Selten so eine diskriminierende Frage gelesen. Ich nehme stark an, dass du damit provozieren willst.

Falls nein, solltest du deine Ansichten überdenken. Grundsätzlich sind fitte alte Menschen mit Lebenserfahrung gut qualifiziert für diese Aufgabe.

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Welcher Note entspricht mein Arbeitszeugnis ungefähr?

Die erste Seite beschreibt nur meinen Arbeitsplatz und den weiteren Sinn meiner Arbeit, auf Seite 2 heißt es dann:

"Herr xx bekleidete eine von zwei Sachbearbeitungsstellen Archiv, elektronische Archivierung". Seine Aufgaben umfassten insbesondere:

die

eigenverantwortliche Betreuung des Aktenbestandes, Organisation, Ordnung und Pflege

des Aktenbestandes

fachgerechte Archivierung und Behandlung der Akten, Einweisung der Kolleg*innen und Kundschaft in den Umgang mit den Akten, digitales Anlegen und Verwalten der Akten,

Aufbereitung von Neuzugängen

zentrale Kontrolle der Verwendung des Aktenbestandes

Mitglied des Digitalisierungsteams im Amt

maßgebliche Mitwirkung an der Planung, Organisation und Umsetzung der Archiv-Digitalisierung, auch an der Schnittstelle zum Scandienstleistungsunternehmen

Auf- und Nachbereitung der Akten und Digitalisate, Prüfung der Digitalisate

Durchführung von Akteneinsichten, insbesondere durch externe Kundschaft wie z. B.

Planungsbüros, Grundstückseigentümer*innen, Anwaltbüros, Zwangsverwaltungen; in diesem Zuge auch Prüfung von Akteneinsichtsrechten, Erstellen von Kostenbescheiden, Führen der Kasse Ausgabe von Bescheiden (Baugenehmigungen, Bauvorbescheide etc.), in diesem Zuge Fristenüberwachung bei Baugenehmigungen mit Genehmigungsfiktion

Gleich zu Beginn machte Herr xx einen hochmotivierten und engagierten Eindruck. Er vermochte es, sich schnell in das Team und die Materie einzuarbeiten und zeigte ein sehr gutes Verständnis für die IT- bezogenen Dimensionen seines Aufgabenbereichs.

In Teambesprechungen brachte Herr xx wertvolle Vorschläge und Überlegungen ein, die wesentlich zur Weiterentwicklung des Digitalisierungsprozesses beitrugen, der zu diesem Zeitpunkt noch in den Anfängen stand und mit vielen Herausforderungen konfrontiert war. Seine Mitwirkung war daher besonders zu Beginn sehr hilfreich.

Die Wahrnehmung seiner Aufgaben erfolgte zu unserer vollen Zufriedenheit. Er nahm Anweisungen des Projektleiters Digitalisierung jederzeit entgegen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleg"innen war jederzeit einwandfrei und Herr Wissel war stets hilfsbereit.

Herr xx verlässt uns zum 31.03.2023 auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seinen beruf beruflichen Weg viel Erfolg und auch persönlich alles Gute"

Was denkt ihr welcher Note mein Zeugnis entspricht? Vielen Dank!

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Im wesentlichen eine 2.

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Wenn Die Ukraine kapituliert und von von Russland einverleibt wird, dann leben die Leute in einer Diktatur, wo das eigene LEben keinen Wert hat und vom Staat genommen werden kann.

Ich kann verstehen, dass es Leute gibt, die lieber kämpfen als aufzugeben.

Und du kannst froh sein, dass vor dir viele Menschen diesen Kampf aufgenommen haben, so dass du heute frei leben kannst.

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Bei einem Flohmarkt-Kauf kannst du praktisch nichts machen. Erstens wirst du keine Quittung haben und zweitens müsstest du nachweisen, dass der Gegenstand schon vor dem Kauf kaputt war.

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Ich stelle mir die Frage, was Isreal für eine Wahl hat, umgeben von Feinde, die eine auslöschung Israels als Ziel haben.

Hätten sie eine Chance, wenn sie sich an die Regeln der Menschlichkeit halten würden?

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Keine deiner Aussagen zu den Richtern ist richtig.

