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Zug hält nicht am Bahnhof?

Letzten Freitag bin ich mit dem Regionalzug gefahren. Ca. 1 Minute vor meinem Wohnort kam eine Durchsage vom Lokführer, der nächste Halt sei die Station nach meinem Wohnort.

Auf der Anzeige im Zug wurde immer noch mein Wohnort als nächster Halt angezeigt und ich habe schnell ein Foto gemacht.

Tatsächlich ist der Zug aber durchgefahren und es gab keine weiteren Infos ob und wie betroffene Fahrgäste an ihr Ziel kommen oder ob man für die zusätzliche Fahrtstrecke ein weiteres Ticket kaufen muss.

Ich habe mich dann direkt auf die Suche gemacht nach dem Zugbegleiter, um abzuklären, ob ich für die Rückfahrt eine weitere Fahrkarte kaufen muss (meine galt nur bis zu meinem Wohnort).Ich bin den ganzen Zug von Anfang bis Ende abgegangen, habe zusätzlich noch andere Passagiere gefragt und beim Aussteigen am nächsten Bahnhof noch einmal geschaut, aber es war weit und breit kein Zugbegleiter.

Das DB-Reisezentrum war um die Zeit (ca. 22:30), nicht mehr besetzt.

Da ich keine Strafe wegen Schwarzfahrens riskieren wollte, habe ich mir dann zähneknirschend ein neues Ticket für die Fahrt zurück gekauft.

Nun meine Frage: Besteht die Chance, daß ich die Kosten dafür erstattet bekomme?

Wie ist generell die rechtliche Lage, wenn man nicht an seinem Zielbahnhof aussteigen kann, weil der Zug einfach durchfährt oder die Tür sich nicht öffnen lässt? Muss man für die zusätzliche Fahrtstrecke bezahlen und wie sollte man sich in so einer Situation verhalten?

Bahn, Fahrgastrechte, Regionalbahn

Kann mir Busfahrer Mitnahme Verweigern?

Tach Leute,

Ich fahre mit dem Bus zur Uni und besitze ein gültiges Deutschlandticket.

Am Montag ist der Bus nach Hause an mir vorbei gefahren ohne zu halten (ich stand sichtbar und erkennbar an der Haltestelle).

Kein großes Problem, Busfahrer haben auch stress.

Heute habe ich (wie schon öfter) dem kommenden Bus kurz die Hand raus gestreckt um zu zeigen, dass ich mitfahren möchte (einige Busse hatten mich in der Vergangenheit schon übersehen, wie oben beschrieben). Laut meinem heutigen Telefonat mit der Verkehrsgesellschaft ist dies auch kein Problem.

Daraufhin durfte ich mir heute von einer äußerst empörten Fahrerin anhören was mir einfiele, sie sei kein Taxi und nächstes mal nähme sie mich nicht mit.

Da ich die Bestätigung der Verkehrsgesellschaft habe, dass dies kein Problem ist, ein gültiges Ticket besitze und nicht gegen die allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoße ist sie (die Busfahrerin) laut Paragraph 22 Personenbeförderungsgesetz verpflichtet mich mitzunehmen und begeht meines Erachtens Vertragsbruch wenn sie mir die Mitnahme unter genannten Bedingungen (Einhalten allgemeine Beförderungsbedingungen...) verweigert.

Sollte ich eurer Einschätzung nach weiterhin auf mein recht beharren und weiterhin auf mich aufmerksam machen (kurz Hand hoch nehmen) (immerhin kann ich meine Termine nicht verpassen nur weil mich gestresste Busfahrer übersehen) oder seit ihr anderer Meinung?

Eure Einschätzung würde mich echt interessieren

Recht, Bus, busfahrer, Fahrkarte, Nahverkehr, ÖPNV, Ticket, Busfahrt, Busticket, Deutschlandticket, Fahrgastrechte

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