Gefährliche Körperverletzung nach Jugendstrafrecht als Ersttäter!

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ich hatte gefährliche Körperverletzung,Beleidigung und unerlaubten waffenbesitz und hab 96 sozialstunden und einen Wochenendarrest bekommen .... kommt alllerdings auch auf den richter an und was du gemacht hast und ob du eine ausbildung oder arbeit hast ob du reue zeigst oder es gleich alles abstreitest wenn du viel geld verdienst dann kanns auch ne geldstrafe werden wenn du es eh zugibst das du es warst bekommst du meist weniger wenns dir leid tut Helfen tut auch sich bei dem Opfer zu entschuldigen vor dem Gerichtstermin das kommt sehr gut an

Kommt auf die Tat an. Affekt oder Vorsatz.

Kommt auf den Richter an: Eher mild oder eher hart.

Kommt auf die Einstellung an: Streitet alles ab und ist aggressiv oder geständig und bereit sich der Konsequenz zu stellen.

Kommt auf das Umfeld an: Sonst unauffällig, guter Schüler, Aussicht auf einen Ausbildungsplatz oder eher tendenz zum Hartz IV-Empfänger und somit wohl eher bereit weitere Verbrechen zu begehen usw.

"Gefährliche Körperverletzung" ist ein Strafdelikt mit einem besonderen Schweregrad; es kommt dabei auch auf den Einzelfall und die Umstände an.

Nun bist Du Ersttäter und wirst hoffentlich nicht zum Wiederholungstäter; das wünsche ich für Dich.

kommt auf die Tat an, die Umstände, den Richter usw usw

Muss man aber mit Knast rechnen?

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Was man bekommen kann und was man als Urteil bekommen wird, sind zwei verscheidene Sachen. Reicht von Bewährung, Sozalstunden bis hin zu Freiheitsstrafe. Wenn du ein Opfer dieser Tat bist, dann hoffe ich für dich, dass der Täter ins Gefängnis wandert.

Und wenn er der Täter ist, dann hoffst du nicht das er in´s Gefängnis geht?

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