Absage wegen Führungszeugnis?
Hey Leute,
ich habe mich für eine Stelle als Sachbearbeiter in der Buchhaltung beworben, dort erhielt ich dann auch eine Zusage. Nach Zusendung der Vertragsunterlagen, wollte das Unternehmen noch ein Führungszeugnis von mir. Leider sind in diesem Führungszeugnis zwei Einträge. Eintrag Nr. 1 - Gefährliche Körperverletzung, Verurteilung zu 90 Tagessätzen. Meine Freundin wurde sexuell von einem Mann belästigt, daher habe ich ihm mit Gehstützen auf den Kopf gehauen.
Eintrag Nr. 2 - Hehlerei. Habe über Ebay Kleinanzeigen im Mai 2019 ein Smartphone gekauft. Drei Monate später im August kam die Polizei, da das Smartphone gestohlen gewesen ist. Ich wusste natürlich nichts darüber, der Verkäufer hat mir diesbezüglich nichts gesagt. Leider hatte ich auch keine Rechnung dazu, ich habe es im guten Glauben erworben, allerdings weit unter dem Marktpreis. Daher wurde ich bezüglich Hehlerei zu 20 Tagessätzen verurteilt. Rechtskräftig wurde der Urteil im November 2019. Die Körperverletzung fand ein Jahr davor statt.
Hat das Unternehmen nun das Recht mir deshalb abzusagen? Schließlich kann ich bei dem Smartphone nichts dafür; denn das wurde mir als Grund zur Absage genannt. Marktpreis 700€. Kaufpreis 380€ neu.
Zudem wurde ich meiner Meinung nach bei der Eingruppierung in die Tarifgruppe sehr niedrig eingestuft, für die Buchhaltung. Tarifgehalt sind etwas unter 2.200€ Brutto gewesen + übertarifliche Zulage. Es handelt sich um ein führendes Speditionsunternehmen, das weltweit tätig ist, mit 30.000 Mitarbeitern.
Wäre der Strafbefehl mit dem Smartphone nicht passiert, hätte ich keine Einträge im Führungszeugnis, da die Körperverletzung bei genau 90 Tagessätzen lag, daher wäre es nicht eingetragen.
Kann ich rechtlich gesehen noch gegen den Verkäufer des Smartphones klagen, sodass dann eventuell beide Einträge wieder aus dem Führungszeugnis gelöscht werden?
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Hat das Unternehmen nun das Recht mir deshalb abzusagen?
Selbstverständlich. Es interessiert niemanden was für Umstände zu den Urteilen führten. Das Gericht hat dich für schuldig befunden, und dich verurteilt. Da interessieren deine Ausreden niemanden mehr.
Zudem wurde ich meiner Meinung nach bei der Eingruppierung in die Tarifgruppe sehr niedrig eingestuft, für die Buchhaltung.
Da du nicht eingestellt wurdest ist das irrelevant.
Kann ich rechtlich gesehen noch gegen den Verkäufer des Smartphones klagen, sodass dann eventuell beide Einträge wieder aus dem Führungszeugnis gelöscht werden?
Nein, nicht wirklich. Die Staatsanwaltschaft könnte strafrechtliche Ermittlungen anstellen. Wird der Verkäufer schuldig gesprochen und verurteilt, hat das noch lange keine Auswirkungen auf dein Urteil und auf die Einträge im Führungszeugnis.
Ohnehin ist das zu spät, da dein Arbeitgeber das Führungszeugnis bereits gesehen hat.
Natürlich trägst du an deinen Vorstrafen überhaupt keine Schuld. Allerdings frage ich mich - warum hat der Anwalt dich dann nicht rausgehauen?
Selbst verständlich stellt die Firma keinen Buchhalter mit Vorstrafen ein. Dabei wiegt das Vermögensdelikt tatsächlich noch stärker. Hier geht es um Geld und Vertrauen.
Warum jammerst du auch noch über die Tarifgruppe? Der Job ist weg.
Das wird nix bringen
Das Unternehmen darf das natürlich machen
Natürlich darf das Unternehmen dir wegen deinem Führungszeugnis eine Absage erteilen! Die Zusage zählt nicht, wenn du dem Unternehmen deine Vorstrafen verschwiegen hast!
Und so ganz unschuldig wirst du nicht sein, wenn du rechtskräftig verurteilt wurdest.
Würdest ja auch ein Smartphone über Ebay Kleinanzeigen kaufen, wenn dus deutlich günstiger als im Mediamarkt etc. erhältst
Nein, würde ich natürlich nicht! Auch nicht, wenn ich noch in der Ausbildung/im Studium wäre. Wenn Neuware deutlich günstiger als üblich verkauft wird kann man sich doch denken, dass da etwas nicht stimmt.
lasse meine Freundin aber auch nicht sexuell von irgendwelchen Deppen anmachen.
Nur weil jemand deine Freundin anmacht ist das noch lange kein Grund ihn zusammenzuschlagen!
Was mich auch wundert: dein Anwalt konnte dich da nicht rausholen, und ein Unternehmen soll dir jetzt glauben? In deiner Situation würde vermutlich jeder behaupten, dass er unschuldig ist!
Hast du gegenüber dem Unternehmen von deinen Vorstrafen gesprochen? Hast du das Handy angesprochen?
Habe ich angesprochen, aber nicht bevor Sie ein Führungszeugnis verlangt haben. Macht ja keinen Sinn sich beim Vorstellungsgespräch von der negativen Seite zu zeigen. Hätte ja sein können, dass Sie es nicht verlangen.
Würdest ja auch ein Smartphone über Ebay Kleinanzeigen kaufen, wenn dus deutlich günstiger als im Mediamarkt etc. erhältst. Und als Auszubildender würdest dus schon zwei Mal tun. Bei der Körperverletzung bin ich natürlich schuldig, lasse meine Freundin aber auch nicht sexuell von irgendwelchen Deppen anmachen.