Sehr unwahrscheinlich, dass dich diese 3 gruppen unabhängig voneinander durchgehend unterdrücken.
Weder darfst du die Kaution mit den Schwämmen verrechnen, noch mit den „Schäden“ an Küchenutensilien.
Die Kaution deckt das Mietverhältnis ab, da wird das Schneidebrett kaum mietvermietet sein. Und die Aufteilung wer was kauft ist auch nicht Teil des Mietvertrages.
Ich fürchte da sieht es sehr schlecht für deine Tochter aus.
Hier liegt eine Straftat vor und diese ist sicher nicht gerechtfertigt.
Der Betrag für die Reparatur scheint mir auch im rahmen zu sein. Meiner Meinung nach, sollte sie zahlen, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Kommt im wesentlichen auf den Inhalt des Vergleichs an. Wenn darin steht, dass alle gegenseitigen Forderungen abgegolten sind, dann kann niemand mehr etwas fordern. Wenn nicht, dann bestehen alle Ansprüche, die nicht verglichen wurden, weiter.
Nicht finanzierbar, auch wenn manchmal das Gegenteil behauptet wird.
Der Punkt ist einfach, es geht darum die Versorgung des Unterhaltsberechtigten sicherzustellen, nicht den unterhaltsverpflichteten zu bestrafen oder irgendwem ein Luxusleben zu finanzieren.
Nein, er würde dafür sorgen, dass sehr viele Menschen arbeitslos sind.
Die Frage ist halt ob man wenige Leute die gesamte Steuerlast tragen lassen will. Und da war die antwort wohl nein.
Das erfährt niemand außer der Polizei. Entsprechend solltest du dich nicht nochmal erwischen lassen, bisher hat es aber keine Konsequenzen.
Du brauchst keinen Anwalt für Verkehrsrecht sondern einen für Vertragsrecht.
Und da solltest du dir einen in deiner Nähe suchen, entsprechend ist dir bei der Suche schwer zu helfen.
Klingt nach einer etwas verbitterten Dame.
Konservative hat nichts damit zu tun, die Rechte von Frauen zu begrenzen, über die Zeit ist selbst der konservative Mann schon hinweg.
Nicht nachprüfbar und wenn nur mit extrem hohen Aufwand. Die Person würde die Rechnung vom Metzger halt nicht einreichen oder vom Kumpel kaufen lassen. Und die 3 Fernreisen nach Asien müsste man auch beachten …
Du hast keinerlei Anspruch auf ein Erbe solange die Erblasser noch leben. Jeder darf sein Geld einfach ausgeben.
Höher darf er immer anbieten. Dann bleibt verhandlungsspielraum um auf deinen Preis zu kommen.
Ja, das ist strafbar.
Nein, unter 7 Jahren kann man keine Geschäfte machen. § 104 BGB.
Ich würde keinen Staat wollen, in dem die Leute nach ihrer Gesinnung und nicht nach ihrem Handeln beurteilt werden.
Daher halte ich von deinem Vorschlag genau Null.
Nein, kann er nicht.
Dein Kollege kann insolvenzgeld beantragen.
Wenn es mehrere Zeugen gibt, dann ist das Beweis genug, insofern hilft dir das nicht weiter.
Deine Freundin wird deinen Namen nennen müssen, sonst macht sie sich selbst strafbar.
Am Ende ist, sofern es relevante Beleidigungen waren, mit einer Verurteilung zu rechnen.