Zugbindung und geänderte Streckenführung?

Hallo Leute, die Frage klingt etwas merkwürdig, weil ich selber Zugbegleiter bin, aber bin mir dennoch unsicher und möchte euch fragen.

Ich möchte übermorgen (25.9.) von Koblenz nach Wien fahren. Nun ist ja absehbar, dass der Zug (ICE 27) nur bis Passau fahren wird. Laut RiS und DB Navigator fährt er zwar durch bis Wien, aber das wird ja wegen der Unwetterschäden nicht der Fall sein. Im ÖBB Scotty steht auch schon, dass der nur bis Passau fährt.

Nun ist es ein Super Sparpreis Europa Younger, sprich mit Zugbindung für den ICE 27. Aber daher, dass der nur bis Passau fährt gilt das doch als Ausfall und damit ist die Zugbindung aufgehoben, oder nicht?

Bei der Aufhebung der Zugbindung darf ich doch sowohl mit einem anderen (nicht Reservierungspflichtigen) Zug als auch auf einer anderen Strecke und theoretisch auch mit einem FRÜHEREN Zug fahren als ursprünglich gebucht, oder nicht?!

Kann ich dann also auch zum Beispiel einen ICE aus Koblenz nach Passau früher nehmen und dann mit der ÖBB nach Linz und von dort mit der Westbahn nach Wien weiter (gleiche Strecke) oder mit dem ICE (der auch früher als der gebuchte ICE fährt) von Koblenz nach München und dann von dort mit der Westbahn nach Wien fahren? Meines Erachtens nach ja, aber vielleicht seht ihr das anders oder habt mehr Ahnung.

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Deutsche Bahn Fahrgastrechte - was angeben?

Hallo, ich will man wieder typisch Klischees über Deutsche bedienen.

Ich habe ursprünglich eine Sparpreis-Fahrt (also Zugbindung) mit der DB gebucht, die um 17:10 hätte ankommen sollen - Fahrtzeit knapp 7 Stunden. Dann hatte die Bahn eine Fahrplanänderung und es wurde geändert in 18:12 - also knapp 8 Stunden (reell angekommen ist dieser Zug dann 18:20). Dadurch wurde die Zugbindung aufgehoben - stand auch offiziell schon Tage vorher so in der App. Es gab allerdings eine Verbindung die fuhr wieder nur 7 Stunden, kam regulär aber 18:32 an.

Da Zugbindung aufgehoben war und er im Endeffekt nur 20 Minuten später ankommen sollte, dafür aber eine Stunde weniger Fahrtzeit - hatte ich mich für den zweiten Zug entschieden und mich da dann einfach reingesetzt...

Wie es allerdings typisch für die Deutsche Bahn ist ... im Endeffekt war ich dann aber doch erst 19:15 da ....

Ich bin also zur ursprünglich gebuchten Fahrt 125 Minuten später ankommen. 70 Minuten davon ist 100% der deutschen Bahn anzulasten. 20 Minuten komplett mir - weil, ich hätte ja den anderen nehmen können. Die restlichen 35 Minuten so teils, teils, denn die Bahn hatte diese Verspätung, es war zuvor nicht absehbar, aber ich hätte ja nicht in dem Zug sein müssen, nur dürfen ...

Das ganze nervt mich schon wieder - darum will ich aus Prinzip meine 25% Erstattung haben ... (und der Schalter hatte zu, den konnte ich heute nicht mehr fragen).

So, sorry, jetzt meine eigentliche Frage: Welche Zeit gebe ich als Ankunftszeit bei dem Fahrgastrechteformular der Bahn an? Wenn ich 19:15 angebe, komme ich über 120 Minuten, was 50% bedeuten würde, aber unrecht wäre, weil die ja nix für die 20 Minuten könneb, die ich mir ausgesucht habe zu spät zu kommen. Wenn ich 18:20 vom ursprünglichen Zug angebe, gebe ich einen Zug an, mit dem ich nicht gefahren bin, wäre aber bei den 25%, die mir meiner Ansicht nach zustehen...

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