Zugbindung bei Hin- und Rückfahrt?

2 Antworten

Hin- und Rückfahrt werden dahingehend getrennt betrachtet, also als jeweils einzelne Fahrten. Wenn du wegen einer Verspätung auf der Hinfahrt, den Zug der Rückfahrt verpassen würdest, würde das als verspätete Anreise und somit als Eigenverschulden gewertet. In diesem Fall könntest du höchstens darauf hoffen, dass du im Reisezentrum vor Ort einen verständnisvollen Mitarbeiter antriffst, der die Zugbindung der Rückfahrt trotzdem aufhebt, einen Anspruch darauf hast du leider nicht.


ytimoyt  12.05.2025, 01:01

Genau!

Wie @ForzaFerrari178 schon schreibt, das sind getrennte Fahrten und somit gibt es keine durchgebundenen Fahrgastrechte.

Aber wieso sollte man überhaupt sowas tun?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Zugbegleiter im Fernverkehr der DB

Mimska0815 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 01:24

Wieso sollte man das nicht tun? Es gibt ja auch Leute, die spazieren gehen und dabei letztendlich nur im Kreis bzw. hin und zurück laufen, ohne sich an einem „Zielort“ längere Zeit aufzuhalten.

Oder vielleicht möchte man einfach nur irgendetwas persönlich an jemanden übergeben, der am Bahnhof wartet…