Zug fährt auf den Gleisen parkendes Auto nieder?
Welche Folgen hat es, wenn eine verwirrte Person auf den Gleisen mit dem Auto parkt und währenddesse drinnen verwirrt sitzt.
Wenn dann der Zug das Auto mit 130 km/h niederfährt und die Person schwerverletzt überlebt.
Welche Strafen drohen dem verwirrten schwerverletzten Mann?
5 Antworten
Wenn die Person so geistig verwirrt ist, dass sie schuldunfähig ist, wird sie wohl keine Strafe nach dem StGB erwarten. (Es kann aber durchaus sein, dass ein Gericht )
§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html
Es kann aber durchaus sein, dass ein Gericht anordnet, dass sich die Person wegen dieser Störung in Behandlung begeben muss bzw. zwangsweise in einem psychatrischen Krankenhaus untergebracht wird, wenn davon auszugehen ist, dass die Person sonst weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__63.html
Wenn die Person doch schuldfähig ist, könnte beispielsweise ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr in Betracht kommen. Da könnte es dann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren kommen.
§ 315 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
Achtung: Das ist keine Rechtsberatung oder ähnliches. Ich habe nur ein paar relevante Informationen genannt, die mir spontan dazu in den Kopf gekommen sind.
(Außerdem wird die Person, wenn sie das „Glück“ hatte zu überleben, evtl. auch sonst noch gestraft sein... Beispielsweise mit ihren eigenen Verletzungen, mit Sachschäden, mit ihrem Gewissen, ...)
Wenn eine verwirrte Prson das tut, dann geht man von einem Versehen aus und ggf. gibt es gar keine Strafe.
Wenn du Zebrastreifen, Kreuzung oder Einmündungen blockierst - z.b., weil du glaubst, eine Fee zauberst Sie für dich weg oder es ginge schneller, wenn du dem Vordermann in den Auspuff kriechst, weil gerade noch Grün oder Gelb ist, kostet der Spaß leider nur 20 Euro Strafe, wenn es zur Ahndung kommt. Machst du das selbe bei einem Bahnübergang, kostet es immerhin schon nen Punkt und 750 Euro. Wenn es zur Kollision und/oder verletzten/Toten kommt (ein Auto ist für nen Zug kein wirkliches Hindernis, aber er kann sehr leicht aus den Schienen springen und entgleisen, was, wie man bei Eschede eindrucksvoll erleben durfte), ist das ein Fall für den Staatsanwalt. Dann kommt es darauf an, ob du Unzurechnungsfähig oder eingeschränkt Schuldfähig oder voll Schuldfähig zum Zeitpunkt warst. Das ist dann ein Fall für Juristen, aber nicht mehr im Sinne von der Stvo.
Wenn er zu dem Zeitpunkt verwirrt, also nicht in der Lage war, die Situation zu beurteilen, ist er strafrechtlich nicht greifbar. Wenn er einen Führerschein hat, könnte er eingezogen werden.
Eine Flasche Sekt für den Schutzengel. Meist bleiben bei solchen Unfällen nur Krümel.
Ein Täter, der unzurechnungsfähig ist, handelt nicht schuldhaft und kann dementsprechend auf dem Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“ auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn er wirklich stark verwirrt ist, kommen keine Strafen mehr auf ihn zu.