Zugbindung bei Hin- und Rückfahrt?
Mal angenommen, ich buche eine Hin- und Rückfahrt im ICE zum Sparpreis, wobei die Rückfahrt nur ein paar Minuten nach der planmäßigen Ankunft des Zuges am Zielbahnhof liegt: Wäre die Zugbindung für die Rückfahrt dann aufgehoben, wenn der Zug auf der Hinfahrt Verspätung hätte und man deshalb den Zug für die Rückfahrt verpasst (wie bei einem „normalen“ Anschlusszug) oder gelten Hinfahrt und Rückfahrt als zwei „separate“ Fahrten, die nichts miteinander zu tun haben, auch wenn man sie zusammen bucht?
2 Antworten
Hin- und Rückfahrt werden dahingehend getrennt betrachtet, also als jeweils einzelne Fahrten. Wenn du wegen einer Verspätung auf der Hinfahrt, den Zug der Rückfahrt verpassen würdest, würde das als verspätete Anreise und somit als Eigenverschulden gewertet. In diesem Fall könntest du höchstens darauf hoffen, dass du im Reisezentrum vor Ort einen verständnisvollen Mitarbeiter antriffst, der die Zugbindung der Rückfahrt trotzdem aufhebt, einen Anspruch darauf hast du leider nicht.
Wie @ForzaFerrari178 schon schreibt, das sind getrennte Fahrten und somit gibt es keine durchgebundenen Fahrgastrechte.
Aber wieso sollte man überhaupt sowas tun?
Wieso sollte man das nicht tun? Es gibt ja auch Leute, die spazieren gehen und dabei letztendlich nur im Kreis bzw. hin und zurück laufen, ohne sich an einem „Zielort“ längere Zeit aufzuhalten.
Oder vielleicht möchte man einfach nur irgendetwas persönlich an jemanden übergeben, der am Bahnhof wartet…