Bin ich eigentlich vorbestraft oder nicht?

4 Antworten

§ 32 Abs.

Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft. Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nichtvorbestraft.

Das heißt du bist NICHT vorbestraft im polizeilichen Führungszeugnis. Im Bundeszentralauszug sieht man dennoch alle Verurteilungen. (ist aber nur bei einem neuen Verurteilung wichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium
Kennet365 
Fragesteller
 31.10.2019, 07:07

Danke 😁

Es geht darum, dass ich bei der Arbeit befördert werden muss. Da wollen die ein Führungszeugnis, weil man als Schichtleiter nicht vorbestraft werden darf.

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wiki01  31.10.2019, 07:59
@Kennet365

Du hast mehr als ein Urteil, somit steht alles im Führungszeugnis.

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wiki01  31.10.2019, 08:02

Völliger Blödsinn! Vorbestraft ist man, sobald ein Urteil steht. Das kommt ins Bundeszentralregister. Dass Urteile unter einer gewissen Grenze nicht im Führungszeugnis auftauchen, ist nur zum Schutz eines Ersttäters. Kommt eine 2. Verurteilung hinzu, erscheinen alle Urteile im Führungszeugnis.

Solange nichts im Führungszeugnis steht, darf man sich "nicht vorbestraft nennen". Man ist es aber nicht, weil es im BZR steht.

Zitat: ".... denn es gilt die Grenze von 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe. Der Betroffene darf sich somit weiter als “nicht vorbestraft” bezeichnen (§ 53 BZRG), auch wenn er selbstverständlich bei einem etwaigen späteren Verfahren von den Gerichten als vorbestraft angesehen wird. Dies gilt allerdings nur, sofern noch keine andere Strafe im Zentralregister eingetragen ist (§ 32 Abs. 5 BZRG).

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SharonMarsh  31.10.2019, 08:06
@wiki01
  1. hier ist die Rede vom Führungszeugnis.
  2. hab ich alles so gesagt.
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wiki01  31.10.2019, 11:12
@SharonMarsh

Süßer, in der Frsge steht nichts von Führungszeugnis. Das hast du so interpretiert. Aber es stehen 3 Straftaten drin, weshalb es schon nicht mehr diskutiert werden muss.

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Verurteilung ist Verurteilung; ob zu Tagessätzen oder nicht ist egal.

Die Sache mit den 90 Tagessätzen betrifft nicht das Strafregister sondern lediglich die Frage, ob die Strafe im Führungszeugnis auftaucht.

Kennet365 
Fragesteller
 31.10.2019, 07:38

Taucht die im Führungszeugnis auf?

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wiki01  31.10.2019, 07:54
@Kennet365

Klar, denn alles ab der 2. Verurteilung kommt ins Führungszeugnis.

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Auf jeden Fall legst Du es schwer drauf an.

Leider muss eine einzelne Strafe lang genug sein, damit sie erfasst wird.

Kennet365 
Fragesteller
 31.10.2019, 06:41

Also bin ich nicht vorbestraft?

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wiki01  31.10.2019, 06:46
@Kennet365

Doch, das bist du, schon nach der ersten Verurteilung.

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wiki01  31.10.2019, 07:55
@SharonMarsh

Du liegst falsch. Ab einem 2. Strafurteil kommt alles ins Führungszeugnis. Und vorbestraft ist man, sobald man vorbestraft ist, völlig unabhängig davon, ob das im Führungszeugnis steht oder nicht.

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Am besten das führungszeugnis beantragen, dann hast du klarheit!

Im erweiterten steht jede strafe drin die du jemals bekommen hast

Woher ich das weiß:Berufserfahrung