Sollte es härtere Strafen für falsche Verdächtigung geben?
Bzw Vortäuschen einer Straftat. Also wenn man eine Straftat vortäuscht und man absichtlich jemanden (einen Unschuldigen) als Täter hinstellt.
Zb wenn man jemanden aus Rache einer Vergewaltigung bezichtigt oder dergleichen.
Gerade bei diesem Thema ist es für Opfer unglaublich schwer Anzeige zu erstatten - was durch Falschaussagen noch verschlimmert wird. Und natürlich kann es auch schnell das Leben des Beschuldigten zerstören.
Ich wäre dafür, dass bei solchen Situationen die Person, die jemanden absichtlich falsch beschuldigt, ein Drittel der Strafe bekommen sollte, die der Täter für die Straftat bekommen hätte.
Wie ist eure Meinung dazu?
9 Antworten
Gibt es jetzt schon, nennt sich Verleumdung und üble Nachrede
Wie es genau kategorisiert wird, ist natürlich beim Juristen zu erfragen. Angaben ohne Gewähr :)
Jup aber er wollte ja lebenslänglich für Lügner am besten... alle Opfer weg dann haben die Täter freie Fahrt. Es gibt sogar ganze Gruppen Foren wo Täter darüber diskutieren die Welt zu beherrschen und wie man Opfer mundtot macht am besten wäre ja dann noch sowas.
Gute Frage!
Leider habe ich keine gute Antwort.
Gerade bei diesem Thema ist es für Opfer unglaublich schwer Anzeige zu erstatten - was durch Falschaussagen noch verschlimmert wird.
Das sehe ich ganz genauso.
Andererseits frage ich mich, was passiert, wenn man die Strafe für Falschanzeige/ Verleumdung erhöht.
Bleiben wir bei deinem Beispiel einer Vergewaltigung: ein Mensch, dem das wirklich passiert ist, der aber weder Zeugen noch Beweise hat, würde sich hüten, überhaupt Anzeige zu erstatten, weil er fürchten müsste, ihm würde nicht geglaubt und würde dann noch bestraft.
Wie hoch soll denn eine solche Strafe sein, im Vergleich zu tatsächlichen Verbrechen, wie Diebstahl, Totschlag oder Mord?
§ 164 StGB sieht folgendes vor:
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger ... oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Naja, wenn es eindeutig belegt werden kann.
Wenn zum Beispiel bei einer Vergewaltigung zu wenig Beweise vorliegen und der Täter/Angeklagte deswegen freigesprochen wird, sollte die Frau auch nicht gleich bestraft werden.
Ja, das stimmt natürlich. Niemand sollte bestraft werden, nur weil die Beweise nicht ausreichen.
Strafgesetzbuch (StGB)
Wenn Sie jemanden fälschlich einer Straftat bezichtigen, drohen Ihnen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Der Paragraph unterscheidet zwischen vorsätzlicher und leichtfertiger Begehung. Besonders schwere Fälle können mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Wenn bewiesen ist daß die Frau alles erfunden hat um ihm zu schaden, sollte sie hart bestraft werden
Da stimme ich dir voll und ganz zu. Bin selber schon Opfer von so einer Situation geworden. Das ist äußerst unangenehm bis schmerzlich.
Nein, nennt sich vorrangig mal falsche Verdächtigung.