Satz der DB unverständlich?

2 Antworten

Das Problem ist es gibt für das D-Ticket separate FAQ´s, die findet man aber nur, wenn man über Ticket /Angebote auf das D-Ticket geht.

hier der link zur Besseren Erklärung

https://www.bahn.de/faq/dt-filter-fv-fahrgastrechte

Daraus

  • Bei Verspätung eines Nahverkehrszuges, die zum Verpassen eines Fernverkehrszuges führt, wird die Zugbindung im Fernverkehr nicht aufgehoben. Ein späterer Fernzug kann damit nicht genutzt werden.
Von Zug2023 und bestätigt

Wenn du ein Deutschland-Ticket (49 €-Ticket) hast und bei der Buchung nur die Fernverkehrsstrecke (z. B. ICE) bezahlst, nutzt du den Rest der Strecke mit dem Deutschland-Ticket. Das spart Geld, aber:

Eingeschränkte Fahrgastrechte heißt:

Wenn du z. B. wegen einer Verspätung im Regionalverkehr (den du mit dem Deutschland-Ticket fährst) deinen ICE verpasst, bekommst du nicht automatisch Anspruch auf Erstattung oder eine neue Verbindung im Fernverkehr. Du bist dann selbst verantwortlich, pünktlich im ICE zu sitzen.


MarSusMar  13.04.2025, 20:10

Super! da brauch ich ja nicht mehr antworten!

MarSusMar  13.04.2025, 20:18
@Timo748407

ich hab ihm nur noch den link zur den FAQ´s vom D-Ticket eingestellt. Die zu finden ist aber nicht so einfach.

hobepof 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 20:02

Danke, für die Erklärung. Das hätte die DB da ruhig hinschreiben können transparent.

notting  13.04.2025, 20:27
@hobepof

Es kommt halt drauf an, bei einem Fernzug-Flexticket bist du i.d.R. nicht darauf angewiesen, über die Fahrgastrechte einen späteren Zug nehmen zu dürfen, weil du das beim Flexticket ohnehin darfst.

In den Fahrgastrechten steht auch klar drin, dass die Fahrgastrechte nur innerhalb des jew. Tickets gelten.

notting

Tvhee  13.04.2025, 20:44

Ich finde es sowieso echt eine Frechheit, dass die Zugbindung nicht aufgehoben wird, bei Verspätung eines Nahverkehrszüges. Warum gibt's dann überhaupt die Möglichkeit, um einen Nahverkehrszug mit drinne zu buchen?

xyz911  14.04.2025, 17:24
@Tvhee

Bei einer wirklich durchgängigen Fahrkarte wird die Zugbindung auch durch Verspätungen des Nahverkehrsanteils aufgehoben, wenn das zum Anschlussverlust führt

Tvhee  14.04.2025, 22:08
@xyz911

Ja klar, bei einer normalen Buchung. Nicht wenn man angibt, dass man ein D-Ticket besitzt und dann ein Nahverkehrszug dabei bucht. Oder stimmt das nicht?