Ziel ist es auch, arbeiten attraktiver zu machen. Das erreicht man dadurch.

...zur Antwort

Es ist praktisch nicht möglich eine Partei zu verbieten. Und es ist auch nicht richtig.

Wenn immer mehr Leute extrem wählen, dann ist es eher ein Zeichen, dass die Politik versagt und das Volk nicht repräsentiert. Das heilt man nicht durch verbote,, zumindest in einer Demokratie.

...zur Antwort
  1. Ja, der Vermieter hat das Recht einen eigenen Gutachter zu zahlen, wie ihr es ja auch gemacht habt.
  2. Nein, das hat nichts mit gutem Willen zu tun. Die entscheidende Frage ist, ob der Schimmel aus baulichen Gründen entsteht oder wegen dem Wohlverhalten. Darüber streitet ihr ja. Und da will der Vermieter Argumente für sich sammeln.
  3. Dein Anwalt wird dem Gericht mitteilen, dass du da im Urlaub bist und um Verschiebung bitten.
...zur Antwort

Ja muss er zahlen.

Das geht aber langsam in dem Bereich, in dem eine personenbedingte Kündigung möglich wird.

...zur Antwort

Die Kündigung ist wirksam, wenn sie dir zugeht.

Ein kleiner Schreibfehler ist irrelevant.

Wenn du behauptest die Kündigung nicht bekommen zu haben, dann begehst du Betrug. Nachweisen kann der Vermieter den Zugang durch ein Video vom Einwurf oder durch einen Zeugen.

...zur Antwort

Die Hausverwaltung muss dann halt jemanden beauftragen, der die Dienste der Verweigerer übernimmt und diese zahlen die Kosten. Sehr einfache Lösung.

...zur Antwort

Wenn dir jemand was für 100 € klaut, würdest du dich nicht freuen, wenn du Hilfe bekommst den Dieb zu stellen?

Ich würde mich darüber freuen.

...zur Antwort

Kannst da schon mitgehen. Betrinken solltest du dich nicht.

...zur Antwort

Man kann die Augen halt nicht verschließen wenn 500km weg ein Aggressor einen Angriffskrieg führt.

Aber du bist wegen deiner Meinung kein Nazi, du bist nur sehr kurzsichtig.

...zur Antwort

Wenn man ein Grundstück verkauft und sicher gehen will, dass der Käufer das Grundstück nicht an einen Dritten veräußern darf, sondern es ein Recht des Verkäufers gibt, dass Grundstück als erster zurück zu erhalten, dann trägt man das so ins Grundbuch ein.

...zur Antwort

Du kannst zu deiner früheren Bank gehen und gegen sehr hohe Gebühren deine alten Auszüge nochmal ausstellen lassen.

...zur Antwort

Hatte der andere ein berechtigtes Interesse an seinen Daten?

Denn dann wäre die Weitergabe möglicherweise rechtmäßig.

...zur Antwort
Schlafzimmer in Neubauwohnung zu warm - welche Rechte habe ich als Mieter?

Hallo zusammen,

ich bin Anfang des Jahres in meine 2-Zimmer-Wohnung gezogen. 2021 fertiggestellt, Erdgeschoss. Fußbodenheizung und eingebaute Belüftung. Ich musste generell schon immer wenig heizen. Seit ca 2 Monaten habe ich die Fußbodenheizung komplett aus. Doch bereits als wir tagsüber noch unter 20° Außentemperatur hatten, war mein Schlafzimmer meist bei 22 - 23 Grad.

Mittlerweile sind die Nächte unerträglich. Tagsüber habe ich etwa 25° im Schlafzimmer. Obwohl ich abends, wenn dir Temperaturen unter 20° fallen über eine halbe Stunde durchlüfte, komme ich nicht unter 22°. Innerhalb kurzer Zeit sind sie wieder bei 24 - 25°. Auch Fenster kippen hilft nichts. Die Luftfeuchtigkeit ist meistens bei über 60%...

Das Schlafzimmer hat eine Größe von 15,8qm und befindet sich auf der Nordostseite des Hauses. Bekommt also bis auf Morgens keine direkte Sonneneinstrahlung ab. Allerdings liegt direkt darunter der Heizungskeller. Ist es möglich, dass dieser für die Hitze verantwortlich ist?

Kann es sein, dass hier ein Baumangel vorliegt? Habe ich ein Recht auf Beseitigung der Mängel, Klimaanlage oder eine Mietminderung?

Im Internet fand ich dazu folgendes:

Mieter müssen ein überhitztes Schlafzimmer nicht akzeptieren und können verlangen, dass die Temperaturen im Schlafzimmer nicht mehr als 18 Grad Celsius betragen, entsprechend zu regulieren sein müssen.

Kann mir jedoch noch nicht vorstellen, wie dies in der Praxis aussehen soll.

...zum Beitrag

Das Urteil das du zitierst bezieht sich auf die heizungsperiode und eine Heizung, die zu stark eingestellt ist und vom Mieter nicht reguliert werden kann.

Im Sommer gilt eine Temperatur von 25 oder 26 grad noch als obere wohlfühltemperatur und stellt keinen sachmangel da.

...zur Antwort