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Kann ein Zugbegleiter Fahrgast rauswerfen und ihn auch von anderen Zügen aussperren?

Hallo,

angenommen, man wird von einem Fernzug vom Zugbegleiter rausgeworfen zB weil man gegen die Hausordnung verstoßen hat. Das kann sein, wenn man zB einen Hund nicht in seiner Hundetasche hatte, während der Zugbegleiter das gesehen hat. Der Fahrgast ist verärgert, kündigt aber nicht an , den Ausstieg zu verweigern.

Darüber hinaus sagt der Zugbegleiter, dass er auch andere Zugbegleiter informieren wird, so dass der Fahrgast nicht mehr weiterfahren kann. Der Fahrgast bezeichnet die Situation als unangemessen und hässlich, woraufhin der Zugbegleiter eine Anzeige wegen Beleidigung ankündigt. Bevor der Zug ankommt, wird schon die Polizei einbestellt und andere Zugbegleiter werden über die Situation, natürlich in übertriebener Form, informiert.

Die Polizei nimmt zwar die Anzeige auf, weil sie das von Berufs wegen machen muss, sagt aber, dass der Fahrgast weiterfahren kann, weil er für sie keine potentielle Gefahr darstellt, ein gültiges Ticket besitzt und in Zukunft bitte darauf achtet, den Hund während der ganzen Fahrt in der Box zu halten.

Der nächste Zug kommt an, kaum steigt der Fahrgast ein, sofort wird der Fahrgast mit dem Hund vor den Augen der Polizei rausgeworfen. Es wird zudem ein Hausverbot ausgesprochen, weil sein Kollege angeblich angemacht wurde. Die Polizei sagt, es gebe keine Anhaltspunkte, die das belegen.
Der Fahrgast bleibt draußen und muss auf sein nächstes Glück hoffen.

Alles vor Kurzem geschehen , etwas umgeformt beschrieben. Der Fahrgast ist am Ende zuhause angekommen, weil dem darauf folgenden Zugbegleiter die Erzählung des ersten Zugbegleiters viel zu übertrieben wirkte, dass er dachte, er hätte es mit einem Schwerkriminellen zu tun. Einzelheiten gab er nicht an.

Ist das Verhalten des ersten Zugbegleiters ein unerlaubter Eingriff oder Übergriff und sogar eine Verleumdung? Auch der zweite hatte eigentlich keine Grundlage, den Fahrgast des Zuges zu verweisen.

Bitte ernsthafte Antworten und bitte keine Vorwürfe, dass ich ein Troll wäre.

Vielen Dank.

Polizei, Recht, Bahn, Deutsche Bahn, ICE, Zug, Zugbegleiter, Bahnticket, Zugfahrt, Fahrgastrechte

Was ist mit dem Bahnhof Flensburg-Weiche?

Hi Leute, ich hoffe ihr könnt meine Verwirrung lösen.

Es geht um den Bahnhof Flensburg-Weiche, der ja schon seit ewig stillgelegt.

Nun hatte ich aus Jux letztens mal dort nach Verbindungen geschaut und stellte fest: "Ach sieh mal einer an, da hält ja angeblich Fernverkehr???!!!"

Für den heutigen Tag wird mir eine Verbindung angezeigt, aber als ich damals geschaut habe waren es ganze 4 Verbindungen, 2 in jeweils beide Richtungen.

Ich habe aus Verwirrtheit gegoogelt und nichts zu einer Reaktivierung gefunden. Lediglich diese Webseite " https://zugzumzob-flensburg.de/haltestellen/weiche/ " die insgesamt ein neues ÖPNV-Konzeot für Flensburg vorschlägt, mit dem ein oder anderen Bahnhaltepunkt, zu denen auch Flensburg-Weiche gehören soll, aber eben nichts was konkret über eine aktuelle Reaktivierung spricht, keine Nachrichten keinen Webseiten nichts...

Ich hab mich entschlossen der DB eine Mail mit der selbigen Frage zu dem Bahnhof zu senden. Allerdings wurde mir da nur gesagt, dass man selber keine Ahnung habe, was mit dem Bahnhof sei, was mich sehr verwirrt hat... Sie sagen zwar, dass keinen Fernverkehrsbindung bis Sommer 2024 vorgesehen sei und doch sieht man sehr oft beim Bahnexperten, dass dort Verbindungrn angezeigt werden. Im DB Navigator hingegen existiert diese konkrete Verbindung, aus dem Screenshot oben, nicht.

Wie kann es sein, dass dort ständig Züge angezeigt werden?

Es wird noch mysteriöser. Bei Zugfinder.net steht der Halt Flensburg-Weiche bei dem Zug oben aus dem Screenshot nicht drin... Allerdings dafür bei einem EC 391 von vorgestern... Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Es wäre toll wenn von euch vielleicht einer Ahnung hat.

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Gleichzeitig bewerben bei 2 "verschiedenen" Firmen?

