Ich habe eine Fahrpreisnacherhebung bekommen von der DB, obwohl meine Zugbindung aufgehoben wurde, muss ich die Strafe zahlen?
Also ich habe meinen Zugverpasst, weil mein Flug sich verspätete. Dann bin ich zum DB Reisezentrum gegangen und die meinten obwohl mein Zug keine Verspätung haben, dass sie meine Zugbindung aufheben damit ich mit einen anderen Zug fahren kann. Nun dann bin ich in den nächsten Zug eingestiegen wie mir es die DB Reisestelle gesagt hat, mit einer gültigen Fahrkate mit Stempel und Unterschrift in der steht, dass meine Zugbindung aufgehoben wurde. Dann kam der Kontrolleur und dem war das egal, das meine Zugbindung aufgehoben wurde bei der DB Stelle und ich habe eine Strafe in Wert von 155€ bekommen, was soll ich tun? Bin ich im Unrecht?
6 Antworten
Theoretisch hätte die Person nicht die Zugbindung einfach so aufheben dürfen, weil es ja deine Schuld war, dass du den Zug nicht bekommst hast.
Ich würde aber mich trotzdem an die DB wenden, weil es ja nicht geht, das die zu erst gesagt wird, dass du es machen kannst und Dan ein Strafzettel bekommst.
Zudem gehst du ja davon aus, das du das Dan darfst, woher sollst du den Dan auch wissen, das du es nicht darf.
Warum eigentlich 155€? Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eigentlich 60€.
Ich muss 155,20€ zahlen plus für meinen Bruder also 310,40€ insgesamt, weil das der erhöhte Fahrpreis meines Tickets war
Das macht trotzdem eigentlich kein Sinn aber egal.
Ich würde wie gesagt das Geld nicht bezahlen und mich beschweren.
Natürlich bist du im Recht, denn du hast ja eine Aufhebung der Zugbindung mit Stempel und Unterschrift bekommen. Also musst du das kopieren und dich an das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn wenden.
Frage: Hast du die 155€ schon bezahlt oder nur eine Aufforderung dazu bekommen?
Genau richtig. Aber behalte auf jeden Fall das Original von der Fahrkarte mit der Unterschrift.
da das Reisezentrum die Zugbindung aufgehoben hat bist du im Recht
Das Servicecenter hätte dir die Aussage in dem Fall vermutlich (den völlig verstaubten Stempel) nicht geben dürfen. Der ZB wusste das der ursprünglich gebuchte Zug fuhr damit bist du im falschen Zug gewesen.
zuerst wollte ich mich an die DB wenden
und warum hast du es nicht gemacht?
Hingehen oder anrufen
030 2970Hey, danke für die Antwort. Das stimmt das Zentrum hätte mir das nicht geben müssen aber haben die dennoch. Denkst du trotzdem das ich Strafe zahlen muss? Es ist ein Fehler der DB gewesen immerhin
Die DB sagt, dass wenn ich den Beleg mit der aufgelösten Zugbindung vorweisen kann, dass ich im Recht bin.
Aus meiner Sicht hat der Kontrolleur nur seine Machtstellung ausgenutzt am gestrigen Tage und hat mehrere Leute aus absurden Gründen Strafen gegeben, dafür werde ich mich Beschwerden gehen nochmal.
Ich würde jetzt nichts mehr anstoßen (sinnlose Kraftvergeudung haben wir früher dazu gesagt) du hast doch dein Ok.
M.M.n. war das nicht rechtens ; der Kontrolleur hätte sich an den Vermerk des Reisezentrums "Zugbindung aufgehoben" halten müssen. Ich würde mich darüber beschweren und die 155 € zurück verlangen und zwar mit Schreiben an das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn.
Hey danke für die Antwort, ich habe die 155 noch nicht bezahlt, zuerst wollte ich mich an die DB wenden