Kann ich Kosten für gemeinsame Ausgaben in der WG von Kaution der Untermieterin abziehen?

Hi

ich habe eine schreckliche Untermieterin. Habe ihr schon gekündigt, muss aber noch bis Ende Mai iwie mit ihr klarkommen.

Leider bringt sie mich jedes Mal auf die Palme und gerade heute habe ich mich mit ihr wegen so einer dämlichen Sache wie Putzschwämme streiten müssen. Die gute Frau hatte schon vor 3-4 Wochen gesagt, dass sie neue holt. Es war also da schon notwendig und sie war an der Reihe.

Sie hat es bis heute nicht geschafft. Die letzten zwei Wochen waren sie und mein anderer Mitbewohner dann noch krank (wobei sie trotzdem zur Arbeit gegangen ist um dort weiterhin die top performerin zu geben), und ich vermute, dass der einzige verbleibende Schwamm nun noch einiges an Bakterien extra haben dürfte. Da sie heute zum Supermarkt los ist, wo ich sie noch telefonisch bat, Schwämme mitzubringen, dann aber bei ihrer Rückkehr behauptete, dass es keine Schwämme mehr gegeben habe und naja, dann muss sie mal einen anderen Tag gucken, war ich sehr genervt.

Ich habe gesagt wir können es auch so machen, dass ich, wenn ich jetzt gleich zum Supermarkt gehe, gucke, kaufe, und dann von ihrer Kaution abziehe (und siehe da, als ich in demselben Supermarkt wie sie war, türmten sich die Schwämme im Regal - sie behauptet aber weiterhin, dass die 2 Stunden vorher noch nicht da waren, lol).

Da ist sie sehr empfindlich geworden. Sie hat mir noch geschrieben ich darf keine trivialen Dinge von ihrer Kaution abziehen, das sei nicht erlaubt.

Meine Frage: Stimmt das? hat hier jemand Erfahrung damit?

Internet sagt, ich darf von der Kaution ausstehende Miete, Nebenkosten, Schäden und Schönheitsreparaturen abziehen.

Könnte sowas wie gemeinsame Ausgaben für die WG da nicht auch drunter fallen?

Darf ich ihr denn nicht Ausgaben, zu denen wir uns geeinigt hatten, dass wir sie rotierend ausführen, in Rechnung stellen??

Sie hat auch schon ein Schneidebrett und die Topflappen auf dem Gewissen, das ist klar Schaden.

Aber wie kann ich Druck ausüben, wenn die Frau so einfachen Pflichten nicht hinterher kommt, die wir als Wohngemeinschaft untereinander vereinbart haben?

Ich habe ihr schon gekündigt. Insofern ist dieses Druckmittel weg. Ich habe aber auch keine Lust jetzt alles selber zu machen, für sie zu putzen, selber alles zu bezahlen und sie benutzt das dann weiter. Ich sehe es nicht ein, vor allem, wenn sie sonst wie viel Geld hat, um irgendwo zu verreisen, sich ein teures neues Fahrrad zu kaufen, mir dann aber sagt, sie habe keinerlei Geld für gemeinsame Anschaffungen in der Wohngemeinschaft und sie brauche ihre Kaution noch vor dem Auszug zurück.

Wie würdet ihr umgehend mit dieser Frau? Wie kriege ich sie dazu, ihren normalen Pflichten weiterhin nachzukommen?

Weiß jemand, wie man so einen Parasiten schnellstmöglich los wird?

Könnte ich sonst auf „Hausfrieden“ störend oder sowas gehen?

...zum Beitrag

Weder darfst du die Kaution mit den Schwämmen verrechnen, noch mit den „Schäden“ an Küchenutensilien.

Die Kaution deckt das Mietverhältnis ab, da wird das Schneidebrett kaum mietvermietet sein. Und die Aufteilung wer was kauft ist auch nicht Teil des Mietvertrages.

...zur Antwort

Ich fürchte da sieht es sehr schlecht für deine Tochter aus.

Hier liegt eine Straftat vor und diese ist sicher nicht gerechtfertigt.

Der Betrag für die Reparatur scheint mir auch im rahmen zu sein. Meiner Meinung nach, sollte sie zahlen, um weiteren Ärger zu vermeiden.

...zur Antwort

Kommt im wesentlichen auf den Inhalt des Vergleichs an. Wenn darin steht, dass alle gegenseitigen Forderungen abgegolten sind, dann kann niemand mehr etwas fordern. Wenn nicht, dann bestehen alle Ansprüche, die nicht verglichen wurden, weiter.

...zur Antwort

Nicht finanzierbar, auch wenn manchmal das Gegenteil behauptet wird.

...zur Antwort

Der Punkt ist einfach, es geht darum die Versorgung des Unterhaltsberechtigten sicherzustellen, nicht den unterhaltsverpflichteten zu bestrafen oder irgendwem ein Luxusleben zu finanzieren.

...zur Antwort

Das erfährt niemand außer der Polizei. Entsprechend solltest du dich nicht nochmal erwischen lassen, bisher hat es aber keine Konsequenzen.

...zur Antwort

Du brauchst keinen Anwalt für Verkehrsrecht sondern einen für Vertragsrecht.

Und da solltest du dir einen in deiner Nähe suchen, entsprechend ist dir bei der Suche schwer zu helfen.

...zur Antwort

Nicht nachprüfbar und wenn nur mit extrem hohen Aufwand. Die Person würde die Rechnung vom Metzger halt nicht einreichen oder vom Kumpel kaufen lassen. Und die 3 Fernreisen nach Asien müsste man auch beachten …

...zur Antwort

Du hast keinerlei Anspruch auf ein Erbe solange die Erblasser noch leben. Jeder darf sein Geld einfach ausgeben.

...zur Antwort

Ich würde keinen Staat wollen, in dem die Leute nach ihrer Gesinnung und nicht nach ihrem Handeln beurteilt werden.

Daher halte ich von deinem Vorschlag genau Null.

...zur Antwort

Wenn es mehrere Zeugen gibt, dann ist das Beweis genug, insofern hilft dir das nicht weiter.

Deine Freundin wird deinen Namen nennen müssen, sonst macht sie sich selbst strafbar.

Am Ende ist, sofern es relevante Beleidigungen waren, mit einer Verurteilung zu rechnen.

...zur Antwort