Hallo,
angenommen, man wird von einem Fernzug vom Zugbegleiter rausgeworfen zB weil man gegen die Hausordnung verstoßen hat. Das kann sein, wenn man zB einen Hund nicht in seiner Hundetasche hatte, während der Zugbegleiter das gesehen hat. Der Fahrgast ist verärgert, kündigt aber nicht an , den Ausstieg zu verweigern.
Darüber hinaus sagt der Zugbegleiter, dass er auch andere Zugbegleiter informieren wird, so dass der Fahrgast nicht mehr weiterfahren kann. Der Fahrgast bezeichnet die Situation als unangemessen und hässlich, woraufhin der Zugbegleiter eine Anzeige wegen Beleidigung ankündigt. Bevor der Zug ankommt, wird schon die Polizei einbestellt und andere Zugbegleiter werden über die Situation, natürlich in übertriebener Form, informiert.
Die Polizei nimmt zwar die Anzeige auf, weil sie das von Berufs wegen machen muss, sagt aber, dass der Fahrgast weiterfahren kann, weil er für sie keine potentielle Gefahr darstellt, ein gültiges Ticket besitzt und in Zukunft bitte darauf achtet, den Hund während der ganzen Fahrt in der Box zu halten.
Der nächste Zug kommt an, kaum steigt der Fahrgast ein, sofort wird der Fahrgast mit dem Hund vor den Augen der Polizei rausgeworfen. Es wird zudem ein Hausverbot ausgesprochen, weil sein Kollege angeblich angemacht wurde. Die Polizei sagt, es gebe keine Anhaltspunkte, die das belegen.
Der Fahrgast bleibt draußen und muss auf sein nächstes Glück hoffen.
Alles vor Kurzem geschehen , etwas umgeformt beschrieben. Der Fahrgast ist am Ende zuhause angekommen, weil dem darauf folgenden Zugbegleiter die Erzählung des ersten Zugbegleiters viel zu übertrieben wirkte, dass er dachte, er hätte es mit einem Schwerkriminellen zu tun. Einzelheiten gab er nicht an.
Ist das Verhalten des ersten Zugbegleiters ein unerlaubter Eingriff oder Übergriff und sogar eine Verleumdung? Auch der zweite hatte eigentlich keine Grundlage, den Fahrgast des Zuges zu verweisen.
Bitte ernsthafte Antworten und bitte keine Vorwürfe, dass ich ein Troll wäre.
Vielen Dank.