In dem Fall Zugbindung automatisch aufgehoben?
Folgendes Beispiel (ist jemandem wirklich passiert, Bahnhöfe sind abgeändert):
Man hat eine Supersparpreiskarte für den ICE mit Zugbindung von Köln Hbf nach Mainz.
Allerdings ist derjenige mit den Öffentlichen zuvor zum Köln Hbf gefahren. Die S-Bahn zum Köln Hbf hatte aber so viel Verspätung, dass er den besagten ICE nicht mehr bekommen hat. Er ist zum Schalter bei der deutschen Bahn gegangen und hat darum gebeten die Zugbindung aufheben zu lassen. Der am Schalter meinte aber, dass das nicht geht, weil die Fahrkarte ja erst ab Köln Hbf gilt und dass er ein neues Ticket kaufen muss.
Derjenige hat gesagt er kauft kein Neues und als er kontrolliert wurde, haben die Kontrolleure gesagt, dass es okay ist.
Nur falls mir das auch mal passiert: Hatte der DB-Mitarbeiter am Schalter Unrecht und was macht man in so einem Fall, wenn er es verweigert? Und ist die Zugbindung automatisch aufgehoben, wenn der vorherige Zug massiv Verspätung hatte?
5 Antworten
ich würde das auch so sehen wie der DB mitarbeiter. bei den supersparpreis ist ja das city ticket nicht inkludiert und damit nicht teil der strecke und nicht teil der verspätungskette.
war dann wohl Kulanz vom Controlleur
Ich sehe es auch so wie der Schalter Mitarbeiter - ansonsten könnte ja jeder der schlicht verpennt hat sagen „meine Bahn hierhin…“
Das Bsp, ist die Kulanz der Zugbegleiter.
Die Zugbindung fällt nur(Ausgenommen heute) weg, wenn der Zug den ich erreichen will zu spät kommt. Dazu muss ich aber schon am Bahnhof sein. Bzw in einem verspäteten FV Zug sitzen für den ich eine Durchgehende Fahrkarte habe. und meinen Anschlusszug verpasse. Beim Buchen auf der Website gibt es den Hinweis (nur ein verdacht) mit dem D-Ticket hat man kein durchgehendes Ticket.
Kommt der FV Zug auf den ich warte 20 min zu spät, braucht man auch keinen Stempel mehr. Die Zugbegleiter haben auch Handys.
In vielen Fällen ist die auch Benutzung der S-Bahn am Start- und Zielort mit dem Fernverkehrsticket abgedeckt und damit Bestandteil des Beförderungsvertrags, damit führt das Verpassen des Anschlusses wegen Verspätung oder Ausfall der S-Bahn aufgrund der Fahrgastrechte zur Aufhebung der Zugbindung.
Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich z. B. um eine U-Bahn, Straßenbahn oder einen Bus handelt.
So wird es bei der DB generell praktiziert:
Verspätetest du dich auf der Nahverkehrs-Strecke, für die du eine separate Nahverkehrsfahrkarte hast, und erreichst dadurch deinen gebuchten Fernverkehrszug nicht, verfällt die (Super-)Sparpreisfahrkarte zu deinen Lasten.