Naja wenn die noch welche anbieten? Oder es ist ein Systemfehler.
Also ich bin eh nicht so der größte Rap Fan, aber so 90er Rap ist teilweise nicht schlecht (also so Eminem und Co.), da sind auch bestimmt ein paar britische Künstler dabei die ich ab und zu höre.
Oder ist UK Rap eine bestimmte Richtung des Raps die nicht nur rein auf das Herkunfsland bezogen ist? Dann wäre ich ja jetzt auf dem etwas falschen Dampfer xD
Deine Verbindung nutzt einen Zug der WESTbahn.
Das ist ein Privatanbieter der auch auf diesem Abschnitt verkehrt, aber dann natürlich nicht die Fahrschein von DB und co. akzeptiert.
Also entweder zusätzlich ein Ticket bei der WESTbahn kaufen, oder eine andere Verbindung wählen (gibt ja ab München sowieso genug).
Ich denke die Frage basiert rein auf deinem Frust, es sollte klar sein, dass es sowas nicht gibt.
Es gibt aber den DB Kundendialog wo man Feedback, schriftlich oder per Telefon abgeben kann.
Macht aber auch nur dann Sinn, wenn die Züge wirklich von der DB betrieben sind.
Wahrscheinlich steht da "Ihre CPU ist überlastet" und das weißt darauf hin, dass dein PC nicht genügend Leistung fürs Livestreaming hat.
Also: Entweder Einstellungen runterschrauben, oder Hardware upgraden.
Also YouTube drückt die Bitrate ggf. vielleicht etwas, aber so wie bei dir eigentlich nicht.
Sicher, dass du es auf YouTube in 1080p schaust (beachte dazu auch den Hinweis von ForumLibhaber bezüglich dessen, dass YouTube immer erst eine SD Version verarbeitet und dann erst die HD Version).
Bitrate zu niedrig?
Da du nicht nennst in welcher Bitrate du exportiert hast, kann das hier keiner beantworten...
SS06 heißt eigentlich, dass der Account oder das Gerät gesperrt wurde.
Hast du das Gerät neu gekauft, oder gebraucht?
Kannst dich mal beim Snapchat Support melden und gucken woran das liegt.
Das musst du jetzt erklären?
Handyhalterungen sind nicht verboten.
Meinst du im Auto?
Dort wäre das Handy in der Halterung auch nicht verboten, sofern man es nicht während der Fahrt bedient und/oder dadurch abgelenkt wird.
Eine Bedienung z.B. mittels Sprachsteuerung, ist aber durchaus zulässig.
Auch das vorherige Einstellen des Navis am Handy und des navigierens während der Fahrr mit dem Handy ist erlaubt.
Die Zugbindung ist dadurch aufgehoben, und das gilt für die gesamte Verbindung.
Das liegt daran, dass Anyview Cast nur auf Android funktioniert, eine direkte Verbindung eines Apple Geräts funktioniert nicht.
Wahrscheinlich basiert das ganze auf Miracast, da ist mir aber noch keine funktionierende App untergekommen...
Hisense selbst empfiehlt ansonsten fürs iPhone folgende Apps:
- ApowerMirror
- LetsView
- AnyDesk
- TV Assist
da musst du dann aber auch das entsprechende Pendant auf dem TV installieren.
Keine Ahnung wer das ist, also nein.
Also ich verstehs nicht.
Was genau willst du schützen lassen?
Wenn du ein Spiel erstellst besitzt du das Urheberrecht automatisch, ganz ohne Anwalt.
Du könntest zwar eine anwaltlichen Bescheinigung austellen lassen, das ist aber nicht unbedingt notwendig.
Oder meinst du etwaige Markenrechte?
Also die Meinung kann ich nicht teilen.
Ja, es läuft vieles nicht rund, aber "mies" sieht ganz anders aus...
Ist halt so.
Das Spiel hat halt hohe Speicheranforderungen.
Ohne App Store geht das nicht.
Deine Eltern müssen dir dafür den Store freigeben.
Eine Rücknahme im Laden ist reine Kulanz.
Wenn der Laden das Produkt nicht zurücknimmt dann ist das so.
Also ich war einmal in Darmstadt und hat längeren Umstieg, war dann ein paar Stationen mit der Straßenbahn in die Stadt gefahren und war Kaffee trinken.
Genau, wenn du nur GTA online kaufst kannst du auch nur online spielen, nicht die Story.
Du brauchst aber zusätzlich noch das xbox Abo zum online spielen (heißt das nicht xbox Gold oder so?).
"Against The Wind" und "Old Time Rock & Roll" sind es bei mir.
Naja cfw Mods sind ja von gesetzes Wegen her ja nicht verboten, deshalb hat Nintendo bei solchen Videos wohl auch wenig Handhabe.
Wegen der Musik, keine Ahnung.
Entweder iblali hat es geschafft eine Lizenz zu ergattern, oder Nintendo merkt es nicht oder dulded es mittlerweile sogar.