

Der Verkäufer hat den Kaufvertrag erfolgreich angefochten wegen eines Irrtums. Damit muss der kauf rückabgewickelt werdend
Der Verkäufer hat den Kaufvertrag erfolgreich angefochten wegen eines Irrtums. Damit muss der kauf rückabgewickelt werdend
Wenn ihr feststellen lasst, dass er nicht geschäftsfähig ist, dann können klappt das. Dann kann er aber im Leben kein Geschäft mehr selbstständig abschließen.
Fahrlässige Körperverletzung wahrscheinlich. Oder passierte es mit Vorsatz?
Stell dich und gib zu, was du getan hast. Dann glaubt man dir das auch mit dem Versehen. Gibt ein paar Sozialstunden ...
Nein, alleine deine Verantwortung. Wenn die Gegebenheiten deiner Wohnung einen speziellen Abstand verlangen, dann musst du darauf hinweisen.
Dein Anspruch auf das Ausstellen einer Rechnung ist Ende 2017 verjährt.
Die Hausverwaltung haftet sicher nicht, noch hat sie eigene VErsicherungen. Es kommt nur die Eigentümergemeinschaft in Frage.
Hier liegt eine konkludente Einwilligung vor und damit könnt ihr die Veröffentlichung des Fotos nicht verhindern.
Dein Stromvertrag, damit im ersten Schritt deine Kosten.
Wenn du jetzt Schadenersatz von jemand anderem willst, dann musst du der Person ein Verschulden nachweisen und den daraus entstandenen Schaden.
Wer das dann im Endeffekt ist, kann man so nicht beantworten.
Bedrohung ist es sicher nicht, schon weil nicht mit einem Verbrechen gedroht wird.
könnte als Beleidigung durchgehen.
Verkaufen kann er nicht, aber er kann eine Teilungsversteigerung herbeiführen.
Und wenn der Sohn nicht doof ist, dann wird er vorher dem Verkauf zustimmen.
Magst du vielleicht die Mitteilung anonymisiert hochladen? So ist die Frage schwer zu beantworten.
Das geht sich zeitlich nicht aus. Allerdings kannst du den Zeugen bitten zum Gerichtstermin zu kommen und dann in der Verhandlung den Antrag stellen, diesen Zeugen zu hören.
Der Pflichtteil des Bruders beläuft sich bei 2 Geschwistern und keiner Ehefrau auf 25% des Vermögenswertes.
Das wird mehr als 50.o00€ sein, wenn ein Haus im Spiel ist. Entpsrechend sollte man ihm diese Summe auch freiwillig geben.
Es ist dein Zaun und somit fällt eine Erneuerung auch in deinen Kostenbereich. Wenn du eine Beschädigung durch den Nachbarn nachweisen kannst, sieht die Sache etwas anders aus.
Ich habe zwar ein leicht schlechtes Gewissen, aber ich habe etwa 5000 Plastikstrohhalme gebunkert, weil ich bisher noch keine brauchbare Alternative gefunden habe.
Zwingend eine Haftstrafe ohne Bewährung gibt es erst bei Schadenssummen über einer Million.
Entsprechend kommt es vorher auf die Umstände des Einzelfalls an. Du musst auch bedenken, dass es hier insgesamt möglicherweise für niemandem zu einem Schaden gekommen ist.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob derjenige zu dem Zeitpunkt ein Gewerbe betrieben hat, sondern ob dieses eine Geschäft in Ausübung seines Gewerbes erfolgte.
Wenn derjenige nicht hunderte Verkäufe gleichtzeitig am Laufen hatte, dann bist du für diese Tatsache im Zweifel beweispflichtig. Du hast also Gewährleistung, wenn du beweisen kannst, dass der Verkäufer dieses Geschäft als Unternehmer geführt hat.
Entweder du hast mit seiner Zustimmung unterschrieben, dann ist der Vertrag gültig oder du hast ohne seine Zustimmung unterschrieben, dann verpflichtet der Vertrag nicht ihn sondern dich.