Wer rückt ggf. nach in den Bundestag - der nächste von der Parteiliste oder der Beste der zunächst nicht aufgenommenen Wahlkreis-Sieger?

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Bei solchen Fragen hilft oft ein Blick ins Gesetz:

Bundeswahlgesetz§ 48 Berufung von Nachfolgern

(1) Wenn ein nach § 6 Absatz 1 oder 4 gewählter Bewerber stirbt oder dem Landeswahlleiter schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft erklärt oder wenn ein nach § 6 Absatz 1 oder 4 gewählter Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Deutschen Bundestag ausscheidet, so wird der Sitz mit dem nach den Grundsätzen des § 6 Absatz 1, 3 und 4 nachfolgenden Bewerber der Partei besetzt, für die der gewählte Bewerber oder ausgeschiedene Abgeordnete bei der Wahl aufgetreten ist.

§6 regelt die Reihenfolge, in der Abgeordnete die Sitze belegen, die der Partei entsprechend der Zweitstimmen zustehten. Dementsprechend sind immer erst gewählte Direktkandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile dran. Erst wenn die alle durch sind, gehts mit der Landesliste weiter.

Ich denke es geht Direktmandat über Listenplatz. Die Kandidaten auf den Landesliste kommen ja eh erst zum Zuge, wenn die Kandidaten mit Direktmandate die Sitze nach Stimmenanteil nicht ausschöpfen.


rr1957 
Beitragsersteller
 24.02.2025, 12:05

das denk ich eigentlich auch - ist das wirklich so ?

Die Nachrücker kommen für die/den, der ersetzt wird, d.h. in der Regel von der Landesliste, weil ja die Partei wegen der Zweitstimmendeckung beibehalten werden muss, was nach der Regelung für die gewählten Kandidaten der Wahlkreise nicht funktioniert.