Kann ein Zugbegleiter Fahrgast rauswerfen und ihn auch von anderen Zügen aussperren?
Hallo,
angenommen, man wird von einem Fernzug vom Zugbegleiter rausgeworfen zB weil man gegen die Hausordnung verstoßen hat. Das kann sein, wenn man zB einen Hund nicht in seiner Hundetasche hatte, während der Zugbegleiter das gesehen hat. Der Fahrgast ist verärgert, kündigt aber nicht an , den Ausstieg zu verweigern.
Darüber hinaus sagt der Zugbegleiter, dass er auch andere Zugbegleiter informieren wird, so dass der Fahrgast nicht mehr weiterfahren kann. Der Fahrgast bezeichnet die Situation als unangemessen und hässlich, woraufhin der Zugbegleiter eine Anzeige wegen Beleidigung ankündigt. Bevor der Zug ankommt, wird schon die Polizei einbestellt und andere Zugbegleiter werden über die Situation, natürlich in übertriebener Form, informiert.
Die Polizei nimmt zwar die Anzeige auf, weil sie das von Berufs wegen machen muss, sagt aber, dass der Fahrgast weiterfahren kann, weil er für sie keine potentielle Gefahr darstellt, ein gültiges Ticket besitzt und in Zukunft bitte darauf achtet, den Hund während der ganzen Fahrt in der Box zu halten.
Der nächste Zug kommt an, kaum steigt der Fahrgast ein, sofort wird der Fahrgast mit dem Hund vor den Augen der Polizei rausgeworfen. Es wird zudem ein Hausverbot ausgesprochen, weil sein Kollege angeblich angemacht wurde. Die Polizei sagt, es gebe keine Anhaltspunkte, die das belegen.
Der Fahrgast bleibt draußen und muss auf sein nächstes Glück hoffen.
Alles vor Kurzem geschehen , etwas umgeformt beschrieben. Der Fahrgast ist am Ende zuhause angekommen, weil dem darauf folgenden Zugbegleiter die Erzählung des ersten Zugbegleiters viel zu übertrieben wirkte, dass er dachte, er hätte es mit einem Schwerkriminellen zu tun. Einzelheiten gab er nicht an.
Ist das Verhalten des ersten Zugbegleiters ein unerlaubter Eingriff oder Übergriff und sogar eine Verleumdung? Auch der zweite hatte eigentlich keine Grundlage, den Fahrgast des Zuges zu verweisen.
Bitte ernsthafte Antworten und bitte keine Vorwürfe, dass ich ein Troll wäre.
Vielen Dank.
6 Antworten
Die Deutsche Bahn AG hat als Privatunternehmen keine Befördrungspflicht mehr. Rein rechtlich gesehen, könnten also am Bahnsteig oder vor der Verkaufsstelle "Türgorillas" darüber entscheiden, ob ein Fahrgast es würdig ist die Züge der Deutschen Bahn AG zu nutzen. Am liebsten möchte die DB Fernverkehr AG nur noch Klientelverkehrsdienstleister für Geschäftsreisende sein, also den ICE voller Anzugsträger mit Laptop und keine Massenbeförderung mehr.
Hätte ich als Fahrgast den Verdacht, der Zugbegleiter wolle mich am nächsten Halt aus dem Zug schmeißen nur weil ich unter seinem Niveau bin, würde ich meinerseits vom Zug aus die Polizei anrufen und dafür sorgen, daß auch für den ihn am nächsten Halt Endstation ist. Willkürlich Fahrgäste von der Fahrt ausschließen geht überhaupt nicht und grenzt an Amtsmissbrauch.
Auch der zweite hatte eigentlich keine Grundlage, den Fahrgast des Zuges zu verweisen.
Doch, er hat das Hausrecht und darf dich jederzeit des Zuges verweisen. Eine Begründung bedarf es dafür nicht.
etwas umgeformt beschrieben
Wieso? Du solltest schon die ganze Wahrheit schreiben...
er hätte es mit einem Schwerkriminellen zu tun.
