Du musst erstmal grundsätzlich prüfen, ob es eine Stückschuld oder eine Gattungsschuld ist.
Da kommst du dann zur Gattungsschuld und schließt die unmöglichkeit aus. Die könnte allerdings durch Konkretisierung zur Stückschuld geworden sein. Dann musst du schauen welche Bestimmungen die beiden zu Leistungs- und Erfüllungsort getroffen haben, also ob Holschuld, Bringschuld, Schickschuld (und da hört mein Wissen dann auf, denn es ist lange her, aber versuchen wirs mal).
Unser Lieferant muss hier die Paprikaschoten zum Besteller bringen und es ist auch vereinbart, dass er sie bringt, also könnte hier eine Bringschuld vorliegen.
Das Erforderliche bei einer Bringschuld ist Aussondern und konkretes Angebot zur Übergabe der Ware, also der Schuldner der Leistung muss die Paprikaschoten beim Gläubiger vorbeibringen und ihm die Paprika anbieten. Dann erfolgt eine Konkretisierung, die hier nicht erfolgt ist.
WENN eine Schickschuld vereinbart ist, dann erstreckt sich der ganze Spaß nur auf Aussonderung und Übergabe an ein Transportunternehmen von geeigneter Seriosität. In DIESEM Falle, wäre die Konkretisierung schon dadurch erfolgt, dass der Schuldner die Paprika abgegeben hat, es läge also eine Stückschuld als konkretisierte Gattungsschuld vor und DAMIT wäre Unmöglichkeit eingetreten.
Ob da tatsächlich eine Fahrlässigkeit durch das Vergessen mit reinspielt weiß ich nicht, offen gestanden... ich könnte mir noch vorstellen, dass du da noch eine kurze Aussage dazu machen sollst, dass der Gläubiger der Leistung (also der die Paprikas bekommen soll) in diesem Fall eben grade nicht in Annahmeverzug gekommen ist, weil der eigentliche Liefertermin ja verstrichen ist, ihm die Ware aber ja nicht angeboten wurde.
Aber da kommen wir ja eh nicht hin, weil wir im Falle der Bringschuld keine Gattungsschuld mangels Konkretisierung hätten.