Die Wahlrechtsreform

4 Antworten

Nein. Glücklicherweise war endlich mal die CDU nicht als Blockadepartei in der Regierung, sodass die Ampel eine Wahlrechtsreform beschlossen hat. Aktuell ist die Abgeordnetenzahl fix auf 630 begrenzt. Ein Aufblähen ist nach dem neuen Recht nicht mehr möglich.

Die Aufblähung erfolgte wegen den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Diese gibt es jetzt nicht mehr. Die Sitzverteilung erfolgt nur nach dem Zweitstimmenergebnis. Wenn eine Partei in einem Bundesland jedoch mehr Direktmandate erhält, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen, kommen die Kandidaten mit den schwächsten Ergebnissen der Erststimmen nicht in den Bundestag.


Gabel1953  19.12.2024, 12:09

DDanke für die Information.

Wenn Du nicht völlig weg von der Welt wärst, wüsstest Du das nein!

ich hoffe nicht, dass noch mehr Stühlchen montiert werden müssen

598 Abgeordnete sind schon zu viel - das denke ich häufig, wenn ich mir die eine oder andere Live-Übertragung aus dem Bundestag anschaue - was dort ist: vorne ein Redner und gegenüber gähnende Leere


odenwaelder60  20.12.2024, 00:17

Ja...weil in den Ausschüssen die eigentliche Arbeit geleistet wird. Die Reden sind doch für die Füße. Oder glaubt man andere mit den Reden überzeugen zu können? Erinnert mich an ein Zitat: es wurde bereits alles gesagt nur noch nicht von jedem. Spannend wird aber die Sache mit der CSU wenn die nicht so viel Stimmen bekommt dass es bezogen auf Deutschland als ganzes 5% oder mehr ausmachen.......hihihi

Die beschlossene Wahlrechtsreform ist wieder nur eine halbe Sache. Die Zahl der Abgeordneten ist immer noch deutlich höher als ursprünglich vorgesehen.