Alles in der StPO oder der ZPO geregelt. Und gegen jede Entscheidung gibt es Rechtsmittel.

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Liegt ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor?

Zum Sachverhalt:

Schuldner A hat offene Monatsbeiträge bei einem Mietanbieter für Mietobjekte B.
A schreibt B vor ein paar Monaten an, dass aufgrund von einer finanziellen Notlage, die Monatsbeiträge nicht mehr bezahlt werden können.

B antwortet damit, dass nur durch eine "Teilzahlung" (keine Ratenzahlung) von Summe X ein Inkassoverfahren vorerst unterbunden werden kann. A kann aber diese Teilzahlung nicht aufbringen, kündigte dies an, aufgrund der finanziellen Notsituation. B ist das egal.

Die Monatsbeiträge laufen aber, selbst wenn A diese Teilzahlung leisten könnte, weiter. Es würde am Gesamtproblem nichts ändern, es würde sich wieder / weiter Rückstände anlaufen.

  • A bat darum, sämtliche Verträge aufzulösen, die Gesamtschuld in einen Topf zu werfen und in einer für ihn mögliche Ratenzahlung abzubezahlen, um genau das Gesamtproblem zu lösen. B verweigert das.
Gemäß der Schadenminderungspflicht, ist auch B dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten, andernfalls trägt er eine Mitschuld am Schaden und kann nicht den vollen Ersatzanspruch geltend machen. - So wird es interpretiert.

B schaltet nun ein paar Monate später ein Inkasso ein, kündigt einen von mehreren Verträgen, um noch höhere Rückstände und Summen zu fordern + halt durch das Inkasso deren Gebühren.

A widerspricht der Forderung vom Inkasso, verweist auf die Schadenminderungspflicht, bisher keine weitere Reaktion. Man kennt Inkasso-Unternehmen, das dauert manchmal.

Die anderen Verträge lässt B, trotz dem Wissen Zahlungsunfähig zu sein, weiterlaufen und droht nun auch hier mit Inkasso (automatische E-Mails). A versucht erneut seit längerer Zeit mit B eine Lösung zu finden, B behauptete sogar kurzzeitig dass es keine frühere Kommunikation gab. - - - B stellt sich aber weiterhin Quer und will keine Ratenzahlung oder eine Gesamtlösung, verweist auf eine, mittlerweile höhere Teilzahlung, um "erneut" ein Inkassoverfahren für die anderen angelaufenen Rückstände einzuleiten, die A aber schlicht nicht bedienen kann.
B ist alles egal.

Teilzahlung oder Inkasso + daraus resultierenden Konsequenzen - so argumentiert B - was anderes kommt hier nicht in Frage, so B.

FRAGE: Liegt hier ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor?
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Nein, Verträge sind einzuhalten. A muss einen Vertrag nicht auflösen, nur weil B nicht zahlen kann. Schadenminderung bedeutet nicht, dass A auf sein Recht verzichten muss.

Das Argument von B greift nicht mal im Ansatz.

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Ganz offensichtliches Mimimi ...

Ich tippe darauf, du bist jung und ohne LEbenserfahrung?

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  1. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ist seit Jahren am sinken. Da kann man schon mal gegen steuern.

Und wenn du deine Ersparnisse anlegst, dann werden aus den 10 € im Monat am Ende doch brauchbare Summen.

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Schlechte Idee

Ja, diskriminieren wir Leute unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung. Das ist ein grandioses Konzept.

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  1. Nein das ist nicht korrekt. Der Widerruf ist dem vermiete zugegangen und damit wirksam.
  2. nein, weiß kann nicht zwingend vorgeschrieben werden.
  3. Aufgrund deiner bisherigen Schilderung nicht.
  4. Du entscheidest nicht über den Widerspruch, du hast ihn abgegeben.
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Da hätte ich ein Problem damit

So eine Regelung würde mich halt komplett demotivieren Leistung zu erbringen.

Daher finde ich das absolut kontraproduktiv.

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Nein

Sehe ich eher anders rum.

Leute die Links wählen möchten, dass andere für sie die Zeche zahlen. Das nenne ich Egoismus.

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Binnen 10 Tage, wenn das nach dem 30.09. liegt, sonst am 30.09.

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