Jura studieren trotz Eintrag in der Strafakte?

5 Antworten

Die Einträge kannst Du nach einer gewissen Ablauffrist löschen lassen.

Und ja, studiere das ruhig, warum sollte das denn hinderlich sein.

Rotrunner2  10.09.2018, 20:42

Danke für die Bewertungen.

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studieren kannst du danach trotzdem noch, jedoch stehen deine Chance auf Berufe wie Lehrer, Polizist etc schlecht. Als Beamter wirst du wahrscheinlich nicht mehr arbeiten können.. So wurde mir das zumindest erklärt

Studieren, daran hindert dich keiner.

Wie das später mit einer Anstellung bei der Polizei, dem Staat, einer Kanzlei etc aussieht ist was anderes.

Denn Ladendiebstahl, Körperverletzung.... Hui.

Das ist kein dummer Jugendstreich und u.a dann ein Ausschlusskriterium

Die Sachen werden dich nicht einholen. Dein Strafregister wird gelöscht sein, bis es relevant wird.

Auch wird es erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr kritisch für die juristischen Berufe.

Wenn jetzt also nichts mehr dazu kommt, dann ist das kein Problem.

also mal nachfragen, wie lange das im Führungszeugnis steht: Polizei, eine Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwalt

Das ist Jugendstrafrecht, also könnte ich mir vorstellen, das das nicht so für spätere Jobs ins Gewicht fällt, trotzdem mal bei einer Anwaltskammer für Rechtsanwalt z.B. nachfragen, oder einer staatlichen Stelle, könnte mir vorstellen, dass es da Unterschiede gibt, in Bayern möglicherweise lebenslange "Ausgrenzung", in NRW vielleicht nicht

ggfs. auch mal in Internet schauen, da gibt es "Deutsche-Anwaltsholtline", Gebühren richtet sich nach der Länge der Gesprächsdauer, 15 min ca. 30 Euro, also schnell, knapp und präzise fragen, keine Freundlichkeiten austauschen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung