Satz der DB unverständlich?
Reisende mit Deutschland-Ticket können dieses in den Optionen "Reisende" angeben. Dadurch kann die Reise günstiger sein, da Sie nur die Fernverkehrsstrecke buchen. Es kann zu eingeschränkten Fahrgastrechten kommen.
Was bedeutet das mit den eingeschränkten Fahrgastrechten?
2 Antworten
Das Problem ist es gibt für das D-Ticket separate FAQ´s, die findet man aber nur, wenn man über Ticket /Angebote auf das D-Ticket geht.
hier der link zur Besseren Erklärung
https://www.bahn.de/faq/dt-filter-fv-fahrgastrechte
Daraus
- Bei Verspätung eines Nahverkehrszuges, die zum Verpassen eines Fernverkehrszuges führt, wird die Zugbindung im Fernverkehr nicht aufgehoben. Ein späterer Fernzug kann damit nicht genutzt werden.
Wenn du ein Deutschland-Ticket (49 €-Ticket) hast und bei der Buchung nur die Fernverkehrsstrecke (z. B. ICE) bezahlst, nutzt du den Rest der Strecke mit dem Deutschland-Ticket. Das spart Geld, aber:
Eingeschränkte Fahrgastrechte heißt:
Wenn du z. B. wegen einer Verspätung im Regionalverkehr (den du mit dem Deutschland-Ticket fährst) deinen ICE verpasst, bekommst du nicht automatisch Anspruch auf Erstattung oder eine neue Verbindung im Fernverkehr. Du bist dann selbst verantwortlich, pünktlich im ICE zu sitzen.
ich hab ihm nur noch den link zur den FAQ´s vom D-Ticket eingestellt. Die zu finden ist aber nicht so einfach.
Danke, für die Erklärung. Das hätte die DB da ruhig hinschreiben können transparent.
Es kommt halt drauf an, bei einem Fernzug-Flexticket bist du i.d.R. nicht darauf angewiesen, über die Fahrgastrechte einen späteren Zug nehmen zu dürfen, weil du das beim Flexticket ohnehin darfst.
In den Fahrgastrechten steht auch klar drin, dass die Fahrgastrechte nur innerhalb des jew. Tickets gelten.
notting
Ich finde es sowieso echt eine Frechheit, dass die Zugbindung nicht aufgehoben wird, bei Verspätung eines Nahverkehrszüges. Warum gibt's dann überhaupt die Möglichkeit, um einen Nahverkehrszug mit drinne zu buchen?
Super! da brauch ich ja nicht mehr antworten!