Ich (Arbeitnehmer) hatte vom 07.08.23 bis heute dem 15.09.23 einen Arbeitsvertrag als Softwareentwickler. Es war ein Minijob.
Ich hab in dieser Zeit auch an dem mir zugeteilten Thema gearbeitet und hab mich an die Stunden und alles drum herum gehalten. Ich wurde auch vertragsgemäß bezahlt.
Heute meinte mein Arbeitgeber zu mir, dass ich in 2 Wochen meine Ergebnisse ihm und einem Kollegen vorstellen soll, was vorher nicht vereinbart wurde und außerhalb der Zeit meines Arbeitsvertrages liegen würde.
Die Ergebnisse heute zu präsentieren geht nicht, da die "benötigten Kollegen" außer Haus sind.
Dem habe ich noch nicht zugestimmt.
Ich bin die nächsten 2 Monate eigentlich am Reisen und das würde mir einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen, nochmal zeitnah bei der Firma antanzen zu müssen. Eigentlich wollte ich mit der ganzen Geschichte heute abschließen.
Die Ergebnisse kann die Firma auch selber einsehen, da sie ja in der firmeneigenen Versionsverwaltung sind bzw. auf dem Arbeitsrechner.
Meine Frage ist nun vielmehr, ob ich dazu verpflichtet bin, dem nachzukommen oder darauf einzugehen?
Meine Vermutung wäre ja nein, da mein Arbeitsvertrag heute endet und wir auch keine weiteren Vereinbarungen etc. haben.
Müsste ich denn auf eventuelle Anrufe eingehen, wenn die mich anrufen sollten? Weil es kann ja sein, dass ich im Ausland garkeinen Empfang habe oder keine Mails lese..