Ausbildung Heilerziehungspflege Führungszeugnis?
Hallo,
ich beginne im September eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger.
Nun ist mein erweitertes Führungszeugnis eingetroffen und darin ist ein Eintrag von „BETRUG IN 2 FÄLLEN“ zu 70 Tagessätzen Geldstrafe.
Datum der Tat ist 04/2018
Datum Rechtskraft 05/2019
STELLT DIESE EINTRAGUNG EIN PROBLEM FÜR DEN BEGINN DER AUSBILDUNG DAR?
vielen Dank für Antworten.
2 Antworten
Pflegeberufe und Verurteilungen wegen Betruges vertragen sich gar nicht.
Natürlich kann man das mit dem Arbeitgeber bereden, aber ich würde keine Person mit solchen Einträgen einstellen.
Wenn du Pech hast ist es gesetzlich sogar nicht erlaubt dich zu beschäftigen.
Der Gesetzgeber nicht. Richtig. Aber ein Gericht darf das.
Aber hier geht es um Führungszeugnisse. Es kann durchaus sein, dass es bestimmte Voraussetzungen für einen bestimmten Beruf gibt. Und das kann eben das saubere Führungszeugnis sein. Und genau das kann eben auch gesetzlich geregelt sein.
Ist wie beim Anwalt... Keine Zulassung, kein Anwalt.... Ist halt auch gesetzlich geregelt.
Jetzt ganz ehrlich, sowas weiß ich aber schon beim Vorstellungsgespräch und Weise ggf darauf hin. So hast du jetzt das Problem das du das erklären musst warum du das vorher verschwiegen hast. Sowas ist völlig kacke für das Vertrauensverhältnis.
Der Eintrag und dein Job sind halt sehr problematisch
Der Gesetzgeber darf dir nicht verbieten einen Job auszuführen. Stichwort frei Wahl des Arbeitsplatzes.