Wie hoch ist die mindestens Strafe für eine gefährliche Körperverletzung mit einem Stein?
Ein Opfer wird von zwei Tätern um Geld abgezogen, der Opfer verlangte das Geld zurück mit ohne Erfolg, daraufhin beleidigte er die zwei Tätern und ging weg, die Täter verfolgten ihn und das Opfer kann sich nicht verteidigen und ein Täter nahm hinter seinem Rücken ein großen Handfaust-Stein und schlug den Opfer ins Stirn, die Täter liefen weg und das Opfer verblutete und wurde genäht. Es wurde automatisch eine Anzeige erstattet. Weiss einer wie hoch die maximale und die mindestens Strafe für die Täter sein wird?
6 Antworten
Wenn das Opfer verblutete (wie geschrieben), dann ist das Körperverletzung mit Todesfolge, dazu Raub etc. Aber: Warum wird der Tote dann genäht?
Bei gefährlicher Körperverletzung gibt es FAST immer eine Freiheitsstrafe. Die beläuft sich zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Bei einer positiven Sozialprognose und ohne Vorstrafen kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden vorausgesetzt die Haftstrafe ist nicht zu hoch
Der der geschlagen hat für den gilt das. Der andere könnte zur Beihilfe einer Straftat angeklagt werden und ansonsten mindestens für unterlassene Hilfeleistung
das Opfer verblutete und wurde genäht.
Wenn das Opfer verblutet ist, braucht es nicht mehr genäht zu werden. Dann geht es auch nicht mehr um Körperverletzung, sondern um Totschlag.
Die Verletzung ist so groß wie ein Daumen. Wurde aber genäht und das Opfer hat einen leichten Erschütterung bekommen. Die Polizei äußerte aber das wäre gefährliche Körperverletzung??
Das Opfer war am verbluten durch die Verletzung, aber hat es überlebt.
Keine Ahnung was du genau meinst, das Opfer wurde aber genäht und die Polizei sagte es sei ein gefährlicher KV.
Gefährliche Körperverletzung = § 224 StGB = 6 Monate bis 10 Jahre.
Da steht auch immer wieder was von Geldstrafe, aber ist es sicher das die Täter oder nur einer ins Knast kommt?
Das Opfer hätte sehr schlechtes Gewissen, wenn die nur mit einer Geldstrafe davon kommen..
§ 223 ist "einfache Körperverletzung". Der Beschreibung nach liegt aber gefährliche Körperverletzung vor. Das ist § 224 StGB = 6 Monate bis 10 Jahre. Außerdem ist das "um Geld abgezogen" mglw. ein Raubdelikt. Kommt drauf an, wie das mit dem abziehen genau vonstatten ging. Die Mindeststrafe für Raub (für einfachen) wäre 1 Jahr. Bei schwerem Raub geht es bei 3 Jahren los.
Du hast nach der maximalen Strafe gefragt. Die maximale Strafe ist 5 Jahre. Über das tatsächliche Strafmaß entscheidet der Richter.
Körperverletzung mit einem Stein?
Das ist zunächt klar gefährliche Körperverletzung.
Auch für beide der Täter oder nur der das verursacht hat?