Moin, ich habe Mal eine etwas "kompliziertere" Frage.

Nächstes Jahr mache ich mein Abitur. Nun möchte ich danach gerne zur Deutschen Bahn und eine Ausbildung machen.

Ich würde eigentlich gerne die Ausbildung zum "Kaufmann für Verkehrsservice im Fehrnverkehr" machen. Nun habe ich aber eine starke Sehschwäche und dadurch könnte es gut sein, dass ich spätestens bei der Untersuchung durch den Bahnarzt/IAS deswegen nicht genommen werde. Natürlich würde ich im Vorstellungsgespräch direkt darüber sprechen und das nicht verheimlichen.

Aber ich sehe es halt so, dass sie mich wahrscheinlich nicht nehmen werden, aufgrund der starken Sehschwäche, weil ich als Zugebegleiter natürlich dann auch Zugabfertigung machen muss und gucken muss ob die Türen zu sind etc.

Dennoch würde ich mich einfach Mal bewerben.

Falls ich das nicht machen kann würde ich gerne die Ausbildung zum "Kaufmann für Verkehrsservice im Bahnhof" in Köln machen. Da sehe ich, mit meinem mehr oder weniger laienhaften Wissen, die Chance genommen zu werden, weil ich da zwar auch Verantwortung habe, aber auf einer anderen Ebene, wo mich die Sicht dann weniger beeinträchtigt, zumindest denke ich das.

Nun sind ja in Köln die Ausbildungsplätze sicher mehr oder weniger stark begrenzt.

Bei dem ersten, für den Fernverkehr, gibt es ja mehr Standorte um sich zu bewerben. Aber das andere würde ich halt gerne, wenn nur in Köln machen.

Jetzt wäre die erste Ausbildung bei der "Deutschen Bahn Fehrnverkehr AG" und die andere bei der "Deutschen Bahn Station und Service AG".

Das ist ja grundsätzlich der selbe Konzern nur andere "Abteilungen" sozusagen.

Daher, dass ich davon ausgehe, dass die Plätze in Köln "stark" begrenzt sind, mache ich mir halt Sorgen, dass wenn ich mich zuerst für den Fehrnverkehr bewerbe in Köln kein Platz mehr ist, falls ich im Fehrnverkehr nicht genommen werde. Aber daher, dass ich auf Fehrnverkehr mehr Lust habe, möchte ich es zuerst dort probieren.

Nun dauert es ja, falls ich überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch komme und anschließend zum Bahnarzt nen paar Wochen. Daher könnten in Köln die Plätze knapp werden, in der Zeit.

Ist es ok/möglich, sich einfach bei beiden gleichzeitig zu bewerben und dann, gegebenenfalls, dass beide einem die Ausbildung zusagen, einfach einem abzusagen? Darf man das, ist das in Ordnung? Oder muss ich wirklich eins nach dem anderen machen und gegebenfalls erstmal beim ersten auf die Absage warten?

Vielen Dank für das Lesen und hoffentlich gute Antworten!

Ganz liebe Grüße,

Duncan

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Zugbegleiter trotz Sehbehinderung?

Hallo Leute ich finde Züge einfach hammer cool (nein bin kein Pufferknutscher so schlimm ist es dann doch nicht) jedoch bin ich was das sehen angeht wirklich stark eingeschränkt.

Ich rede hier nicht von einer normalen Sehschwäche die fast jeder hat sondern von einer Behinderung mit dem Grad 70%.

Dazu muss man sagen kann ich mich aber alleine zurechtfinden auch in Städten wo ich noch nie war mit Bus und Bahn fahren und alles ohne Probleme aber kann halt z. B. Nur Sachen lesen wenn sie sehr nah vor meinem Gesicht sind.

Daher ist der Beruf des Eisenbahners im Betriebsdienst Fachbereich Lockführer und Transport leider nicht ausführbar.

Wisst ihr ob die DB mich trotzdem, villeicht auch zuerst als Praktikant um zusehen ob das geht mit den Augen, als Zugbegleiter im IC oder ICE beschäftigen würde?

Ich meine Durchsage machen kann ich, Müll wegräumen im Bordbistro auch, Fahrkarten kontrolliert kann ich auch muss dann halt nur etwas näher dran und sowas wie am Bahnsteig mit dem Türenschließen und gucken dass nimand eingeklemmt wird kann ich zwar mit bloßem Auge nicht über die Distanz kann aber jedoch mit der Kamera des Handys ranzoomen und so mit dem vergrößertem Bild nachsehen (man muss sich zu helfen wissen) und auch das Zp9 geben kann ich ja wohl auch.

Hab ihr Ahnung wie das ist oder sollte ich einfach mal direkt der DB schreiben?

MfG.

Duncan

Arbeit, Deutsche Bahn, Behinderung, Sehschwäche, Zug, Zugbegleiter

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