Wie findet ihr das neue Wahlrecht?
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 gilt erstmals das neue Wahlrecht.
Kernpunkte sind:
Die Größe des Bundestages wird auf 630 Abgeordnete festgelegt (jetzt sind es 736).
Überhang- und Ausgleichmandate fallen weg.
Wahlkreisgewinner kommen nur in den Bundestag, wenn ihre Partei genügend Zweitstimmen erhalten hat.
Um in den Bundestag zu kommen muss eine Partei entweder
a) mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten
oder b) mindestens 3 Wahlkreise gewinnen
oder c) eine nationale Minderheit repräsentieren (gilt nur für den SSW)
Genauer nachlesen z.B. unter:
27 Stimmen
9 Antworten
Die Reform war seit etlichen Jahren notwendig und ist ein guter Kompromiss.
Ich bin froh, dass die Ampel es umgesetzt hat, nachdem sich die Union in ihrer Zeit in der Regierung nur davor gedrückt hat das Thema anzugehen (um dann paradoxerweise lautstark gegen mögliche Lösungen zu protestieren).
Schlechter.
Wahlkreisgewinner kommen nur in den Bundestag, wenn ihre Partei genügend Zweitstimmen erhalten hat.
Die Macht der Parteien wird gestärkt, die Wahl des einzelnen Wahlgewinners geschwächt. Das ist genau das, was nicht im Grundgesetz steht.
Im Grundgestz steht nur: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt..." (Artikel 38 (1))
Über die Gewichtung von Parteien gegenüber Wahlkreisgewinnern steht da gar nichts. Es müsste nach dem Grundgesetz nicht mal ein Zweistimmen-Wahlrecht geben. Aber insofern hast du Recht: "Das ist genau das, was nicht im Grundgesetz steht."
Naja. Im Grundgesetz steht dazu relativ wenig und nichts über Direktmandate.
Es wird in Art 38 GG festgelegt, dass Wahlen unmittelbar, geheim, gleich und allgemein abgehalten werden und das Abgeordnete frei sind in ihrem Mandat.
In 20GG wird festgelegt das für Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen ausgeübt wird.
Für parteilose Kandidaten besteht eine Ausnahme. Gewinnt ein Parteiloser einen Wahlkreis, kommt er auf jeden Fall in den Bundestag. Wobei das letztendlich eh nur ein Punkt von theoretischer Natur ist, denn dass ein Parteiloser einen Wahlkreis gewinnt, kam bisher nur 1949 vor.
Deutschland hatte mit über 730 Abgeordneten die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt.
Völlig übertrieben.
Eine absolut sinnvolle Änderung!
Die 3 Wahlkreis regel führt zu einer besseren Repräsentation des Wählerwillens, da so auch lokal starke Partein in den Bundestag einziehen können. Ein Direktmandat zu holen obwohl man Bundesweit unter 5% ist, ist schon eine große herausforderung und sollte entsprechend belohnt werden.
Auch wenn ich kein Fan der CSU bin, zeigen jedoch die wahlergebnisse eindeutig das Bayern sie gerne im Bundestag sehen möchte. Die CSU hatte bei der Wahl 2021 5,2% es könnte (theoretisch) durchaus passieren das sie bei der wahl 2025 nicht in den Bundestag kommen.
Überhang- und Ausgleichmandate fallen weg.
Ist in Ordnung, da die Direktmandate ja immernoch vor der Landesliste einziehen, die Lokale Repräsentation ist also gewährleistet
Hätte es besser gefunden die Wahlkreise zu reformieren und z.b. von 299 runter auf 150 zu gehen. Da die Wahlkreise ja nummeriert nebeneinander liegen hätte man einfach jeweils 2 zusammenpacken können.
Ich meinte mit dem neuen Wahlrecht das, weches jetzt angewendet wird. Also einschließlich der Ergänzung durch das Bundesverfassungsgericht in Form der Grundmandatsklausel (3 Wahlkreis-Regel)