Letzten Freitag bin ich mit dem Regionalzug gefahren. Ca. 1 Minute vor meinem Wohnort kam eine Durchsage vom Lokführer, der nächste Halt sei die Station nach meinem Wohnort.
Auf der Anzeige im Zug wurde immer noch mein Wohnort als nächster Halt angezeigt und ich habe schnell ein Foto gemacht.
Tatsächlich ist der Zug aber durchgefahren und es gab keine weiteren Infos ob und wie betroffene Fahrgäste an ihr Ziel kommen oder ob man für die zusätzliche Fahrtstrecke ein weiteres Ticket kaufen muss.
Ich habe mich dann direkt auf die Suche gemacht nach dem Zugbegleiter, um abzuklären, ob ich für die Rückfahrt eine weitere Fahrkarte kaufen muss (meine galt nur bis zu meinem Wohnort).Ich bin den ganzen Zug von Anfang bis Ende abgegangen, habe zusätzlich noch andere Passagiere gefragt und beim Aussteigen am nächsten Bahnhof noch einmal geschaut, aber es war weit und breit kein Zugbegleiter.
Das DB-Reisezentrum war um die Zeit (ca. 22:30), nicht mehr besetzt.
Da ich keine Strafe wegen Schwarzfahrens riskieren wollte, habe ich mir dann zähneknirschend ein neues Ticket für die Fahrt zurück gekauft.
Nun meine Frage: Besteht die Chance, daß ich die Kosten dafür erstattet bekomme?
Wie ist generell die rechtliche Lage, wenn man nicht an seinem Zielbahnhof aussteigen kann, weil der Zug einfach durchfährt oder die Tür sich nicht öffnen lässt? Muss man für die zusätzliche Fahrtstrecke bezahlen und wie sollte man sich in so einer Situation verhalten?