, und das Strafmaß richtet sich nach den zivilrechtlichen Ausgleichswillen. Aufgrund des geringen Einkommens ist ihm bestimmt ein Anwalt beigeordnet worden. Dieser Anwalt macht Dir einen Gütevorschlag und möchte wissen, ob Lohnausfall und Arztkosten ebenfalls anfallen. Von einem Jobber ist nicht viel zu holen. Rechne also mit einem angebotenen Monatsnettolohn. Gerade weil er kein Geld hat, lohnt sich kein Zivilverfahren, denn das bezahlst Du dann selbst und Zwangsvollstreckungen auch noch.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder über die Familienversicherung mitversichert bist, nimm einen Anwalt mit.

Ich wünsche Euch, dass ihr mit einem freundlichen Handschlag das Gerichtsgebäude verlasst.

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Du kannst schonmal nichts fordern, wenn dann dein Anwalt und auch der kann sich nicht einfach irgendeine Summe ausdenken sondern diese muss schon gerechtfertigt sein. Um Schmerzensgeld zu bekommen ist eigentlich auch eine Privatanzeige notwendig die du mit einem Anwalt machen musst.

prevukakovic 
Fragesteller
 28.03.2012, 22:50

Ehm also ich erkläre dir mal was dieses Täter Opfer Ausgleich ist . Nachdem man den Täter anzeigt wie ich in diesem Fall , will der Staat unnötige Gerichtskosten und Verfahren sparen und schickt Täter und Opfer dahin . Dieses tao gibt dem Täter die Chance besser davon zu kommen weil er sich mit dem Opfer zusammen gesetz wird und einer unabhangigen person .das Opfer stellt z.b Forderungen und der täter antwortet darauf .

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TitusPullo  28.03.2012, 23:00
@prevukakovic

ok, das ist mir neu, lief bei mir früher überhaupt nicht so ab...zuerst wurde man ganz normal gerichtlich bestraft z.B. mit Arbeitsstunden und dann kam die Privatanzeige dazu

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Was Du fordern kannst? Eine Entschuldigung wäre doch auch nett und eine Erklärung, warum er es überhaupt gemacht hat.