In wieweit muss eine Partei „verfassungswidrig“ handeln, damit eine Partei durch Artikel 21.2 verboten kann?

2 Antworten

Diese Partei muss aktiv versuchen, die fdGO zu beseitigen und sie muss über ein gewisses Potential verfügen, dies auch schaffen zu können. Die NPD/Die Heimat ist zwar neonazistisch, aber viel zu unbedeutend und somit nicht verfassungswidrig (2:07 - 3:19):

https://youtu.be/ovtxIJz-khM?t=128

Die AfD hingegen ist keine Kleinpartei und hat Extremisten in ihren Reihen. Auch deswegen sprechen Politiker wie Vizekanzler Klingbeil offen über ein mögliches Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht. Aktuell sollten wir aber auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abwarten, es geht ja um die Einstufung des Verfassungsschutzes: Die AfD ist gesichert rechtsextrem.

jedes System versucht mit Verboten ihr Gedankengut zu schützen ,selbst dann ,wenn die Mehrheit eine Veränderung möchte. Wir sind also ebenso demokratisch und versuchen das Volk an eigenen Entscheidungen zu hindern ,wie es in Russland oder anderswo ist.