Ist die Zweitstimme Betrug?

5 Antworten

Hallo,

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Im Grundgesetz steht nichts von einer direkten Wahl.


beopro 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 21:40

Richtig, aber ich wähle unbekannte Leute, und der Wahlzettel SUGGERIERT, das ich nur die Abgeordenten die bei der Zweitstimme stehen wähle !

Das geht nicht ! Da muß dann stehen....und noch 80 weiter oder so ähnnlich

EdCent  10.02.2025, 21:54
@beopro

Dass es Landeslisten gibt, nach denen die Abgeordneten nach Anzahl der Zweitstimmen einziehen, wird in den Medien doch lang und breit erklärt. Wenn man wissen will, wer auf der jeweiligen Liste steht, hilft heutzutage z.B. das Internet. 😉

Als Beispiel findest du hier die Landesliste der Grünen in Schleswig-Holstein.

https://sh-gruene.de/blog/2024/12/08/ein-richtiges-green-team/

Was auf dem Wahlzettel stehen muss, entscheiden übrigens kompetente Menschen. Da kann nicht jeder Wunsch einzelner Leute berücksichtigt werden.

Von Experte Stefan1248 bestätigt

Nein, die Zweitstimme ist kein Betrug. Sie ist im Bundeswahlgesetz klar geregelt und basiert auf dem Verhältniswahlrecht. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag. Wer über die Landeslisten ins Parlament kommt, wird von den Parteien aufgestellt – diese Listen sind öffentlich einsehbar.

Das Grundgesetz verlangt keine ausschließlich direkte Wahl. Es erlaubt ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, also eine Mischung aus Direkt- und Listenwahl. Wer auf den Listen steht, ist zwar nicht jedem bekannt, aber das macht das Verfahren nicht illegal oder undemokratisch.

Woher ich das weiß:Hobby

beopro 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 21:36

Wer auf den Listen steht, ist zwar nicht jedem bekannt, aber das macht das Verfahren nicht illegal oder undemokratisch.

aber ich wähle unbekannte Leute, auf dem Wahlzettel stehen bei jeder Partei nur 5 Abgeordnete !

Ich weiß garnicht, wen ich da alles wähle !

Mit der Zweitstimme wählst du die Landesliste der entsprechenden Partei, das sind keine Unbekannten sondern diejenigen die von der Partei als potentielle Abgeordnete ausgewählt wurden und wer diese Kandidaten sind ist für jeden ersichtlich.

Das ist Betrug, weil ich die garnicht kenne und auch nicht offiziell rauskriegen kann

Unsinn... Jede Partei legt das transparent offen.

Du verbreitest Falschinformationen.


beopro 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 21:31

Aber nicht dem WÄHLER !

Außerdem verstößt es gegen das Grundgesetz Artikel 38

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Du kannst dich ja vor der Wahl über die Kandidaten informieren.