Wenn der zweite Zugbegleiter so gedacht hätte, hätte er bestimmt die Bundespolizei informiert...
andere Zugbegleiter werden über die Situation, natürlich in übertriebener Form, informiert
Das weißt du, oder mutmaßt du nur?
So oder so, wir waren alle nicht da und können so die Situation nicht einschätzen.
Letztendlich wissen wir alle Mitlesende hier nicht, wie das wirklich abgelaufen ist. Kondensieren wir das auf die Fakten, die uns mitgeteilt wurden:
- Polizei nimmt den Fall auf und stellt kein Hindernis für einen Weitertransport fest.
- Da wir die genaue Eskalation nicht kennen, können wir uns in Bezug auf den ersten Zugbegleiter nur darauf berufen, dass es aus seiner individuellen Sicht so heftig war, dass er vom Hausrecht der Bahn Gebrauch gemacht hat und einen Platzverweis (aus dem Zug) erteilt hat. Hier können wir im Nachhinein keine Objektivität mehr herstellen. Jede Behandlung der Sache (auch rechtlich) scheint mir in einer Pattsituation zu enden.
- Der zweite Zugbegleiter hat aufgrund der Schilderung des ersten Zugbegleiters vom Selbstschutz Gebrauch gemacht. Dieser hat also subjektiv richtig gehandelt und es ist ihm kein Vorwurf zu machen.
Letztendlich ist es mühsam, hier einen größeren Rechtsfall draus zu machen. Ich würde vorschlagen, die Bahn anzuschreiben und darauf zu bestehen, dass der Transportvertrag in grob widriger Weise nicht erfüllt wurde und um eine Entschädigung bitten. Dabei bitte das Polizeiprotokoll beifügen. Wenn die Bahn schlau ist, gibt es einen Reisegutschein und vlt. noch einen Bordbistrogutschein dazu. Andernfalls könntest Du dann immer noch überlegen, ob Du die Zeit und den ganzen Aufwand für einen Rechtsweg auf Dich nehmen wölltest.
Noch eine Bitte: Eine Eskalation wird immer von zwei Seiten betrieben. Klar, mag mensch sich verteidigen, auch wenn er bei einem Verstoß erwischt wurde. Dann aber auch bitte reflektieren, vlt. mittendrin mal "anhalten", durchatmen und sagen, sorry, das Ganze eskaliert hier, das wollte ich nicht. Können wir noch einmal das Ganze vom Anfang an her denken und eine gute Lösung für beide Seiten finden?
Und bedenke: Auch der andere hatte "gute Gründe" so zu handeln.
Danke für die erste objektive Antwort.
Der erste Zugbegleiter war definitiv auf eine Eskalation aus und wollte sich nicht einmal was vom Fahrgast anhören. Der Fahrgast hatte nämlich vor, vorzuschlagen, dass er den Rest der 5stündigen Fahrt den Hund in der Box lasse. Vorher hatte er nach dem Rauswurf nur gesagt, dass er das mit dem Rauswurf und der Polizei überzogen findet, auch weil ein Zugteil davor ein weiterer ähnlicher und keinesfalls bissiger Hund sich sogar auf einem Sitzplatz befindet.
Um Endeffekt hat es der Fahrgast nur als hässliches Theater bezeichnet und der Zugbegleiter hat es maximal persönlich genommen. Bei der polizeilichen Vernehmung warf er sogar dem Fahrgast vor, er hätte das ganze gefilmt, woraufhin der Fahrgast freiwillig sein Handy einem Beamten gab, welcher keinen Film feststellen konnte. Außerdem soll der Fahrgast sein Gesicht als hässlich bezeichnet haben, was der Fahrgast verneinte.
Die Polizei hat sogar den Zugbegleiter gefragt, was er an der Stelle des Fahrgastes nun machen würde. Keine Antwort. Ob es in Ordnung wäre, ob der Fahrgast im nächsten Zug zumindest den Hund in der Box behielte, sagte der Zugbegleiter zähneknirschend, dass das in Ordnung wäre.
Jedenfalls war die Polizei neutral und deeskalierend, merkte auch, dass der Zugbegleiter mit den Vorwürfen abgesehen vom Hund, der kurz nicht in der Box war, nichts mehr zu beschweren hatte.
