Wie sieht es mit einer Zugbindung aus, wenn....?
Eigentlich ist die erst aufgehoben, wenn ein Zug 20 Min. Verspätung hat, aber wie sieht es denn aus, wenn ein Zug 10 Min. Verspätung hat und deshalb der Anschlusszug nicht genommen werden konnte?
5 Antworten
Das hatte ich doch vor nicht mal einer Woche geschrieben:
https://www.gutefrage.net/frage/zugbindung-aufgehoben-bei-10-minuten-verspaetung#answer-594012606
Folgendes Zitat ist aus https://www.bahn.de/faq/ich-habe-meinen-anschlusszug-aufgrund-einer-zugverspaetung-verpasst-kann-ich-einen-anderen-zug-nutzen
Bei Verschulden der Deutschen Bahn und einer erwarteten Verspätung von 20 Minuten oder mehr bei nationalen Reisen bzw. von 60 Minuten oder mehr bei internationalen Reisen am Zielbahnhof wird die Zugbindung aufgehoben.
Beispiel: 6min Umsteigezeit, wenn du den Anschluss verpasst ist die nächste Möglichkeit den Ziel-Bhf. zu erreichen ein gleichschneller Zug, der 1h später abfährt = du bist 1h später am Ziel, also >=20min zu spät. I.d.R. reicht es dann also einen späteren Anschluss nehmen zu dürfen, wenn der Anschlusszug pünktlich abfährt und du mit dem vorherigen Zug der im selben Ticket steht 5min Verspätung hast. Dann erkennt die Bahn i.d.R. an, dass die 6 - 5 = 1min Umsteigezeit nicht reicht und du darfst eben die beliebige Züge nehmen, mit denen du möglichst schnell am Ziel ankommst.
Zu beachten:
- Bahn.de-Tickets gelten z. B. nicht bei Flixtrain.
- Bei Reservierungspflicht musst du eine Reservierung kaufen und hinterher über die Fahrgastrechte geltend machen.
- Mit einem Einzel-/Hin-zurück-Nahverkehrs-Ticket von Bahn.de darfst du mehr Fernzüge als normal (normal = Stichwort Nahverkehrsfreigabe) nur nutzen, wenn du ein entspr. Ticket kaufst und hinterher geltend machst. Für stark vergünstige SPNV-Tickets wie D-/Länder-Tickets gilt: https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket/fahrgastrechte Abschnitt mit ICE-Nutzung.
notting
Du verschweigst uns immernoch was du für ein Ticket hast bzw. lies den allerletzten Punkt in meinem Posting.
notting
Relevant ist ausschließlich die zu erwartende Verspätung am Zielort, der Rest ist irrelevant. Hast du beispielsweise an einem Zwischenhalt 70 Minuten Umsteigezeit und dein Zug dorthin ist aber 45 Minuten zu spät, wird die Zugbindung nicht aufgehoben, weil dir mit 25 Minuten nich genug Umsteigezeit bleibt, so dass du pünktlich ankommst.
Dann ist die Zugbindung automatisch aufgehoben, wenn es zu einem Anschlussverlust kommt, solange der Anschlusszug auf dem selben Ticket draufsteht
Genauso.
dazu muss man aber in den Fahrgastrechten auf einen weiteren Link klicken
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Hier dann
Was heißt Zugbindung aufgehoben?
Dann kommst du hierher
https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
Und findest als 5ten Punkt
Wenn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen
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Also ja du kannst einen anderen Zug nehmen wenn du deinen Anschluss nicht erreichst
Das OHNE das findest du auch im zweiten Link
Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung.
Nachweis stempeln ist seit über 10 Jahren absolut unnötig. Die ZB haben Handy und können wenn sie es nicht eh wissen nachfragen.
Durch den verpaßten Anschlußzug entsteht ja für deine Reisekette ganz sicher eine Verspätung von mehr als 20 Minuten, also kannst du hier von einer Aufhebung ausgehen. Es gilt immer die Reisekette, aber nur die, welche in einem Buchungsvorgang zusammen gebucht wurde.
Also geht es um die Gesamtzeit, nicht um die Verspätung des vorherigen Zuges?
Die zu erwartende Ankunftszeit am Zielort deiner Buchung, wenn diese mehr als 20 Minuten Verspätung erwarten läßt, kannst du frei jeden Zug oder Route deiner Wahl nutzen.
Darf man dann auch statt dessen einen ICE Zug nehmen, statt einen RE oder andere, die eigentlich hätten erreicht werden müssen.