Julia Klöckner und ihre "neue" Forderung nach einer Wahlrechtsreform
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht auf eine erneute Reform des erst in der vergangenen Legislaturperiode geänderten Wahlrechts. „Ich habe die Fraktionen gebeten, sich des Themas anzunehmen. Der Arbeitsauftrag ist zudem im Koalitionsvertrag aufgenommen“. Einen eigenen Vorschlag will sie aber nicht vorlegen.
„Ich kann jeden Vorschlag noch mal machen, der schon mal abgelehnt worden ist. Aber das ist ja wenig kreativ. Es liegen genügend Vorschläge auf dem Tisch.“
Die Ampel-Koalition hatte mit einer Änderung des Wahlrechts eine Verkleinerung des Bundestags von zuletzt 735 auf 630 Sitze erreicht. Dies gelang durch das Streichen von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Eine Folge war aber, dass bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 23 Wahlkreissieger ihr errungenes Direktmandat nicht erhielten, weil ihrer Partei die nötige Zweitstimmendeckung fehlte. Vier Wahlkreise haben gar keinen Abgeordneten.
Auf diese Weise werde die Erststimme entwertet, kritisierte Klöckner. „Entweder muss man sagen, wir wollen ein anderes Wahlrecht, keine Erst- und Zweitstimme mehr. Oder man muss der Erststimme wieder zur Geltung verhelfen.“ Dass der Bundestag nun weniger Abgeordnete habe, sei gut. Aber es gebe jetzt ein Legitimierungsproblem gegenüber der Bevölkerung und ein Repräsentationsproblem, sagte Klöckner.
Warum traut sich den keiner ran an die Umstellung des Wahlsystems auf ein Mehrheitswahlrecht? Dann hätten wir erstens einen viel kleineren Bundestag nur noch 299 Abgeordnete, jeder Abgeordnete würde in seinem Wahlkreis direkt gewählt werden und wir hätten weniger hohe Ausgaben für Abgeordnete und deren Pensionen. Und das Verhältnis unserer Abgeordneten zur Gesamtbevölkerung wäre angemessener im Verhältnis zu fast allen Ländern der Erde.
Und somit wäre auch die Akzeptanz in der Bevölkerung viel höher, da jeder sich direkt vertreten fühlen kann, durch den in seinem Wahlkreis gewählten Abgeordneten.
Frau Klöckners Sommerloch Thema erweckt eher den Anschein als ob sie wieder zum alten System zurück möchte, welches ja die CDU/CSU bevorteilte, anstatt eine wirkliche Reform anzustreben.
Was ist Eure Meinung zum Wahlrecht, zukünftig ein Mehrheitswahlrecht oder ein Verhältniswahlrecht oder weiter diesen Sonderweg aus der Mischung von beiden. Schön wären auch Begründungen warum ihr das eine oder andere präferiert.
12 Stimmen
8 Antworten
Eine Verkleinerung wäre wünschenswert, aber die Regelung nach der Wahlkreisgewinner leer ausgehen können, die habe ich immer für falsch gehalten, wundere mich, dass es nicht vom VerfGericht gestoppt wurde,
Verhältniswahlrecht ist auf jeden Fall gerechter und besser als ein Mehrheitswahlrecht. Aber auch die Zeitstimme, die beliebten Kandidaten in den Bundestag verhilft und nicht nur denen die die Partei auf gute Listenplätzen gesetzt hat, dafür gibt es auch gute Gründe.
Die Lösung wäre also eine Reduzierung der Wahlkreis, am einfachsten wäre eine Halbierung, immer 2 zusammenfassen. Eine komplette neugestaltung wäre wohl zu kompliziert, würde ja nicht mehr mit den Landkreisen und Regierungsbezirken übereinstimmen. Halbierung sollte gehen, 300 Abgeordnete plus dann wieder Überhangmandate um die Verhältnisse der Sitze im Bundestag sicherzustellen.
Das war mal ein konstruktiver Vorschlag wie ich finde. Reduzierung der Wahlkreise. Das bedeutet im Umkehrschluss es würde weniger direkt gewählte geben, so das wahrscheinlich jeder berücksichtigt werden kann. So könnte man auch eine Reduzierung des Bundestages (Größe) erreichen. Ist zwar im Grunde eine fast Beibehaltung des bisherigen Wahlsystems, aber mit einem klaren Ansatz. Den auch ich unterstützen könnte.
In den Wahlkreisen die per Mehrheitswahlrecht gewählten Politiker zuordnen sodass diese nicht nach Listen einziehen sondern nach Wohnort. Da kämen dann auch mal komplett unbekannte zum Zug wenn sie dann eben ihren Wahlkreis vertreten.
Gell - hab mich gewundert aber gerade nicht recherchiert. Funktioniert potentiell also bereits jetzt... Ich ändere trotzdem oben den Text kurz.
Der Bundestag sollte verkleinert werden.
Ein aufgeblähter Bundestag verursacht nur Mehrkosten und Folgekosten für die Zukunft.
Ja sehe ich ähnlich, aber wie lösen wir das zukünftig?
Mein Vorschlag wäre die Abschaffung der Direktmandate, oder eine bessere verteilung zwischen Direktmandat und Listenplatz.
Direktmandate sind durchaus wichtig für die Verbindung von Politiker und Region, aber es gereicht kleinen Parteien zum Nachteil, weil sie eben weniger bekannt sind und durch dieses System diese Bekanntheit aufzubauen deutlich länger dauert.
Warum also die Direktmandate nicht abschaffen und bundesweit die Quoten deutlich auszählen. Man könnte zusätzlich die Mindestquote absenken und eine Partei müßte (deutschlandweit) über 1% kommen um dann fast 3 Personen zustellen. Das würde dann zwar auch BSW und die FDP wieder in den BT bringen, aber es würde auch besser das Wahlverhalten der Bürger widerspiegeln.
Danke für Deine Meinung. Die 5% Hürde finde ich an sich schon gut, man will dadurch ja eigentlich vermeiden, dass zu viele Klein und Kleinstparteien in den Bundestag einziehen und so eine Regierungsbildung stark verkomplizieren könnten. Auch die Abschaffung von Direktmandaten, finde ich nicht gut, weil genau dadurch die direkte Wahlmöglichkeit einer Person verhindert werden könnte.
Die Direktmandate sorgen doch für die Aufblähung des BT wenn der prozentuale Anteil dadurch verfälscht wird und über komplizierte Ausgleichmechanismen der prozentuale Wählerwillen wider hergestellt werden muss.
Eine Abschaffung der Direktmandate könnte den Bundestag sehr verkleinern und die Politiker die lieber für die Menschen in ihrem Wahlkreis an- und vertreten wollen, können sich in der Kommunal und Landespolitik austoben.
(Ich sage nicht das mein Weg besser ist. Ich versuche nur das gestellte Problem nach meinem Verständnis zu lösen)
Auch dafür sage ich Danke. Es geht ja um alternativen und dafür zählt auch Deine Meinung. Danke
Der Bundestag muss definitiv verkleinert werden es ist klar, dass die Union schon wieder dagegen ist... Von den neuen Änderungen war sie ja meistens betroffen.
Würden andere Parteien mehr Sitze verlieren, wären sie die ersten, die dagegen wären
Rot-Grün hat das Wahlrecht zu ihren Gunsten verändert. Wer einen Wahlkreis gewinnt muß auch im Parlament sitzen.
Es gibt bereist die 299 Wahlkreise und die würden bei einem Mehrheitswahlrecht auch nicht mehr als 299 Abgeordnete ergeben. Ansonsten auch richtig.