Steht etwas im Führungszeugnis?
Guten Abend,
im September 2019 wurde ich bezüglich „gefährlicher Körperverletzung“ für 90 Tagessätzen verurteilt. Ein Jahr habe ich über Ebay Kleinanzeigen ein Smartphone im guten Glauben erworben, das jedoch leider geklaut war. Diesbezüglich wurde ich für 20 Tagessätze verurteilt. Nun möchte mein zukünftiger Arbeitgeber ein Führungszeugnis haben.
Stehen beide Straftaten nun im Führungszeugnis? Ich habe gelesen, dass Straftaten ab 90 Tagessätzen im Führungszeugnis zu sehen sind. Daher wären die 90 Tagessätze nicht zu sehen, allerdings kamen noch 20 Tagessätze ein Jahr später wegen „Hehlerei“ hinzu.
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Das steht dann im Führungszeugnis drin
Wissenswert ist, dass eine einmalige Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten im Führungszeugnis nicht erwähnt wird. Kommt jedoch eine weitere Eintragung in das BZR hinzu, so werden künftig beide Verurteilungen im Führungszeugnis aufgeführt, auch wenn sie jeweils noch unter der Tagessatz- bzw. Freiheitsstrafengrenze liegen.
Die "Limits" von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe gelten nur für die erste Verurteilung.
Erfolgt eine weitere Verurteilung, stehen beide im Führungszeugnis, selbst dann, wenn beide Urteile unter dem "Limit" liegen.
Geregelt ist das in § 32 Absatz 2 Nr. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG):
§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
(2) Nicht aufgenommen werden
5. Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, [...]
Also stehen da jetzt 90 + 20 Tagessätze und auch der Grund der Verurteilung :
Wenn noch eine weitere Verurteilung zur ersten hinzu kommt, so werden beide Verurteilungen im Führungszeugnis aufgeführt, auch wenn sie jeweils noch unter der Tagessatz- bzw. Freiheitsstrafengrenze liegen.