Ich habe eine Fahrpreisnacherhebung bekommen von der DB, obwohl meine Zugbindung aufgehoben wurde, muss ich die Strafe zahlen?

6 Antworten

Theoretisch hätte die Person nicht die Zugbindung einfach so aufheben dürfen, weil es ja deine Schuld war, dass du den Zug nicht bekommst hast.

Ich würde aber mich trotzdem an die DB wenden, weil es ja nicht geht, das die zu erst gesagt wird, dass du es machen kannst und Dan ein Strafzettel bekommst.

Zudem gehst du ja davon aus, das du das Dan darfst, woher sollst du den Dan auch wissen, das du es nicht darf.

Warum eigentlich 155€? Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eigentlich 60€.


silvariblais12 
Beitragsersteller
 08.01.2025, 15:13

Ich muss 155,20€ zahlen plus für meinen Bruder also 310,40€ insgesamt, weil das der erhöhte Fahrpreis meines Tickets war

Cuxhaven321  08.01.2025, 15:25

Das macht trotzdem eigentlich kein Sinn aber egal.

Ich würde wie gesagt das Geld nicht bezahlen und mich beschweren.

Von Experte notting bestätigt

Natürlich bist du im Recht, denn du hast ja eine Aufhebung der Zugbindung mit Stempel und Unterschrift bekommen. Also musst du das kopieren und dich an das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn wenden.

Frage: Hast du die 155€ schon bezahlt oder nur eine Aufforderung dazu bekommen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

silvariblais12 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 18:52

Hey danke für die Antwort, ich habe die 155 noch nicht bezahlt, zuerst wollte ich mich an die DB wenden

rudirace  07.01.2025, 18:53
@silvariblais12

Genau richtig. Aber behalte auf jeden Fall das Original von der Fahrkarte mit der Unterschrift.

da das Reisezentrum die Zugbindung aufgehoben hat bist du im Recht

Das Servicecenter hätte dir die Aussage in dem Fall vermutlich (den völlig verstaubten Stempel) nicht geben dürfen. Der ZB wusste das der ursprünglich gebuchte Zug fuhr damit bist du im falschen Zug gewesen.

 zuerst wollte ich mich an die DB wenden

und warum hast du es nicht gemacht?

Hingehen oder anrufen

030 2970 

silvariblais12 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 19:45

Hey, danke für die Antwort. Das stimmt das Zentrum hätte mir das nicht geben müssen aber haben die dennoch. Denkst du trotzdem das ich Strafe zahlen muss? Es ist ein Fehler der DB gewesen immerhin

silvariblais12 
Beitragsersteller
 08.01.2025, 09:19
@MarSusMar

Die DB sagt, dass wenn ich den Beleg mit der aufgelösten Zugbindung vorweisen kann, dass ich im Recht bin.

Aus meiner Sicht hat der Kontrolleur nur seine Machtstellung ausgenutzt am gestrigen Tage und hat mehrere Leute aus absurden Gründen Strafen gegeben, dafür werde ich mich Beschwerden gehen nochmal.

MarSusMar  08.01.2025, 09:26
@silvariblais12

Ich würde jetzt nichts mehr anstoßen (sinnlose Kraftvergeudung haben wir früher dazu gesagt) du hast doch dein Ok.

M.M.n. war das nicht rechtens ; der Kontrolleur hätte sich an den Vermerk des Reisezentrums "Zugbindung aufgehoben" halten müssen. Ich würde mich darüber beschweren und die 155 € zurück verlangen und zwar mit Schreiben an das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn.