Wegen Falschgeld in den Knast?

12 Antworten

Mal aus eigener Erfahrung. Ich habe mal mit einem falschen Geldschein (unter vielen anderen) bei der Selgros bezahlt. Polizei kam. Da ist nichts hinterher passiert. Der Geldschein war nicht auffällig. Und da schützt Unwissenheit tatsächlich vor Strafe.

Zur Durchführung einer strafbaren Handlung gehört regelmäßig Vorsatz - wenn sie nicht wusste, dass es sich um Falschgeld handelt, liegt der schon einmal nicht vor.

Der Gesetzgeber kann allerdings auch fahrlässige Handlungen unter Strafe stellen - nur bedeutet Fahrlässigkeit, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht zu lassen. Hatte die Blüte eine einigermaßen gute Qualität, liegt hier auch keine Fahrlässigkeit vor.

Ergo: Das Verhalten war nicht strafbar.

Aber:
Wenn das Deine Freundin war und Du Dich so über sie äußerst, sollte sie Dich am besten noch gestern verlassen.

KlaraKompfort 
Fragesteller
 01.06.2022, 18:51

Sie hat mit Falschgeld bezahlt und ich habe nicht ihren Namen genannt.Wer Falschgeld in den Umlauf bringt, ist ein Straftäter

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HugoHustensaft  01.06.2022, 18:53
@KlaraKompfort

Du hast meine Ausführungen aber schon gelesen? Sie ist mit ziemlicher Sicherheit keine Straftäterin.

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BeviBaby  01.06.2022, 18:55
@KlaraKompfort

Nein. Genauso wenig wie jemand, der glaubt er würde was von Recht verstehen aber schon bei Sachen scheitert, die ich in einer knappen Einführung zum Strafrecht gelernt habe.

BEDAUERLICHERWEISE... würde man darauf eine Geldstrafe setzen, dann wäre der Staat vermutlich etwas liquider...

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KlaraKompfort 
Fragesteller
 01.06.2022, 18:58
@HugoHustensaft

Da sie den falschen Geldschein bei der Post auf den Tisch legte und versucht hatte, damit zu bezahlen, ist sie eine Straftäterin

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freedom24  01.06.2022, 19:02
@KlaraKompfort

Mir ist keine Strafnorm bekannt, die es verbietet ungewöhnlich dumme Freunde zu haben.

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GWieGras  20.10.2022, 15:14
@KlaraKompfort

Sie hat NICHT gewusst das das falschgeld ist!!! Der straftäter ist der, DER den geldschein gefälscht HAT

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Ich bin der Meinung, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und sie mit mindestens 24 Monaten Knast auf Bewährung rechnen muss ( bei über 24 Monaten automatisch ohne Bewährung ).

Ich bin der Meinung, dass deine Kenntnisse in Jura etwas eingerostet sind. Deiner Freundin müsste Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen worden sein. Davon ausgehend, dass sie das Geld nicht selbst gefälscht hat sondern es bei der Bank bekommen hat oder in irgendeinem Laden als Wechselgeld und sich Falschgeld, wenn es gutes Falschgeld ist, meist nicht ohne weiteres erkennen lässt, sehe ich hier in keinem Falle Vorsatz und offengestanden auch keine Fahrlässigkeit.

Entsprechend liegt hier auch keine Straftat vor, außer das Geld war SO jämmerlich schlecht gefälscht, dass es ihr hätte klar sein können oder müssen.

Meine Freundin ist aber fest davon überzeugt, dass sie einen Freispruch bekommen wird, da sie nicht wußte, dass das ein falscher Geldschein ist.

Sehe ich ähnlich.

Schließlich stand das früher auf den deutschen Banknoten noch drauf und steht nur deshalb nicht mehr drauf, da man nicht wüßte, in welcher Sprache man es auf den Euro-Scheinen schreiben sollte.
Von einer Gesetzesänderung ist mir nichts bekannt.

Wage ich zu bezweifeln. Inverkehrbringen von Falschgeld zieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe nach sich, Fälschung eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Beide Regelungen passen nicht zu dem was du hier schreibst...

freedom24  01.06.2022, 18:52
Deiner Freundin müsste Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen worden sein.

Es gibt keine Strafnorm für fahrlässiges Inverkehrbringen von Falschgeld.

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Answer1234567  01.06.2022, 18:58
Deiner Freundin müsste Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen worden sein.

Hier sogar zwingend Vorsatz, § 147 StGB enthält keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit.

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Du siehst es wohl etwas falsch, denn wenn Deine Freundin wirklich unbewusst mit Falschgeld bezahlt hat, kommt sie auch ohne Strafe davon... Die 50 Euro hat sie natürlich verloren, aber wahrscheinlich wird sie halt von der Polizei noch gefragt, von wem sie es hat...

Oftmals findet man im deutschen Strafrecht die Anwendung des römischen Rechtsgrundsatzes: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Demnach müsste jemand, der aus Versehen mit Falschgeld bezahlt hat, zur Rechenschaft gezogen werden können. Doch in diesem Fall ist das anders.
Auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes heißt es: "Wenn er (der Kunde, Anmerkung der Redaktion) die Fälschung selbst nicht erkannt hat, handelt er nicht mit dem Vorsatz der Falschgeldverausgabung. Der Verausgeber macht sich in diesem Fall nicht strafbar." Bezahlt jemand also unwissend mit Falschgeld, kann er nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden.
Pech hat der Betroffene allerdings, was den Gegenwert seiner Blüten anbelangt. Diese werden von er Polizei eingezogen und somit geht für ihn auch der Geldwert verloren. Ersatz kann man nur von der Person fordern, die das Falschgeld verbreitet hat - und das auch nur dann, wenn man es ihr nachweisen kann.

Quelle: https://web.de/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/falschgeld-umlauf-passiert-versehentlich-gefaelschten-scheinen-bezahlt-34267092

Hallo,

es geht nur um einen einzigen 50€-Schein. Ich denke nicht, dass sie wegen dem gleich eine Freiheitsstrafe bekommt, eine Geldstrafe vielleicht schon.

KlaraKompfort 
Fragesteller
 01.06.2022, 18:42

Auf den deutschen Geldscheinen stand „…….wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft“

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BeviBaby  01.06.2022, 18:50
@KlaraKompfort

Dann ist die Regelung halt veraltet. Wenn das jemals draufstand. Den Euro gibt es ja jetzt auch schon ein paar Jährchen...

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KlaraKompfort 
Fragesteller
 01.06.2022, 18:55
@BeviBaby

Nur, weil es neue ( internationale ) Geldscheine gibt, heißt es nicht, dass das Gesetz abgeschafft wurde

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BeviBaby  01.06.2022, 18:56
@KlaraKompfort

Es gibt aber was im Strafgesetzbuch steht... nicht was auf einem Geldschein von Anno Dazumal steht...

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Jessica978  02.06.2022, 19:26
@KlaraKompfort

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__147.html#:~:text=(1)%20Wer%2C%20abgesehen%20von,2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.

Das Inverkehrbringen von Falschgeld wird mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Die 5 Jahre bekommt man ja aber auch nur, wenn man Falschgeld im großen Stil im Umlauf gebracht hat. Der Richter entscheidet das natürlich letztendlich, aber ich kann mir nur eine Geldstrafe oder eventuell eine Bewährungsstrafe vorstellen. Eine Freiheitsstrafe wird sie mit ziemlich großer Sicherheit nicht bekommen.

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KlaraKompfort 
Fragesteller
 01.06.2022, 19:01

Von Geldstrafe stand nichts auf den deutschen Banknoten.Dort stand etwas von „einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren“

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