Nein.
Niemand wird daran gehindert eine "traditionelle" Familie zu gründen.
Nein.
Niemand wird daran gehindert eine "traditionelle" Familie zu gründen.
Menschenrechte sind wichtig.
Weil es in der Regel keinen großen Unterschied macht.
Hier sieht man eine Schwarzgurt Karateka gegen einen untrainierten jungen Mann:
https://www.youtube.com/watch?v=XUo95OFBh_Y
Frauen sind (bis auf Extreme) Männern köperlich unterlegen. Das liegt in der Natur der Sache.
In Jugendherbergen auch noch mehr.
Die Gruppen sind die perfekte Lösung!
Jetzt brauchen wir nur noch das passende Problem dafür...
https://www.gutefrage.net/gruppe/anti-gruenen-gruppe
Kommt auf die Gründe und die Person an.
Kinderkriegn ist immer Egoismus.
Im Prinzip ja.
Aber wenn man sowieso nichts besseres zu tun hat.
Nee.
Der Berufsverkehr in Großstädten ist die Hölle.
Dazu kommen unrealistische Zeitvorgaben, schlechte Beschilderung usw.
Gar keinen Bock drauf.
Ja.
Teilweise wird das auch gemacht.
Weil Menschen so nicht funktionieren!
Du kannst aufklären so viel du willst: wenn Menschen verzweifelt sind, greifen sie nach jedem Strohalm und glauben an das Positive.
Mehrere.
Ohne zu wissen womit er vergiftet wurde kann man nicht viel machen.
Ihr habt einfach Glück gehabt oder der Hund war lediglich dehydriert.
Exxon Valdez
Weder noch.
Es ist ein stetiges Auf und Ab.
Ganz im Gegenteil!
Laut Gesetz können sich nur Männer wegen Exhibitionismus strafbar machen.
Bei einer Frau würde gar nichts passieren.
Dichte, Heizwert und Entzündungstemperatur sind bei Diesel höher.
Für die Opfer ist das ein wichtiges Symbol.
Und dem Täter passiert ohnehin nichts.
Pflicht und freiwillig schließen sich aus.
Wenn etwas freiwillig ist, dann "gilt" es nicht.
Freiwillig kannst du dich jederzeit und in fast jedem Alter melden.
In drei Jahren sollte man mehr erreicht haben!
Nämlich eine Ausbildung abgeschlossen und einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
Sinnvoll wären außerdem ein Ehrenamt und/oder eine Vereinsmitgliedschaft um Integration zu fördern und Parallelgesellschaften zu vermeiden.
Straftaten innerhalb der Probezeit sind natürlich ein KO-Kriterium.