Der Fahrgast hat kein Schimpfwort ausgesprochen und bewusst niemanden beleidigen wollen, er hat nicht einmal angekündigt , dass er im Zug bleiben wird, sondern ist ganz brav ausgestiegen und sich der Polizei gegenüber offen und ohne Widerstand verhalten.
Viel zu viel Text ich bleibe beim Titel. Der Zugbegleiter vertritt die Deutsche Bahn, damit hat er das Hausrecht über alle Züge der DB Fernverkehr AG. Sagt er dir, du hast 24 Stunden Hausverbot in allen Zügen, dann hast du Hausverbot in allen Zügen der DB Fernverkehr AG.
Das hat er mir nicht gesagt mit den 24 Stunden. Er hat aber offensichtlich unwahre Sachen über mich per Funk an die Zugbegleiter der nächsten Züge erzählt, damit man ein sehr schlechtes Bild von mir hat.
Das kann doch nicht erlaubt sein. Die Polizei hätte einen Platzverweis ausgesprochen, wenn sie mich als gefährlich eingeschätzt hätte.
das ist deine Schilderung, ich habe keine Ahnung was wirklich passiert ist.
Aber:
- hättest du dich an die Hausordnung gehalten, wäre nichts passiert.
- hättest du nach Feststellung der Übertretung angemessen reagiert, wäre nichts weiter passiert.
was den ersten Zugbegleiter so aufgebracht hat schreibst du leider nicht. Aber die müssen sehr viel ertragen und haben meist keine kurze Zündschnur. Also scheint der Fehler nicht nur auf seiner Seite zu vermuten sein. Davon hängt aber ab, ob das Hausverbot angemessen war oder nicht.
Exakt so sehe ich das auch. Keiner von uns war in dem Einzelfall dabei, wir kennen "nur" die eine Seite der Geschichte. Daher bleibt nur die ganz grundsätzliche Einschätzung, die ich mit @verstehdichgut teile.
Hätte hätte…solche Schlaumeierantworten brauch ich nicht. Schließlich habe ich dem Rauswurf Folge geleistet und der Zugbegleiter hatte gar keine Zündschnur zumal im Zug jemand anders drin war, wo der Hund sogar auf dem Sitz sich befand. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, meinte er, das kann er frei entscheiden.
Wo steht drin, dass ich unangemessen reagiert habe? Ist es unangemessen, wenn ich diesen gnadenlosen Rauswurf kritisiere?
Als Betroffener ist es dein gutes Recht den Vorgang zu kritisieren. Dagegen habe ich auch nichts gesagt. Aber du möchtest von uns Anderen, die alle nicht dabei waren, eine Einschätzung bzw. Bewertung dazu. Und die kann niemand von uns wirklich geben. Nutze das Beschwerderecht, du hast Tag und Zugnummer und dann muss sich die DB dazu verhalten.
Ich bleibe dabei, dass das wegen den paar Sekunden völlig überzogen war, die Polizei zu rufen. Die Polizei selbst, man konnte es ihr in den Gesichtern erkennen, dass denen die Sache zu absurd war. Einer von denen hat sogar zum Fahrgast geflüstert, dass da nichts passieren wird. Der Fahrgast ist weder vorbestraft, noch hat er den Vorwürfen der Beleidigung zugestimmt. Ob die Vorwürfe vom Staatsanwalt als geringfügig oder als nicht hinreichend gewertet, oder wegen Unklarheit wegen Aussage gegen Aussage eingestellt werden, ist offen. Aber wegen so einem Kinderkram, wo von vornherein klar ist, dass sich kein Gericht der Welt darum kümmern will, so einen Terz zu machen…
Da kann der Fahrgast sich nur noch dafür entscheiden, möglichst selten und dann ohne Hund Bahn zu fahren. Es lebe das Auto.
Genau den Begriff „Missbrauch“ hat der Fahrgast verwendet, nachdem der Zugbegleiter den Ausschluss aus allen Zügen angekündigt hat.