Zugbindung aufgehoben, was muss ich tun?
Moin. Ich hätte mal eine Frage zum Thema: Zugbindung aufgehoben.
Man nehme an, dass mein Zug (ICE) ausgefallen/im vorraus gestrichen worden ist und die Zugbindung aufgehoben ist.
Muss ich in meinem "Alternativzug" irgendetwas vorzeigen/im vorraus beantragen, damit ich mit dem Zug fahren kann?
3 Antworten
Frühers hat man sich das bestätigen lassen müssen, z.B. durch einen Zettel oder sowas.
Heute, in Zeiten in denen sowieso kein Zug mehr pünktlich fährt, wenn er denn übheruapt fährt, ist die Zugbindung sowieso ein Witz. Ich glaube in den letzten 10 (längeren) Fahrten war keine dabei wo die Zugbindung nicht aufgehoben gewesen wäre. Das wissen die Bahmitarbeiter auch, da fragt mittlerweile keiner mehr nach. Einfach sagen, der hatte Verspätung, dann wird eh schon abgewunken...
So zumindest meine Erfahrungen.
Das ist im System vermerkt.
du musst nichts vorzeigen oder beantragen, das ist alles im System vermerkt.
Hattest du für den gestrichenen Zug eine Sitzplatzreservierung? Dann kannst du dir für den neuen Zug einen neuen Sitzplatz buchen. Den musst du zunächst bezahlen, kriegst das Geld für die ursprüngliche Sitzplatzbuchung aber über die Fahrgastrechte zurück.