Steht etwas im Führungszeugnis?

4 Antworten

Das steht dann im Führungszeugnis drin

Wissenswert ist, dass eine einmalige Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten im Führungszeugnis nicht erwähnt wird. Kommt jedoch eine weitere Eintragung in das BZR hinzu, so werden künftig beide Verurteilungen im Führungszeugnis aufgeführt, auch wenn sie jeweils noch unter der Tagessatz- bzw. Freiheitsstrafengrenze liegen.

https://www.granzin-rechtsanwaelte.de/de/news/fuehrungszeugnis-was-steht-drin-und-ab-wann-gilt-man-als-vorbestraft/

Leider wirst du beide Einträge im Führungszeugnis haben.

Die "Limits" von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe gelten nur für die erste Verurteilung.

Erfolgt eine weitere Verurteilung, stehen beide im Führungszeugnis, selbst dann, wenn beide Urteile unter dem "Limit" liegen.

Geregelt ist das in § 32 Absatz 2 Nr. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG):

§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
(2) Nicht aufgenommen werden
5. Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, [...]
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn noch eine weitere Verurteilung zur ersten hinzu kommt, so werden beide Verurteilungen im Führungszeugnis aufgeführt, auch wenn sie jeweils noch unter der Tagessatz- bzw. Freiheitsstrafengrenze liegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung