Um eine Partei verbieten zu können, muss die Gesamtheit der Partei, Wahl- Parteiprogramm etc. gegen unsere Verfassung gerichtet sein. Einzelne Personen aus dieser Partei reichen nicht für ein Verbot. Siehe auch das schon einmal durchgeführte Verbotsverfahren und Verbot gegen die KPD. War auch politisch gewollt und hat fast 25 Jahre gebraucht, ehe zugegeben werden musste dass dieses Verbot politisch gewollt war und nicht rechtens. Eine Widerzulassung der KPD wäre möglich sogar mit Rückübertragung der Enteigneten Finanzen und Immobilien. Nur wird die KPD heute nicht mehr benötigt, weil es entsprechende Parteien gibt, die ähnliche Ziele verfolgen und sich bereits etabliert haben. Auch ist es nicht gewünscht, Fehler der Vergangenheit öffentlich zu benennen. Schadet der Glaubwürdigkeit des Bundesverfassungsgerichtes. So hat zum Beispiel: 1996 die damalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach erklärt, sie würde nach gegenwärtigen rechtsstaatlichen Gesichtspunkten die KPD nicht mehr verbieten. Das Verbot ist bisher das einzige einer Kommunistischen Partei innerhalb einer westeuropäischen Demokratie nach dem Zweiten Weltkrieg.
Wen es genauer Interessiert, da gibt es noch mehr dazu zum recherchieren. Findet man relativ schnell. Auch das ist ein Grund warum sich auch ein heutiges Bundesverfassungsgericht, es sich schwer überlegen wird überhaupt so ein Verfahren anzustrengen. Auch Rechts- oder Linksextreme muss eine Demokratie aushalten können. Solange diese nicht die Abschaffung der selben beabsichtigt.