Fahrgastrechte Bahn zweideutig?
Hallo Zusammen,
am 1. Dezember 2024 ist mein Zug ausgefallen und ich konnte die Reise nicht antreten. Im DB Navigator stand, ich soll mir eine neue Verbindung suchen. Auf schriftliche Nachfrage an den Kundendialog der Bahn wurde mir bestätigt, das ich mein Sparpreis-Ticket auch zu einem nicht genauer definierten Termin (Zitat: " ..... Formell gesehen verjährt im Rahmen der Fahrgastrechte diese Nutzungsmöglichkeit" ) nutzen darf.
Heute wollte ich dieses Ticket nutzen, leider hatte der Zugbegleiter eine andere Meinung und akzeptierte trotz schriftlicher Bestätigung durch den Kundendialog der Bahn meinen Fahrschein nicht. Er ist der Meinung, das man nur am selben Tag an dem das Sparpreis-Ticket gültig ist nutzen darf. Ich musste ein Flexticket für diese Verbindung buchen.
Kann ich mir die Kosten für das neue gebuchte Flexticket erstatten lassen? Ich bin irritiert durch die unterschiedlichen Aussagen von dem Zugbegleiter und dem Kundendialog der Deutschen Bahn.