Julia Klöckner und ihre "neue" Forderung nach einer Wahlrechtsreform
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht auf eine erneute Reform des erst in der vergangenen Legislaturperiode geänderten Wahlrechts. „Ich habe die Fraktionen gebeten, sich des Themas anzunehmen. Der Arbeitsauftrag ist zudem im Koalitionsvertrag aufgenommen“. Einen eigenen Vorschlag will sie aber nicht vorlegen.
„Ich kann jeden Vorschlag noch mal machen, der schon mal abgelehnt worden ist. Aber das ist ja wenig kreativ. Es liegen genügend Vorschläge auf dem Tisch.“
Die Ampel-Koalition hatte mit einer Änderung des Wahlrechts eine Verkleinerung des Bundestags von zuletzt 735 auf 630 Sitze erreicht. Dies gelang durch das Streichen von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Eine Folge war aber, dass bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 23 Wahlkreissieger ihr errungenes Direktmandat nicht erhielten, weil ihrer Partei die nötige Zweitstimmendeckung fehlte. Vier Wahlkreise haben gar keinen Abgeordneten.
Auf diese Weise werde die Erststimme entwertet, kritisierte Klöckner. „Entweder muss man sagen, wir wollen ein anderes Wahlrecht, keine Erst- und Zweitstimme mehr. Oder man muss der Erststimme wieder zur Geltung verhelfen.“ Dass der Bundestag nun weniger Abgeordnete habe, sei gut. Aber es gebe jetzt ein Legitimierungsproblem gegenüber der Bevölkerung und ein Repräsentationsproblem, sagte Klöckner.
Warum traut sich den keiner ran an die Umstellung des Wahlsystems auf ein Mehrheitswahlrecht? Dann hätten wir erstens einen viel kleineren Bundestag nur noch 299 Abgeordnete, jeder Abgeordnete würde in seinem Wahlkreis direkt gewählt werden und wir hätten weniger hohe Ausgaben für Abgeordnete und deren Pensionen. Und das Verhältnis unserer Abgeordneten zur Gesamtbevölkerung wäre angemessener im Verhältnis zu fast allen Ländern der Erde.
Und somit wäre auch die Akzeptanz in der Bevölkerung viel höher, da jeder sich direkt vertreten fühlen kann, durch den in seinem Wahlkreis gewählten Abgeordneten.
Frau Klöckners Sommerloch Thema erweckt eher den Anschein als ob sie wieder zum alten System zurück möchte, welches ja die CDU/CSU bevorteilte, anstatt eine wirkliche Reform anzustreben.
Was ist Eure Meinung zum Wahlrecht, zukünftig ein Mehrheitswahlrecht oder ein Verhältniswahlrecht oder weiter diesen Sonderweg aus der Mischung von beiden. Schön wären auch Begründungen warum ihr das eine oder andere präferiert.