Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht?

4 Antworten

Falls ich das richtig gelesen habe sollte es in 3 Jahren erlischt sein

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@Noablack

Da ich nicht den Wortlaut der Eintragung kenne, kann ich das weder mit ja noch mit nein beantworten.

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@wilees

Löschung nach 3 Jahren:

• Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten

• Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)

• Jugendstrafe bis zum einem Jahr

• Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung

Löschung nach 5 Jahren:

• bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle

Löschung nach 10 Jahren:

• Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)

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Hallo,

die Einträge erlöschen gar nicht,wir sind in Deutschland.

Lediglich in dem Ausdruck, den man anfordern kann, werden diese nach gewisser Zeit nicht mehr ausgedruckt.Behörden können die aber immer über ihre EDV einsehen.

Zu den Fristen siehe hier:

§ 32 BZRG.

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/

Warum willst du das wissen? Trink einfach nicht mehr, und schon gar nicht, wenn du keine Fahrerlaubnis hast. Es gibt öffentliche Verkehrsmittel.... und zu Fuß ist auch ziemlich gesund.