Trolley situation: Haft um Leben zu retten

5 Antworten

Auch bekannt als Renegade Problem

Darf man Menschenleben opfern um viele Menschen zu retten.

Ein Flugzeug abschiessen dass in ein vollbesetzes Stadium fliegen soll.
Die Bahn umleiten auf das Gleis mit 3 Menschen, statt in eine Katastrophe mit hunderten Toten.

Der gesunde Menschenverstand sagt: natürlich müsste ein Politiker oder Lokführer so abwägen, dass der Schaden minimiert ist. Auch KIs für autonomes Fahren könnten vor so einer Entscheidung stehen. Fahrer und Auto opfern oder in die Menschengruppe fahren ?

Unsere Rechtslage sagt aber: man darf nicht und müsste zusehen was passiert, weil niemand unschüldige Menschen töten darf. Politiker haben aber im Zusammenhang 9/11 schon erklärt, dass sie im Zweifel den Verstoss gegen geltendes Recht in Kauf nehmen würden. In den USA ist eine solche Abwägung offiziell erlaubt.

Es gibt für das

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Trolley-Problem

keine sinnvolle "moralische" Lösung. Im verlinkten Artikel wird aber auch die mögliche rechtliche Konsequenz sowohl in Deutschland wie in Österreich beleuchtet.

Die Frage "wie würdest du entscheiden" ist meiner Meinung nach nicht "am grünen Tisch" diskutierbar. Bis eine solche Situation tatsächlich eintritt weiß niemand von uns wie er oder sie konkret entscheiden würde. Mir bleibt nur die Hoffnung dass ich nie in die Situation komme eine solche Entscheidung treffen zu müssen.

Hier

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht

findet sich eine Analyse des Themas aus strafrechtlicher Sicht. Die wesentliche Aussage für mich ist dass es diesbezüglich niemand geben darf der eine Handlung oder Nichthandlung anweisen darf. Die Entscheidung darf einzig und allein beim Handelnden liegen.

Nachtrag: Es gibt niemanden der ein Handeln anweisen darf. Aus gesetzlicher Sicht darf (und muss) ein Nichthandeln angewiesen werden. Die Verantwortung bleibt dennoch beim Handelnden.

Ich würde ihn nicht umleiten.
Man sagt nun zwar zumeist, dass man lieber mehr Mitmenschen rettet, aber wie du schon sagtest, damit greifst du ein und tötest im Endeffekt eine Person. Die Angehörigen der Person verklagen mich anschließend und ich werde für mein Eingreifen bestraft.

An Ende lag es nicht in meiner Verantwortung, dass die 3 Menschen gestorben sind. Ich habe sie nicht festgebunden und wenn ich zwangsläufig Menschenleben in Kauf nehmen muss, tue ich lieber nichts.

Anders wäre es evtl. bei einer größeren Anzahl. 10 vs 1 Menschenleben ist dann z.B. schon ein großer Unterschied. Ich weiß nicht, ob ich es mit meinem Gewissen vereinbaren könnte 10 Menschen sterben zu lassen…

Würde hier nichts umleiten. Es ist nicht an mir, über Leben und Tod zu entscheiden.


nebukadnezar572  17.08.2025, 23:35

Dann rettest du auch keinen Ertrinkenden, selbst wenn du es könntest?

AnglerAut  17.08.2025, 23:37
@nebukadnezar572

Über Leben und Tod.

Den Ertrinkenden würde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten natürlich retten, aber nicht, wenn ich dabei jemanden töten müsste.

Maxim462 
Beitragsersteller
 18.08.2025, 00:35
@nebukadnezar572

... Ich hatte hinzugefügt dass man in dieser Situation niemanden retten kann

Ich würde mich auf den RECHTFERTIGENDEN NOTSTAND berufen und straflos davon kommen.


AnglerAut  17.08.2025, 23:30

§ 34 StGB - Einzelnorm

Die Voraussetzungen sind nicht gegeben.

AnglerAut  17.08.2025, 23:32
@nebukadnezar572
wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

Leben gegen Leben, da überwiegt nichts wesentlich. Das folgt aus Art. 1 GG.

TUrabbIT  18.08.2025, 13:08
@nebukadnezar572

Tatsächlich nicht, da nach §1GG Menschen leben nicht quantitativ gegeneinander aufgewogen werden dürfen. Versuchen kann man Entschuldigung durch §35, aber das auch nur bei einer Beziehung zu einer der Personen die du rettest.