Betroffene wohnen seit Juni 2018 in der Wohnung und bekamen bisher - auch erst nach Anfrage - eine Hausnebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.04.2018 - 31.03.2019.
Seither bekamen sie keine mehr.
Natürlich auch keine Mahnung/Aufforderung vom Vermieter.
Kürzlich erst fiel ihnen auf, dass es schon wieder keine gab und sie fragen sich, ob sie den Vermieter erneut dazu auffordern sollen oder ob es egal ist. Sie wollen natürlich keine Nachteile dadurch haben. Ob andere Mieter eine erhalten haben ist unbekannt und kann auch schlecht nachgefragt werden.
Im Mietvertrag steht, dass eine Betriebskostenvorausbezahlung zu leisten sei: Neben der Miete zahlt der Mieter zusätzlich für folgende Betriebskosten der Betriebskostenverordnung .....
Welche Auswirkungen hat das Fehlen einer Abrechnung für den Mieter?