Zugbindung aufgehoben bei 10 Minuten Verspätung?
Ich habe ein DB-Ticket, ich muss einmal umsteigen, es sind zwei Fahrten mit einem ICE.
Laut Ticket habe ich eine Umstiegzeit von 9 Minuten. Ich habe die letzten Tage die gleiche Verbindung beobachtet: Der erste ICE hatte immer eine Verspätung, so dass man den zweiten ICE verpasst.
Bei Verspätungen wird ja die Zugbindung aufgehoben, so dass man einen späteren Zug nehmen darf. Bei der Deutschen Bahn heißt es, ich zitiere:
Ich habe meinen Anschlusszug aufgrund einer Zugverspätung verpasst. Kann ich einen anderen Zug nutzen? Bei Verschulden der Deutschen Bahn und einer erwarteten Verspätung von 20 Minuten oder mehr bei nationalen Reisen bzw. von 60 Minuten oder mehr bei internationalen Reisen am Zielbahnhof wird die Zugbindung aufgehoben.
Man darf also erst einen anderen Zug nehmen, wenn der erste Zug eine Verspätung von mindestens 20 Minuten hat? Aber ich verpasse meinen zweiten Zug ja auch, wenn der erste Zug nur 10 Minuten Verspätung hat.
Wird die Zugbindung auch aufgehoben, wenn der Zug nur 10 Minuten Verspätung hat und ich deshalb den zweiten Zug verpasse?
4 Antworten
Man darf also erst einen anderen Zug nehmen, wenn der erste Zug eine Verspätung von mindestens 20 Minuten hat?
Falsch, lies was da steht!
Bei Verschulden der Deutschen Bahn und einer erwarteten Verspätung von 20 Minuten oder mehr bei nationalen Reisen bzw. von 60 Minuten oder mehr bei internationalen Reisen am Zielbahnhof wird die Zugbindung aufgehoben.
Beispiel: 6min Umsteigezeit, wenn du den Anschluss verpasst ist die nächste Möglichkeit den Ziel-Bhf. zu erreichen ein gleichschneller Zug, der 1h später abfährt = du bist 1h später am Ziel, also >=20min zu spät. I.d.R. reicht es dann also einen späteren Anschluss nehmen zu dürfen, wenn der Anschlusszug pünktlich abfährt und du mit dem vorherigen Zug der im selben Ticket steht 5min Verspätung hast. Dann erkennt die Bahn i.d.R. an, dass die 6 - 5 = 1min Umsteigezeit nicht reicht und du darfst eben die beliebige Züge nehmen, mit denen du möglichst schnell am Ziel ankommst.
Zu beachten:
- Bahn.de-Tickets gelten z. B. nicht bei Flixtrain.
- Bei Reservierungspflicht musst du eine Reservierung kaufen und hinterher über die Fahrgastrechte geltend machen.
- Mit einem Einzel-/Hin-zurück-Nahverkehrs-Ticket von Bahn.de darfst du mehr Fernzüge als normal (normal = Stichwort Nahverkehrsfreigabe) nur nutzen, wenn du ein entspr. Ticket kaufst und hinterher geltend machst. Für stark vergünstige SPNV-Tickets wie D-/Länder-Tickets gilt: https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket/fahrgastrechte Abschnitt mit ICE-Nutzung.
notting
Nein bei nur 10 min wird die Zugbindung nicht aufgehoben. Wenn du aber deinen Anschlusszug verpasst dann ja.
Zumal dir die Aufhebung in dem Moment nicht hilft. Denn deiner ist der, der dahin fährt wohin du willst. Parallel wird kaum etwas fahren.
Die Zugbindung ist aufgehoben, sobald du deinen Zug verpasst oder mindestens 20 Minuten Verspätung hat oder komplett ausfällt.
Wenn du den Anschluss verpasst, gehst du im Umsteigebahnhof zum Schalter und lässt dir bestätigen, dass du egal welchen Zug nehmen darfst. Ist schon im ersten Zug ersichtlich, dass du den Anschluss verpasst, sprich den Zugbegleiter an. Er kann dir das auch bescheinigen.
Oft warten die ICEs auch aufeinander.
gehst du im Umsteigebahnhof zum Schalter und lässt dir bestätigen, dass du egal welchen Zug nehmen darfst.
Das war vor etwa 15 Jahren so. Meißt wissen es die Zb. Und heute haben ZB Handys und können, wissen sie es wirklich nicht nachfragen.
Das ist nicht mehr notwendig. Ich zitiere die Deutsche Bahn: "Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung. Sie können sich aber auf expliziten Wunsch eine Bescheinigung ausstellen lassen (z.B. im Zug, im Reisezentrum oder an der DB Information)." https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung