Kommt das ins Führungszeugnis wenn man 2 Straftaten hat im gleichen Jahr?
Einmal 40 Tagessätze Verleumdung und einmal 20 Tagessätze Beleidigung.
5 Antworten
Auch diese werden eingetragen.
siehe § 3ff BZRG
https://dejure.org/gesetze/BZRG/3.html
Im Bundeszentralregister stehen alle Sachen drinne, mit der du schon mal aufgefallen bist.
Aber auch da gelten gewisse Fristen zur Löschung.
§§ 45,46 BZRG
https://dejure.org/gesetze/BZRG/45.html
https://dejure.org/gesetze/BZRG/46.html
Da du nun aber schon 2 Sachen hast, stehen die 10 Jahre im BZR
Im Führungszeugnis tauchen die nicht auf.
Die hätten oben hin gehört, unten liest kein Sachkundiger mehr weiter.
So einfach ist das nicht (§ 32 (2) Nr. 5 letzter Halbsatz BZRG.
War es eine Verhandlung in der beide Taten abgeurteilt wurden, oder getrennte Verhandlungen?
Es kommt darauf an, z.B. darauf, ob es zwei separate Urteile gab oder nicht. Wenn ja, erscheinen beide Verurteilungen im Führungszeugnis.
Da kommt alles rein was du für Konflikte mit dem Gesetz hattest.
Absoluter Blödsinn.
Es werden eingetragen Verurteilungen ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder ab 3 Monate Freiheitsstrafe.
Ja. Das kann sich auch auf deine Arbeitsuche auswirken.
In Zukunft mal öfter die Klappe halten wäre wohl angesagt. Ist doch lächerlich, wegen sowas vor Gericht zu stehen..
Herr Schöffe, hier geht es um das Führungszeugnis, und nicht um das Bundeszentralregister.
Im Führungszeugnis steht eben nicht alles drin, sondern nur Verurteilungen mit mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe und/oder ab drei Monaten Freiheitsstrafe.
Der Eintrag im BZR hat für die Auskünfte in der freien Wirtschaft so gut wie keine Bedeutung.